Neue Quarantäne- und Isolationsregeln ab 15. Januar 2022

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat vergangenen Freitag neue Regeln für die Dauer und die Beendigung von Isolation und Quarantäne beschlossen, diese wurden von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. In Hamburg gelten diese Regeln ab dem 15. Januar.

Die Isolation (bei Infektion mit dem Coronavirus) bzw. die Quarantäne (nach Kontakt mit einer infizierten Person) endet nun in der Regel nach 10 Tagen. Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind künftig von der Quarantäne ausgenommen. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson können sich alle Ungeimpften bzw. Ungeboosterten nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).

Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann die Isolation nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen verpflichtenden PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst erst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden.

Außerdem empfiehlt die STIKO nun auch 12- bis 17-jährigen eine Boosterimpfung.

Link zu weiteren Informationen:
Quarantäne- und Isolierungsdauer bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen

In Hamburg gilt ab dem 10. Januar 2022 nun 2G plus

Auch doppelt Geimpfte und Genesene müssen ab dem 10. Januar 2022 bei Kulturveranstaltungen, in der Gastronomie und beim Sport ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Diese neuen Regeln für den Umgang mit dem Corona-Virus hat der Hamburger Senat bereits vergangene Woche bekannt gegeben.

Im Einzelhandel bleibt es bei den bestehenden Regeln, es gilt also weiterhin 2G. Ausnahmen zur 2G-plus-Regel gibt es für Friseurbesuche und Fußpflege sowie für Museen, Bücherhallen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten. Auch in Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten sowie in Tierparks bleibt es bei den geltenden Regeln.

Eine Boosterimpfung ersetzt das negative Testergebnis, geboosterte Personen müssen keinen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahme gilt bereits ab dem Tag der Boosterimpfung. Mehr als ein Drittel der Hamburgerinnen und Hamburger sind bereits geboostert und damit von der erweiterten Testpflicht ausgenommen. Ebenso gilt eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Denn Kinder und Jugendliche sind von der Testnachweispflicht befreit, weil sie in der Schule seriell getestet werden.

Für allgemeine Veranstaltungen sowie Sport mit Publikum werden die Teilnehmerzahlen auf 200 Personen (innen) und 1.000 Personen (außen) abgesenkt. Für Kulturveranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 Personen. Bei festen Spielstätten (Konzerthäuser, Theater, Musicalstätten, u.ä.) können über eine gesonderte Genehmigung die bestehenden Kapazitäten weiterhin genutzt werden. Überregionale Großveranstaltungen (Bundesliga-Spiele) müssen ohne Publikum stattfinden.

Die neue Virus-Variante ist besonders ansteckend. Deswegen wird empfohlen, in geschlossenen Räumen (z.B. beim Einkaufen, in Bus und Bahn) eine FFP2-Maske zu tragen.

Auch besteht eine Verpflichtung zum Homeoffice. Das Homeoffice soll in den nächsten Wochen verstärkt genutzt werden. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft so, die Zahl der Ansteckungen zu verringern .

Die Regeln zur Kontaktbeschränkung gelten weiterhin. Erlaubt sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen dürfen die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

Clubs und Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Mehr Impfzentren im Bezirk Harburg

Mit den stark steigenden Infektionszahlen wird der Schutz durch einen vollständigen Impfschutz (ergänzt durch eine Boosterimpfung) immer wichtiger, um einen schweren Verlauf zu vermeiden. Neben den Impfungen durch die Haus- und Fachärzte und bei den Betriebsärzten gibt es nun drei Impfzentren im Bezirk Harburg, die die bestehenden Impfangebote ergänzen.

Impfzentrum Harburg, neu im Einkaufszentrum Harburg Arcaden

ab 10. Januar montags, dienstags, mittwochs, freitags jeweils 12:00 bis 18:00 Uhr, zusätzlich sonntags nur nach vorheriger Terminbuchung

Bei den offenen Angeboten kann es zu Wartezeiten am Einlass kommen; letzter Einlass jeweils 30 Minuten vor Ende. Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln über S Harburg Rathaus

Impfstelle am AK Harburg: Grund- und Auffrischungsimpfungen nur nach vorheriger Terminbuchung

Impfzentrum Neugraben im Bildungs- und Gemeinschaftszentrum Süderelbe, Am Johannisland 2-4: ab 15. Januar samstags 15:00 bis 21:00 Uhr, zusätzlich donnerstags nur nach vorheriger Terminbuchung.

Für alle termingebundenen Angebote, einschließlich des AK Harburg, ist grundsätzlich eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Im Terminbuchungstool werden alle stadtweit zum gewünschten Datum verfügbaren Impfstellen angezeigt.

Mobile Impfangebote werden auch weiterhin durchgeführt. Unter www.hamburg.de/impfstellen sind alle Wege zur Corona-Schutzimpfung stadtweit und die Links zur Online-Terminbuchung zusammengestellt. Eine tägliche Übersicht, welche Impfangebote tagesaktuell verfügbar sind, ist unter www.hamburg.de/corona-impfung verfügbar. Auch alle weiteren wichtigen Informationen zur Corona-Schutzimpfung sind online unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.

