Menschen aus Seenot retten ist Pflicht

Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 26. September 2018 in der Aktuellen Stunde
Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Frau Präsidentin – Meine Damen und Herren.

Menschen aus Seenot zu retten ist nicht kriminell!
Menschen aus Seenot zu retten ist Pflicht!

Jeder Seemann und jede Seefrau ist nach internationalem Seerecht verpflichtet, jeden in Seenot geratenen Menschen unverzüglich Hilfe zu leisten. Völkerrechtliche Grundlage ist das „Internationale Übereinkommen zur Seenotrettung“ aus dem Jahre 1979.

Die Koordinierung dieser Rettungseinsätze hat durch ein Maritime Rescue Coordination Centre zu erfolgen. Diese Koordination zu verweigern ist somit völkerrechtswidrig. Die Kriminalisierung der Seenotrettung durch bestimmte Regierungen verurteilen wir aufs Schärfste! Jeder Staat hat sich an das Völkerrecht zu halten – dies gilt auch für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union!

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