Lockerungen der Corona-Regeln für Mannschaftssportarten

Die Corona-Infektionen haben sich in Hamburg in den letzten Wochen auf einem höheren, aber stabilen Niveau eingependelt. Daher war es dem Senat am 25.08.2020 möglich, begrenzte Lockerungen der Corona-Regeln ab dem 1. September 2020 zuzulassen. Diese werden vor allem die Menschen erfreuen, die einen Mannschaftssport betreiben.

Ab September dürfen wieder bis zu 30 Aktive gemeinsamen trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Das gilt für Sport unter freiem Himmel wie auch für Sport in Hallen. Zu diesen 30 Personen zählen jedoch nicht die Trainer, Funktionsteams oder andere Personen, die zum Team gehören. Denn diese Personen können und sollen außerhalb des Spielfeldes den benötigten Abstand zu einander einhalten und die üblichen Schutzmaßnahmen einhalten.

Für andere Sportarten bleiben die bestehenden Regelungen erhalten: In geschlossenen Räumen muss ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden, im Freien gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Auch wenn diese weiteren Lockerungen das Sporttreiben in Hamburg weiter erleichtern, ist es nach wie vor wichtig, sich im Sport und im Alltag an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Wir haben gemeinsam dafür gesorgt, dass die Infektionszahlen weiter kontrolliert werden können, das sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!

Das Infektionsgeschehen lässt darüber hinausgehende Lockerungen für den Sport nicht zu. Daher gilt die Corona-Verordnung in Hamburg bis 30. November 2020 weiter.