Mit einem Beschluss hat der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates entschieden, als Drittbeteiligter in das Verfahren bezüglich des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem Imamoglu, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzutreten. Dieser Schritt unterstreicht die fundamentale Bedeutung des Schutzes lokaler Mandatsträger und des freien Wählerwillens für das gesamte europäische Rechts- und Demokratiesystem.
Einbringung institutioneller Fachexpertise
Als Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der 46 Mitgliedstaaten des Europarates verfügt der Kongress über umfassende, langjährige Erfahrung in der Überwachung der lokalen Demokratie. Die Intervention vor dem EGMR ermöglicht es, fundierte Erkenntnisse aus systematischen Wahlbeobachtungen sowie regelmäßig durchgeführten Monitoring-Missionen zur Anwendung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung direkt in das Gerichtsverfahren einzubringen.
Durch diese Fachexpertise soll dem Gerichtshof eine vergleichende und systemische Perspektive auf die Lage der lokalen Abgeordneten und Amtsträger vermittelt werden.
Schutz des Mandats und des Wählerwillens
Im Zentrum der juristischen und politischen Bewertung steht das Prinzip, dass gewählte Vertreterinnen und Vertreter auf lokaler Ebene ihr von den Bürgerinnen und Bürger übertragenes Mandat frei, ungehindert vor Willkür und ohne unsachgemäße Einschränkungen ausüben können müssen. Die Suspendierung, Amtsenthebung oder strafrechtliche Verfolgung lokaler Mandatsträger ohne hinreichende rechtliche Garantien stellt nicht nur einen Eingriff in die Rechte der betroffenen Einzelpersonen dar, sondern verletzt auch das Recht der Wählerschaft auf eine demokratische Vertretung.
Die Praxis der Einsetzung staatlicher Verwalter
Besondere Sorge äußert der Kongress bezüglich der systematischen Praxis in der Türkei, bei der gewählte lokale Amtsträger – unter anderem in Großstädten wie Istanbul sowie in knapp 80 weiteren Gemeinden – von ihren Aufgaben entbunden und durch staatlich ernannte Verwalter ersetzt werden.
Diese Vorgehensweise untergräbt das Fundament der lokalen Autonomie. Die Praxis der Zwangsverwaltung führt zu einer faktischen Entmachtung der kommunalen Selbstverwaltungsorgane und setzt den Grundsatz der Gewaltenteilung auf lokaler Ebene außer Kraft.
Bedeutung für ganz Europa
Die Entwicklungen bezüglich der kommunalen Selbstverwaltung in der Türkei haben eine Ausstrahlungswirkung, die weit über den Einzelfall hinausgeht. Die Wahrung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ist eine Grundvoraussetzung für die Stabilität demokratischer Institutionen im gesamten europäischen Raum.
Indem der Kongress seine Expertise vor dem EGMR einbringt, setzt er ein klares Zeichen für den Erhalt rechtsstaatlicher Standards. Der Schutz von gewählten Amtsträgern vor politisch motivierten Eingriffen ist unverzichtbar, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie auf allen Ebenen zu sichern.