Bürgermeister Peter Tschentscher beim Impfaktionstag am 10. Januar 2022 im Hochzeitssaal Masal Deluxe Event

Am 10. Januar 2022 wird Bürgermeister Peter Tschentscher am Impfaktionstag am 10. Januar 2022 den Hochzeitssaal Masal Deluxe Event (Küchgarten 21, 21073 Hamburg) besuchen. In der Zeit von 16 – 21 Uhr werden dort Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen stattfinden. Impfstoffe: BioNTech (U30), Moderna (Ü30) und Johnson&Johnson. Wer sich impfen lassen will, braucht nur seinen Personalausweis und – wenn vorhanden – den Impfausweis mitzubringen.

Bürgermeister Peter Tschentscher besucht gemeinsam mit Sören Schumacher, SPD-Bürgerschaftsabgeordneter für Harburg, in der Zeit zwischen 16:30 und 17:30 Uhr den Harburger Hochzeitssaal, um auf die Wichtigkeit der Corona-Impfung hinzuweisen.

Dazu Sören Schumacher: „Die Impfung gegen Corona ist eine wichtige und einfache Möglichkeit, sich vor einem schweren Verlauf zu schützen. Ich freue mich, dass weiterhin viele dezentrale Impfangebote von engagierten Akteuren vor Ort organisiert werden, auch hier im Bezirk Harburg. Es ist immer ein guter Tag, sich impfen zu lassen, und an diesem Tag kann man den Ersten Bürgermeister auch persönlich treffen. Diese doppelte Chance sollte man sich nicht entgehen lassen!“

Seit September 2021 finden Impfaktionstage in den Hochzeitssälen statt. Diese Initiative wurde gemeinsam mit den Saalbetreibern gestartet, die sich aktiv an Impfaktionen in Hamburg beteiligen. In 10 Hochzeitssälen gab es bisher erfolgreiche Impfaktionstage. Die Hochzeitssäle können vor allem die migrantischen Zielgruppen besser erreichen und die Aktion bzw. das Angebot schnell und unkompliziert an Ihre Zielgruppe weitergeben. Das Angebot in den Sälen wird hamburgweit gut angenommen.

Epidemische Notlage für Hamburg beschlossen – Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (15. Dezember 2021)

Carola Veit, Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft; Bildquelle „Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf“

Letzter Bericht aus der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2021. Wie schnell ist doch auch dieses Jahr vergangen! Zu den prägendsten politischen Punkten dieses Jahr zählten erstens Corona-Pandemie und unserem Umgang mit Infektionen, Impfungen, Einschränkungen und Freiheiten, zweitens der Umgang mit dem Klimawandel und anderen Themen der nachhaltigen Entwicklungen. Natürlich war auch die Bundestagswahl und die Bildung einer neuen und sozialdemokratisch geführten Regierung für uns sehr prägend und erfreulich.

Die insgesamt 38. Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in dieser Wahlperiode fand wegen der Corona-Pandemie nach wie vor unter besonderen Bedingungen im Großen Festsaal des Rathauses statt. Um die Dauer des Aufenthalts aller Beteiligten zu reduzieren, haben die Fraktionen ihre Debatten zum Teil als Kurzdebatten angemeldet.

Gleich zu Beginn der Sitzung wählten wir die 16 Mitglieder, die von der Hamburgischen Bürgerschaft zur 17. Bundesversammlung entsendet werden. Das Gremium wird am 13. Februar 2022 in Berlin den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin wählen. Sie setzt sich je zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten und von den Landesparlamenten bestimmten Wahlleuten zusammen. Frank-Walter Steinmeier hat erklärt, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser Wahl waren trotz Pandemie voraussichtlich alle Abgeordneten für den kurzen Zeitraum dieser Wahlhandlung anwesend. Ein Teil der Abgeordneten hat die Sitzung nach der Wahlhandlung wieder verlassen.

Die meisten Stimmen entfielen auf die Vorschlagsliste der SPD-Fraktion, die acht Stimmberechtigte entsendet. Von der Grünen-Vorschlagsliste wurden vier, von der CDU zwei sowie von Linken und AfD jeweils ein Stimmberechtigter gewählt. Dass wir Frau Professor Marylyn Addo für die SPD-Liste gewinnen konnten, ist ein großer Gewinn. Sie hat sich mit ihrer herausragenden Arbeit nicht nur in der aktuellen Pandemie um unsere Gesellschaft verdient gemacht. Mit ihrer Nominierung wollen wir Danke sagen – ihr persönlich, aber stellvertretend auch den vielen anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dem ärztlichen und dem pflegerischen Personal. Sie alle helfen uns in dieser schweren Zeit, das SARS-CoV-2-Virus zu verstehen und mit ihm zu leben.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU zugestimmt, der die epidemische Notlage für die Stadt erklärt. Dieser Schritt wurde formell nötig, da die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November ausgelaufen ist und damit die Möglichkeiten des Senats im Kampf gegen die Pandemie stark eingeschränkt waren. Mit der Erklärung der Notlage können von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden. In Hamburg wird so unter anderem an Silvester ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot möglich, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

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2G-Regel wird ausgeweitet auf den Einzelhandel

In Hamburg gelten ab Samstag, den 04. Dezember 2021, neue Corona-Regeln, um die Infektionszahlen zu senken und um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem und insbesondere die Krankenhäuser überlastet werden.

