Neue Corona-Regeln: medizinische Masken, Homeoffice, Notbetreuung in Kitas und Distanzunterricht

Die Corona-Infektionszahlen sinken zwar endlich, sie sind jedoch noch immer viel zu hoch. Es gibt mehrere Virus-Mutationen, die zu einer leichteren Verbreitung des Virus und somit zu mehr Infizierten führen. Diese Mutationen wurden bereits in mehreren Fällen in Deutschland nachgewiesen. Um der Überlastung der Gesundheitssysteme vorzubeugen und um der Ausbreitung des Virus möglichst früh Einhalt zu gebieten, werden die Regeln für Kontaktbeschränkungen noch strikter. Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 14. Februar 2021.

Die oberste Devise lautet weiterhin und gewiss noch für eine längere Zeit: Kontakte auf ein Mindestmaß einschränken und die Hygieneregeln einhalten! Die bisherigen Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Private Kontakte sind weiterhin beschränkt auf eine Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt.

Maskenpflicht
In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen Menschen ab 14 Jahren ab dem 22. Januar grundsätzlich medizinische Masken getragen werden, da sie einen höheren Infektionsschutz bieten als Stoffmasken. Als medizinische Masken gelten OP-Masken, FFP2-Masken und KN95-Masken. Diese müssen aber korrekt getragen werden, um besser vor Infektionen zu schützen. Stoffmasken können überall dort weiter genutzt werden, wo keine medizinischen Masken vorgeschrieben sind. Tücher, Kleidungsstücke und Visiere dürfen nicht mehr statt einer Maske getragen werden. https://www.hamburg.de/corona/masken

Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Die Arbeitszeiten sollen flexibel gestaltet werden, um das Fahrgastaufkommen im Berufsverkehr zu verringern. Auch in Büros und Betrieben sind medizinische Masken vorgeschrieben, die vom Arbeitgeber gestellt werden müssen. Zudem gelten in den Betrieben strengere Arbeitsschutzregelungen hinsichtlich der Abstände zwischen den Beschäftigten sowie der Bildung von festen Arbeitsgruppen. Sitzen mehrere Personen in einem Raum, müssen mindestens 10qm pro Person zur Verfügung stehen. Bei mehr als 10 Beschäftigten müssen diese in feste Gruppen eingeteilt werden.

Eine neue zentrale Verpflichtung gilt nun für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit für Homeoffice anbieten müssen, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. So werden die Infektionsrisiken eingeschränkt. Diese Regelung soll bis 15. März gelten.

https://www.hamburg.de/homeoffice/
https://www.hamburg.de/homeoffice/14356896/faq-homeoffice/

Um den Digitalisierungsschub zu unterstützen, wurde neue Abschreibungsregeln auf Computer und Software beschlossen, damit schnell in bessere IT investiert wird. Die Abschreibung kann nun innerhalb eines Jahres erfolgen.

Einfacherer Zugang zur Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Soloselbständige
Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Die Abschlagszahlungen werden einheitlich gewährt bei der Überbrückungshilfe III, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/vereinfachung-und-aufstockung-der-ueberbrueckungshilfe-lll.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Kita
Um möglichst viele Kontakte einzuschränken, wird ab dem 25. Januar 2021 nur noch eine erweiterte Notbetreuung in den Kitas angeboten. Dies ist vor allem erforderlich, weil es Hinweise gibt, dass Kinder die neuen Virus-Varianten besser übertragen könnten. Erweiterte Notbetreuung bedeutet, dass die Kitas in Hamburg geschlossen sind. Ausnahmen gibt es bei Berufstätigkeit der Eltern in besonders wichtigen Bereichen, aus familiären Gründen, in individuellen Notfällen und für Alleinerziehende. Die Darlegungspflicht obliegt den Eltern.

Die Kindertagespflegestellen bleiben für Kinder geöffnet, für die ein dringender Betreuungsbedarf besteht. Über den Bedarf entscheiden die Eltern.

Elternbeiträge werden für die Dauer der erweiterten Notbetreuung nicht erhoben.

Schule
Bis zum 14. Februar 2021 wird weiterhin Distanzunterricht erteilt. Die Präsenzpflicht ist weiterhin vorübergehend aufgehoben, mindestens bis 14. Februar 2021 dürfen Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder im Fernunterricht von zu Hause lernen sollen. Die Eltern werden dringend gebeten, ihre Kinder nicht zu Schule zu schicken. Nur wenn keine andere Betreuung möglich ist, können die Kinder zu Schule geschickt werden, wo sie pädagogisch betreut werden.

Kinderkrankengeld
Mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn eine Einrichtung zur Kinderbetreuung oder eine Schule pandemiebedingt geschlossen ist, der Zugang zur Einrichtung oder Zeiten sind eingeschränkt oder die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt (z.B. bei Homeschooling, Distanzlernen), auch wenn Homeoffice möglich wäre. Pro Kind können dieses Jahr 20 Tage Kinderkrankengeld von der Krankenkasse bezogen werden.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html

Versammlungen
Bei Veranstaltungen und Versammlungen gilt für alle anwesenden Personen im Freien eine Maskenpflicht und in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Bei Ansprachen und Vorträgen dürfen die Masken durch die sprechende Person abgelegt werden.