Debatte um Rassismus und Polizeiarbeit: Es braucht einen sachlichen Dialog

Die Fraktion die Linke stellt in der Sitzung der Bürgerschaft am 2 September 2020 einen Antrag mit dem Thema „Strukturellen Rassismus benennen: wissenschaftliche Studie zu racial profiling durchführen“ zur Abstimmung. Die Fraktionen von SPD und Grünen beantragen die Überweisung des Antrags in den Innenausschuss.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Seit den bekannten Vorfällen in den USA und den Vorwürfen rassistisch motivierter Gewalt durch Polizeikräfte wird auch in Deutschland und Hamburg die Diskussion über Rassismus in der Polizeiarbeit sehr intensiv geführt. Es ist wichtig, hier wieder auf eine sachliche Diskussionsebene zu finden. Das gilt insbesondere für uns Politikerinnen und Politiker. Einen Antrag, der im Titel schon unterstellt, dass struktureller Rassismus die Grundlage polizeilichen Handelns sei, ist nicht hilfreich. Das Thema ist vielschichtig und sollte immer die Interessenlagen aller Beteiligten berücksichtigen. Mittlerweile kann praktisch jede Konfliktsituation per Smartphone mitgeschnitten werden. Deshalb sind immer wieder Videos im Umlauf, die Ausschnitte von einzelnen Polizeieinsätzen zeigen, die medial weit geteilt und hochemotional diskutiert werden. Dabei wird mitunter sehr einseitig und ohne Kenntnis der Hintergründe eine Vorwurfslage gegenüber der Polizei inszeniert. Die Arbeit der Polizei wird hierdurch in Gänze diffamiert und führt auch polizeiintern zu einer sehr emotionalen Debatte. Hier müssen wir zu einer sachlichen Diskussionskultur zurückfinden, die beide Seiten in den Blick nimmt. Um dem Spannungsfeld von immer schwieriger werdenden Aufgaben der Polizei in einer wachsenden Großstadt und den steigenden, immer differenzierteren Erwartungen der Gesellschaft an die Polizei gerecht zu werden, trifft die Polizei bereits vielfältige Maßnahmen. So sensibilisiert sie Polizeibedienstete im Umgang mit unterschiedlichsten Menschen und befähigt dazu, Konflikte aufgrund von beiderseitigen Missverständnissen zu vermeiden. Diese Prozesse der Weiterentwicklung in der Polizeiarbeit sind uns Sozialdemokraten sehr wichtig. Wir werden sie weiter eng begleiten und uns jetzt im Innenausschuss ausführlich damit beschäftigen.“

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Hamburger Polizisten vom Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz nicht betroffen

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 24. Juni 2020 zum Thema: Keine Amtshilfe mehr durch Hamburger Polizisten in Berlin wegen des dortigen Landesantidiskriminierungsgesetztes

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsidentin – Meine Damen und Herren.
Das Anfang Juni in Kraft getretene Berliner Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz hat zu Verstimmungen zwischen den Innenministern der Länder geführt und auch hier in Hamburg die Polizei stark verunsichert.

Im Raum stand die Befürchtung, dass Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Deswegen kündigten mehrere Bundesländer an, keine Polizisten mehr nach Berlin zu entsenden. Mehr als Ankündigungen waren es dann aber auch nicht.

Nun verhält es sich aber so, dass Ende letzter Woche im Rahmen der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz in Erfurt nach längerem Austausch und nach längerer vorhergehender Diskussion eine Lösung gefunden wurde:
Berlins Innensenator Andreas Geisel hat zugesagt, dass er in einem Schreiben an jedes Bundesland klarstellen und versichern wird,

Erstens, das Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz gilt nur für Berliner Polizisten, das steht aber auch so bereits im Gesetz.

Zweitens, wird es nur eine Haftung durch das Land Berlin geben.

Dies bedeutet darüber hinaus: Es wird keine Regressforderungen von Berlin an andere Bundesländer geben.

Mit dieser Klarstellung konnte eine zufriedenstellende Lösung für alle Bundesländer gefunden werden. Letzte Details werden zeitnah geklärt.

Der Entsendung von Polizeikräften steht damit weiterhin nichts im Wege.
Hamburg wird seiner Aufgabe nachkommen, Polizeikräfte zu entsenden, wenn das Land Berlin Unterstützung benötigt. Dies ist auch der gebotenen Solidarität mit den Berliner Polizistinnen und Polizisten geschuldet. Wir lassen sie nicht alleine!

Die Anträge sind also nicht zielführend und werden von uns abgelehnt.

KÖNNT‘ JA GUT WERDEN UNSERE ZUKUNFT!

Dank Wind- und Solarenergie machen wir unsere Stadt Klimaneutral. Wir speichern die Energie in Wasserstoff und nutzen sie so, wenn der Wind mal nicht weht.
Über diese und andere Zukunftsthemen sprechen wir unter anderem mit unseren Bügermeister Peter Tschentscher. Ihr seid herlich eingeladen am Donnerstag dabei zu sein.

Alle Infos unter www.koenntjagutwerden.de
Ich freue mich Euch zu treffen!

Statement im Kongress des Europarates zum Bericht über die Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates am 30. Oktober 2019 zum Thema: Bericht der Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Herr Präsident – Meine Damen und Herren.
Die türkische Wahlgesetzgebung lässt Wahlbeobachtungen generell nicht zu – weder von inländischen zivilgesellschaftlichen Organisationen noch von internationalen Beobachtern. Diese Praxis läuft einigen der internationalen Verpflichtungen zuwider, die die Türkei eingegangen ist.

Der Kongress war die einzige internationale Organisation, der die Akkreditierung zur Beobachtung der Kommunalwahlen und der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul erteilt wurde. Ich bin mir nicht sicher, ob wir auf diese Ausnahmestellung nun stolz sein sollten. Denn es könnte sehr gut sein, dass die Wahlbeobachter des Kongresses nur zugelassen wurden, weil dieser als harmlos, als zahnloser Tiger eingeordnet wurde. Sollte diese Vermutung zutreffen, würde der vorliegende Bericht des Monitoring Committees verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.

Die Kolleginnen und Kollegen, die die Wahlbeobachtungen in der Türkei durchgeführt haben, legen hier einen Bericht vor, der den besorgniserregenden Zustand der lokalen und regionalen Demokratie in der Türkei in klaren Worten darlegt. Hier wird nichts beschönigt, nichts unter den Teppich gekehrt. In beeindruckender Weise dokumentiert und entlarvt der Bericht die vielfältigen Behinderungen, fragwürdigen Abläufe und intransparenten Vorgänge der beobachteten Wahlen. Dafür gebührt den Wahlbeobachterinnen und – beobachtern unser aller Dank.

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Ein modernes Polizeizecht für Hamburg

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 14. August 2019 zum Thema: Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsidentin – Meine Damen und Herren.
Die Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten BKA-Gesetz haben es erforderlich gemacht, die Polizeigesetze der Länder zu novellieren. Bei kaum einem anderen Gesetzesvorheben liegt das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit so offen zutage wie bei einem Polizeigesetz. Diese Abwägung ist niemals einfach und eine Patentlösung kann es nicht geben. Umso wichtiger ist es, bei der Novellierung des Polizeigesetzes Orientierungspunkte zu haben.

Für uns Sozialdemokraten heißt das:
Einerseits wollen wir ein Polizeigesetz, dass den aktuellen Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht und anderseits wollen wir ein zeitgemäßes Polizeigesetz, dass die polizeilichen Befugnisse maßvoll an die tatsächlichen Bedarfe in der Praxis anpasst. Uns Sozialdemokraten ging es bei den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner darum, die Novellierung in diesem Sinne zu gestalten. Mit dem Ergebnis dieser vertrauensvoll geführten Beratungen können wir zufrieden sein.

Sie spiegeln sich im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf:
Verfassungsrechtlich bedenkliche Vorstöße wie etwa die Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayrischem Vorbild oder auch die Zulässigkeit präventiver Online-Durchsuchungen von Computern wird man daher dort vergeblich suchen.

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Hansaplatz: „Sicherheit und Ordnung“ einerseits – „sozial Verantwortung“ andererseits

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 05. Juni 2019 zum Thema: Hansaplatz – Schaffung von Straßensozialarbeit für alkoholkonsumierende Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident – Meine Damen und Herren.
Der Hansaplatz ist einer der schönsten Plätze Hamburgs.
Leider ist er auch ein Platz, den einige als ‚sozialen Brennpunkt‘ bezeichnen. Die dort zu beobachtenden Zustände muss ich hier nicht erneut beschreiben. Sie sind bekannt.

Was allerdings immer wieder erläutert werden muss, ist die Tatsache, dass es für Nutzungskonflikte wie diejenigen, die sich auf dem Hansaplatz manifestieren, keine einfachen Lösungen gibt.

Will man die Zustände, die dort zu Ärger, Verdruss, Ängsten, Aggressionen und vielem mehr führen, für alle Beteiligten wirkungsvoll und nachhaltig verbessern, müssen mehrere Maßnahmen ergriffen werden. Eine dieser Maßnahmen wollen mit mit dem vorliegenden Antrag auf den Weg bringen.

Mit der Schaffung von mehr Straßensozialarbeit für Menschen mit die mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpen haben, möchten wir am Hansaplatz eine niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle schaffen. Diese Beratungsstelle soll die vorhandenen Hilfsangebote besser koordinieren und miteinander verzahnen.

Die Situation am Hansaplatz wollen wir von verschiedenen Seiten angehen. Zum einen mit dem Glasflaschenverbot und der Videoüberwachung. Ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag des Innensenators, Glasflaschen auf dem Hansaplatz an allen Tagen der Woche zwischen 17 Uhr und 6 Uhr morgens zu verbieten. Damit wird der Gebrauch von Glasbehältern hier noch stärker reglementiert sein als auf der Reeperbahn. Wir werden den entsprechenden Gesetzesentwurf auf der nächsten Sitzung des Innenausschusses diskutieren. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz sobald als möglich in Kraft treten kann.

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