Funktionsfähigkeit von Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sichern – Maßvolle Sperrklauseln in der Hamburger Verfassung verankern
Die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN haben sich auf eine Verankerung der 5-Prozent-Hürde für die Bürgerschaft und einer 3-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen in der Hamburger Verfassung verständigt und einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht, der Ende November beraten wird (siehe Anlage). Vorbild ist Berlin: Dort sind die Sperrklauseln, mit denen die Landes- und Bezirksparlamente vor Zersplitterung geschützt werden sollen, ebenfalls in der Verfassung enthalten. Im Mai hatte das Berliner Verfassungsgericht diese Verfassungsbestimmungen als verfassungsgemäß und im Einklang mit dem Grundgesetz bestätigt. Auf dieser Basis wollen die drei Fraktionen auch in Hamburg die Sperrklauseln, die allesamt auch Teil des breiten Wahlrechtskonsenses von 2009 gewesen sind, verfassungsrechtlich sauber absichern. Damit ziehen die drei Fraktionen auch die Konsequenz aus einem Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts aus dem Januar, das die 3-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen auf der Ebene des einfachen Rechts für verfassungswidrig erklärt hatte. „Gemeinsamer Vorschlag von SPD, CDU und GRÜNEN für Verfassungsänderung“ weiterlesen