Entfristung der Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einheiten der Hamburger Polizei

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 1. Dezember 2021 zum Thema: Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung und Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sowie Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 1. November 2018 „Erfahrungen und Erkenntnisse mit der
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete“

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

im November 2019 haben wir in Hamburg die Kennzeichnungspflicht für die geschlossenen Einheiten der Landesbereitschaftspolizei eingeführt. Sie senkt die Anonymität und fördert dadurch die Transparenz und ein höheres Vertrauen in die Polizei. Die Kennzeichnungspflicht wurde zunächst zeitlich befristet. Während der befristeten Einführung wurde von November 2019 bis Dezember 2020 die Kennzeichnungspflicht evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation wurden im Innenausschuss erörtert und diskutiert. Nach erfolgter Evaluation soll das Gesetz nun entfristet werden.

Die Kennzeichnungspflicht hat sich bewährt. Die Kennzeichnungspflicht ist kein Misstrauen gegenüber der Polizei. Denn die Hamburger Polizistinnen und Polizisten leisten gute und wertvolle Arbeit für unsere Stadt. Auch sind die Polizistinnen und Polizisten der Landesbereitschaftspolizei geschützt durch die individuelle, aber anonymisierte Kennzeichnung. Dies bestätigte die Evaluation. Es wurden keinerlei Nachteile berichtet. In wenigen Fällen konnte die Kennzeichnungspflicht jedoch zu einer nachträglichen Identifizierung führen oder dazu beitragen.

Dies kann das Vertrauen in die Polizei erhöhen und zeigt, dass staatliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat überprüfbar ist. Das positive Evaluationsergebnis bildet nun die Grundlage für die unbefristete Umsetzung der Kennzeichnungspflicht.

Transparente und bürgernahe Polizei: Hamburg führt Kennzeichnungspflicht ein

Sören Schumacher

Polizistinnen und Polizisten der Landesbereitschaftspolizei werden künftig in geschlossenen Einsätzen individuelle und anonymisierte Kennzeichnungen tragen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung am 23. Oktober beschlossen.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Einführung einer individuellen, anonymisierten Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen macht die Hamburger Polizei einen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Kommunikation und mehr Bürgernähe. Die Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht werden in den ersten zwei Jahren evaluiert und die Ergebnisse der Bürgerschaft spätestens bis Mitte 2021 vorgelegt. Uns ist bewusst, dass die Kennzeichnungspflicht auch eine höhere Fürsorgepflicht des Dienstherrn mit sich bringt. Deshalb wird mit der Möglichkeit zur Melderegistersperre die Privatsphäre der Beamten umfassend geschützt. Außerdem wird sichergestellt, dass gegebenenfalls anfallende Rechtsschutzkosten durch den Arbeitgeber übernommen werden. Damit stellen wir sicher, dass den Polizistinnen und Polizisten keine finanziellen Nachteile entstehen.“

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