Informationen zum Hamburger Wahlrecht

Gut vorbereitetet sollten die Wählerinnen und Wähler für die Bürgerschaftswahl am 20. Februar 2011 sein.
Die beiden Harburger Wahlkreisabgeordneten Sören Schumacher (Harburg) und Thomas Völsch (Süderelbe) informierten am 5. Januar 2011 ausführlich über das neue Wahlrecht. „Keiner braucht Angst wegen der vielen Stimmen die jeder Wähler abgeben kann haben.“, mein Sören Schumacher. „Wer sich das Motto 4×5 Stimmen merkt ist schon fast auf der sicheren Seite“.

Präsentation Hamburger Wahlrecht

Wahlrecht für Hamburg: Was jeder Wähler wissen muss

Kumulieren, panaschieren, Wahlkreisliste, Bezirksliste, Landesliste … das neue Wahlrecht in Hamburg verlangt den Wählerinnen und Wählern einiges ab. Um am Sonntag, dem 20. Februar 2011 bei der Bürgerschaftswahl nicht ratlos vor dem Wahlzettel zu stehen, sollten sich alle Wähler vorab mit dem neuen Verfahren vertraut machen. Eine Möglichkeit dazu bieten die beiden sozialdemokratischen Wahlkreisabgeordneten Sören Schumacher (Harburg) und Thomas Völsch (Süderelbe) an: Am Mittwoch, dem 5. Januar 2011 um 19 Uhr werden sie im Rahmen einer Veranstaltung im Herbert-Wehner-Haus in der Julius-Ludowieg-Straße 9 das neue Hamburger Wahlrecht erläutern und Fragen dazu beantworten. Schumacher: „Dieses Wahlrecht ist nicht ganz einfach, aber es lohnt sich, sich damit einmal näher zu befassen. Denn es gibt dem Wähler mehr Möglichkeiten als zuvor, über die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft und der Bezirksversammlungen zu entscheiden. Wer diese Möglichkeit voll ausschöpfen und Stimmen so gezielt wie möglich vergeben will, der muss sich mit dem Wahlrecht auskennen.“

Durchbruch beim Wahlrecht

Parteien und Initiativen einigen sich auf Bremer Modell

Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Bürgerschaftsfraktionen und der Wahlrechtsinitiative haben sich heute Morgen auf einen Konsens beim Wahlrecht geeinigt. Dieser steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzespakets im Juni durch die Bürgerschaft. Ein Volksentscheid parallel zur Bundestagswahl würde damit obsolet.

Nachdem der CDU-Vorschlag für das Bürgerschaftswahlrecht bei der Wahlrechtsinitiative auf wenig Gegenliebe stieß, brachte der SPD-Vorstoß für die Übernahme des sog. Bremer Modells den Durchbruch. Damit ist es möglich, bei der Landesliste sowohl Parteien als auch Personen zu wählen. Kernpunkt der bremischen Regelung ist eine Gewichtung der Persönlichkeits- und Listenstimmen, die mehr mandatsrelevante Veränderungen an der Liste ermöglicht. Dies war beim bisherigen Wahlrecht immer wieder kritisiert worden. Diese Konzeption – Parteien- und Personenstimmen für die Landesliste, nur Personenstimmen im Wahlkreis – wird nun – das wurde am Freitag verabredet – auch für die Bezirksebene übernommen. Bei den Bezirkslisten bleibt damit auch ein Mindestmaß an Gestaltungshoheit der Parteien in den Bezirken erhalten. Ansonsten werden die Vorschläge der Initiative übernommen. Das betrifft die Fünf-Prozent-Klausel und den Umstand, dass die Wahlen zur Bezirksversammlung und zur Bürgerschaftswahl nicht parallel stattfinden.

SPD-Landesvize Frank Richter, der gemeinsam mit den Verfassungsexperten der SPD-Fraktion Britta Ernst und Andreas Dressel, heute die Verhandlungen führte, erklärte: „Wir haben die Chance auf einen echten Wahlrechtsfrieden. Wir wollen um Positionen und Personen bei Wahlen ringen, nicht um das richtige Wahlverfahren. Uns ist wichtig, dass man weiterhin auch Parteien als ganzes wählen kann. Mit großen Bauchschmerzen sehen wir die Veränderungen beim Bezirkswahlrecht – aber das ist das Wesen eines Kompromisses. Ein Volksentscheid mit streitigem Ausgang wäre für Hamburg keine gute Alternative gewesen.“

Wahlrecht ab 16 in den Bezirken gefordert

Eine Gruppe junger SPD-Bürgerschaftsabgeordneter hat eine Initiative gestartet, das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zu den Bezirksversammlung auf 16 Jahre zu senken. Einen entsprechenden Vorschlag haben die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Juliane Timmermann, Sören Schumacher, Ksenija Bekeris und Philipp-Sebastian Kühn vorgestellt.

Er soll – so der Wunsch der Abgeordneten – als Bürgerschaftsantrag in das Landesparlament eingebracht werden. “Junge Leute ab 16 sollen bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen ihre Stimme abgeben und mitbestimmen können”, sagten die jungen SPD-Bürgerschaftsabgeordneten. Jugendliche sollten an politischen Entscheidungen beteiligt werden – insbesondere an denen, die ihr alltägliches Leben und ihr Lebensumfeld betreffen.

Gerade Jugendliche identifizierten sich oft mehr als andere mit ihrem Stadtteil und ihrem Bezirk, begründeten die SPD-Abgeordneten ihre Initiative. Junge Menschen hätten sowohl die Fähigkeit als auch das Interesse, politisch für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. “Wir reden und hören viel über Politikverdrossenheit. Wir sollten jetzt die Chance nutzen, Jugendlichen demokratische Prozesse nahe zu bringen. Dazu gehört, dass sie auf Bezirksebene mit ihrer Stimme mitentscheiden können”, sagte der Abgeordnete Sören Schumacher.

“Das Wahlrecht ab 16 macht eine aktivere Teilnahme am politischen Leben möglich. So kann unsere Initiative eine höhere Identifikation mit der Demokratie erreichen”, sagte Bekeris. Sie appellierte an Politikerinnen und Politiker, die Forderungen und Wünsche von Jugendlichen ernst nehmen. “Die Jugendlichen in Hamburg sind politisch interessiert – statten wir sie mit dem Wahlrecht ab 16 aus”, forderte sie.

Kühn betonte, Jugendliche hätten in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bereits Entscheidungsgewalt. Das betreffe etwa das Bankkonto mit Kartenverfügungsrecht, die Religionsmündigkeit ab 14 oder den Führerschein mit 17. Er wies auch auf die Möglichkeit einer “Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts” hin – also die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit diesem Erwerbsgeschäft. Vor diesem Hintergrund sei fraglich, warum vergleichbare Schritte bei der demokratischen Mitbestimmung bisher nicht gemacht worden sind. Erfahrungen etwa in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Berlin hätten gezeigt, dass auf kommunaler Ebene die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gut funktioniert.

Wie in anderen Bundesländern, so sei auch in den Hamburger Bezirken ein zwingender Grund für die Kopplung des Wahlrechts an die Volljährigkeit nicht ersichtlich. “Wir sollten auf der Ebene der Bezirke mehr Demokratie wagen und das Wahlalter bei der Wahl zu den Bezirksversammlungen auf 16 Jahre senken”, sagte Kühn.

Timmermann kündigte an, die SPD werde – bei einer erfolgreichen Initiative – Jugendverbände, Gewerkschaftsjugend oder Hamburg Sportjugend einbinden. “Gleichzeitig wollen wir, dass im Schulunterricht verstärkt über Politik in den Bezirken und Kommunalpolitik gesprochen wird.”