Epidemische Notlage für Hamburg beschlossen – Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (15. Dezember 2021)

Carola Veit, Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft; Bildquelle „Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf“

Letzter Bericht aus der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2021. Wie schnell ist doch auch dieses Jahr vergangen! Zu den prägendsten politischen Punkten dieses Jahr zählten erstens Corona-Pandemie und unserem Umgang mit Infektionen, Impfungen, Einschränkungen und Freiheiten, zweitens der Umgang mit dem Klimawandel und anderen Themen der nachhaltigen Entwicklungen. Natürlich war auch die Bundestagswahl und die Bildung einer neuen und sozialdemokratisch geführten Regierung für uns sehr prägend und erfreulich.

Die insgesamt 38. Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in dieser Wahlperiode fand wegen der Corona-Pandemie nach wie vor unter besonderen Bedingungen im Großen Festsaal des Rathauses statt. Um die Dauer des Aufenthalts aller Beteiligten zu reduzieren, haben die Fraktionen ihre Debatten zum Teil als Kurzdebatten angemeldet.

Gleich zu Beginn der Sitzung wählten wir die 16 Mitglieder, die von der Hamburgischen Bürgerschaft zur 17. Bundesversammlung entsendet werden. Das Gremium wird am 13. Februar 2022 in Berlin den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin wählen. Sie setzt sich je zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten und von den Landesparlamenten bestimmten Wahlleuten zusammen. Frank-Walter Steinmeier hat erklärt, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser Wahl waren trotz Pandemie voraussichtlich alle Abgeordneten für den kurzen Zeitraum dieser Wahlhandlung anwesend. Ein Teil der Abgeordneten hat die Sitzung nach der Wahlhandlung wieder verlassen.

Die meisten Stimmen entfielen auf die Vorschlagsliste der SPD-Fraktion, die acht Stimmberechtigte entsendet. Von der Grünen-Vorschlagsliste wurden vier, von der CDU zwei sowie von Linken und AfD jeweils ein Stimmberechtigter gewählt. Dass wir Frau Professor Marylyn Addo für die SPD-Liste gewinnen konnten, ist ein großer Gewinn. Sie hat sich mit ihrer herausragenden Arbeit nicht nur in der aktuellen Pandemie um unsere Gesellschaft verdient gemacht. Mit ihrer Nominierung wollen wir Danke sagen – ihr persönlich, aber stellvertretend auch den vielen anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dem ärztlichen und dem pflegerischen Personal. Sie alle helfen uns in dieser schweren Zeit, das SARS-CoV-2-Virus zu verstehen und mit ihm zu leben.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU zugestimmt, der die epidemische Notlage für die Stadt erklärt. Dieser Schritt wurde formell nötig, da die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November ausgelaufen ist und damit die Möglichkeiten des Senats im Kampf gegen die Pandemie stark eingeschränkt waren. Mit der Erklärung der Notlage können von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden. In Hamburg wird so unter anderem an Silvester ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot möglich, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

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2G-Regel wird ausgeweitet auf den Einzelhandel

In Hamburg gelten ab Samstag, den 04. Dezember 2021, neue Corona-Regeln, um die Infektionszahlen zu senken und um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem und insbesondere die Krankenhäuser überlastet werden.

Die 2G-Regel gilt dann auch im Einzelhandel. Das bedeutet, dass man nur mit einem gültigen Nachweis über eine Impfung oder über einen Nachweis einer vergangenen Corona-Infektion (nicht älter als 6 Monate, aber älter als ein Monat) Geschäfte betreten darf. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind hiervon ausgenommen, also Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt durch die Geschäfte, ein Personalausweis ist auch vorzulegen.

Ausnahmen für 2G gelten ab Samstag nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (0-15 Jahre). Das heißt, auch 16- und 17-Jährige, die nun genug Zeit hatten sich impfen zu lassen, können nun nur geimpft oder genesen teilnehmen und in Geschäfte.

Bei sogenannten Tanzlustbarkeiten, also Anlässe und Orte an denen getanzt wird (Diskotheken, Hochzeiten, Bars und Clubs, etc., also jeder Ort, an dem getanzt wird), gilt nun 2G plus Test. Eine Teilnahme ist also nur möglich, wenn man geimpft oder genesen ist UND ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen kann. Dies muss durch den Veranstalter am Eingang geprüft werden.

Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP im Bund steht – Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (1. Dezember 2021)

Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg; Bildquelle „Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf“

In der vorletzten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Jahr 2021 debattierten wir eine Mischung aus bekannten Themen wie die Corona-Pandemie und die zukünftige Ampel-Koalition im Bund, aber auch neue parlamentarische Initiativen.

Die Ampel ist das richtige Bündnis für unser Land. Der Koalitionsvertrag ist eine gute Grundlage für Fortschritt, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung. Er schafft neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Perspektiven, geht die großen Herausforderungen des Klimaschutzes und der Transformation der Wirtschaft konkret an und sorgt für sozialen Ausgleich.

Bundespolitik und Landespolitik sind eng miteinander verwoben. Dass mit Olaf Scholz nun ein Hamburger Kanzler sein wird, kann uns als Stadt stolz machen. Viele Ideen der neuen Koalition, die für Aufbruch und Fortschritt stehen, kommen aus Hamburg. Hamburg hat sich schon vor Jahren darauf verständigt, einen Mindestlohn von 12 Euro einzuführen, jetzt geschieht dies bundesweit. Rund zehn Millionen Menschen werden davon profitieren. Auch in der Wohnungspolitik wird die Handschrift Hamburgs deutlich. Die Bereitstellung von ausreichend bezahlbaren Wohnraum ist eine der entscheidenden sozialen Fragen. Mit dem Bündnis für das Wohnen hat Hamburg erfolgreich den Wohnungsbau vorangetrieben; die Koalition will nun die Rahmenbedingungen für den Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr schaffen.

Die Corona-Infektionszahlen steigen auch in Hamburg an, sind jedoch niedriger als in anderen Bundesländern. Um weiterhin die Entwicklungen beherrschen zu können, gelten seit dem 04. Dezember 2021 strengere Regeln. Jetzt gilt im Einzelhandel 2G, auch für Jugendliche ab 16 Jahren. Wir alle sollten nun unsere Kontakte einschränken, unabhängig vom Impfstatus. Außerdem sollten alle die noch nicht geimpft sind oder nicht vollständig geimpft sind, eines der vielen Angebote nutzen, um ihre Impfung nachzuholen. Menschen, deren letzte Impfung länger als 6 Monate zurückliegt, können sich boostern lassen. Im Moment gibt es wieder einen Engpass bei den Impfstofflieferungen und weitere Impfstellen befinden sich noch im Aufbau. Man kann bei den Hausärzten, Fachärzten, Betriebsärzten und an Krankenhäusern in jedem Bezirk Impftermine vereinbaren. Aber bitte daran denken: Vereinbarte Impftermine absagen, wenn man schneller woanders einen bekommt!

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Entfristung der Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einheiten der Hamburger Polizei

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 1. Dezember 2021 zum Thema: Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung und Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sowie Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 1. November 2018 „Erfahrungen und Erkenntnisse mit der
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete“

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

im November 2019 haben wir in Hamburg die Kennzeichnungspflicht für die geschlossenen Einheiten der Landesbereitschaftspolizei eingeführt. Sie senkt die Anonymität und fördert dadurch die Transparenz und ein höheres Vertrauen in die Polizei. Die Kennzeichnungspflicht wurde zunächst zeitlich befristet. Während der befristeten Einführung wurde von November 2019 bis Dezember 2020 die Kennzeichnungspflicht evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation wurden im Innenausschuss erörtert und diskutiert. Nach erfolgter Evaluation soll das Gesetz nun entfristet werden.

Die Kennzeichnungspflicht hat sich bewährt. Die Kennzeichnungspflicht ist kein Misstrauen gegenüber der Polizei. Denn die Hamburger Polizistinnen und Polizisten leisten gute und wertvolle Arbeit für unsere Stadt. Auch sind die Polizistinnen und Polizisten der Landesbereitschaftspolizei geschützt durch die individuelle, aber anonymisierte Kennzeichnung. Dies bestätigte die Evaluation. Es wurden keinerlei Nachteile berichtet. In wenigen Fällen konnte die Kennzeichnungspflicht jedoch zu einer nachträglichen Identifizierung führen oder dazu beitragen.

Dies kann das Vertrauen in die Polizei erhöhen und zeigt, dass staatliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat überprüfbar ist. Das positive Evaluationsergebnis bildet nun die Grundlage für die unbefristete Umsetzung der Kennzeichnungspflicht.