Die 2G-Regel gilt dann auch im Einzelhandel. Das bedeutet, dass man nur mit einem gültigen Nachweis über eine Impfung oder über einen Nachweis einer vergangenen Corona-Infektion (nicht älter als 6 Monate, aber älter als ein Monat) Geschäfte betreten darf. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind hiervon ausgenommen, also Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt durch die Geschäfte, ein Personalausweis ist auch vorzulegen.

Ausnahmen für 2G gelten ab Samstag nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (0-15 Jahre). Das heißt, auch 16- und 17-Jährige, die nun genug Zeit hatten sich impfen zu lassen, können nun nur geimpft oder genesen teilnehmen und in Geschäfte.

Bei sogenannten Tanzlustbarkeiten, also Anlässe und Orte an denen getanzt wird (Diskotheken, Hochzeiten, Bars und Clubs, etc., also jeder Ort, an dem getanzt wird), gilt nun 2G plus Test. Eine Teilnahme ist also nur möglich, wenn man geimpft oder genesen ist UND ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen kann. Dies muss durch den Veranstalter am Eingang geprüft werden.

Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP im Bund steht – Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (1. Dezember 2021)

Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg; Bildquelle „Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf“

In der vorletzten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Jahr 2021 debattierten wir eine Mischung aus bekannten Themen wie die Corona-Pandemie und die zukünftige Ampel-Koalition im Bund, aber auch neue parlamentarische Initiativen.

Die Ampel ist das richtige Bündnis für unser Land. Der Koalitionsvertrag ist eine gute Grundlage für Fortschritt, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung. Er schafft neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Perspektiven, geht die großen Herausforderungen des Klimaschutzes und der Transformation der Wirtschaft konkret an und sorgt für sozialen Ausgleich.

Bundespolitik und Landespolitik sind eng miteinander verwoben. Dass mit Olaf Scholz nun ein Hamburger Kanzler sein wird, kann uns als Stadt stolz machen. Viele Ideen der neuen Koalition, die für Aufbruch und Fortschritt stehen, kommen aus Hamburg. Hamburg hat sich schon vor Jahren darauf verständigt, einen Mindestlohn von 12 Euro einzuführen, jetzt geschieht dies bundesweit. Rund zehn Millionen Menschen werden davon profitieren. Auch in der Wohnungspolitik wird die Handschrift Hamburgs deutlich. Die Bereitstellung von ausreichend bezahlbaren Wohnraum ist eine der entscheidenden sozialen Fragen. Mit dem Bündnis für das Wohnen hat Hamburg erfolgreich den Wohnungsbau vorangetrieben; die Koalition will nun die Rahmenbedingungen für den Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr schaffen.

Die Corona-Infektionszahlen steigen auch in Hamburg an, sind jedoch niedriger als in anderen Bundesländern. Um weiterhin die Entwicklungen beherrschen zu können, gelten seit dem 04. Dezember 2021 strengere Regeln. Jetzt gilt im Einzelhandel 2G, auch für Jugendliche ab 16 Jahren. Wir alle sollten nun unsere Kontakte einschränken, unabhängig vom Impfstatus. Außerdem sollten alle die noch nicht geimpft sind oder nicht vollständig geimpft sind, eines der vielen Angebote nutzen, um ihre Impfung nachzuholen. Menschen, deren letzte Impfung länger als 6 Monate zurückliegt, können sich boostern lassen. Im Moment gibt es wieder einen Engpass bei den Impfstofflieferungen und weitere Impfstellen befinden sich noch im Aufbau. Man kann bei den Hausärzten, Fachärzten, Betriebsärzten und an Krankenhäusern in jedem Bezirk Impftermine vereinbaren. Aber bitte daran denken: Vereinbarte Impftermine absagen, wenn man schneller woanders einen bekommt!

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Entfristung der Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einheiten der Hamburger Polizei

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 1. Dezember 2021 zum Thema: Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung und Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sowie Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 1. November 2018 „Erfahrungen und Erkenntnisse mit der
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete“

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

im November 2019 haben wir in Hamburg die Kennzeichnungspflicht für die geschlossenen Einheiten der Landesbereitschaftspolizei eingeführt. Sie senkt die Anonymität und fördert dadurch die Transparenz und ein höheres Vertrauen in die Polizei. Die Kennzeichnungspflicht wurde zunächst zeitlich befristet. Während der befristeten Einführung wurde von November 2019 bis Dezember 2020 die Kennzeichnungspflicht evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation wurden im Innenausschuss erörtert und diskutiert. Nach erfolgter Evaluation soll das Gesetz nun entfristet werden.

Die Kennzeichnungspflicht hat sich bewährt. