Hamburger Polizisten vom Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz nicht betroffen

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 24. Juni 2020 zum Thema: Keine Amtshilfe mehr durch Hamburger Polizisten in Berlin wegen des dortigen Landesantidiskriminierungsgesetztes

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsidentin – Meine Damen und Herren.
Das Anfang Juni in Kraft getretene Berliner Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz hat zu Verstimmungen zwischen den Innenministern der Länder geführt und auch hier in Hamburg die Polizei stark verunsichert.

Im Raum stand die Befürchtung, dass Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Deswegen kündigten mehrere Bundesländer an, keine Polizisten mehr nach Berlin zu entsenden. Mehr als Ankündigungen waren es dann aber auch nicht.

Nun verhält es sich aber so, dass Ende letzter Woche im Rahmen der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz in Erfurt nach längerem Austausch und nach längerer vorhergehender Diskussion eine Lösung gefunden wurde:
Berlins Innensenator Andreas Geisel hat zugesagt, dass er in einem Schreiben an jedes Bundesland klarstellen und versichern wird,

Erstens, das Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz gilt nur für Berliner Polizisten, das steht aber auch so bereits im Gesetz.

Zweitens, wird es nur eine Haftung durch das Land Berlin geben.

Dies bedeutet darüber hinaus: Es wird keine Regressforderungen von Berlin an andere Bundesländer geben.

Mit dieser Klarstellung konnte eine zufriedenstellende Lösung für alle Bundesländer gefunden werden. Letzte Details werden zeitnah geklärt.

Der Entsendung von Polizeikräften steht damit weiterhin nichts im Wege.
Hamburg wird seiner Aufgabe nachkommen, Polizeikräfte zu entsenden, wenn das Land Berlin Unterstützung benötigt. Dies ist auch der gebotenen Solidarität mit den Berliner Polizistinnen und Polizisten geschuldet. Wir lassen sie nicht alleine!

Die Anträge sind also nicht zielführend und werden von uns abgelehnt.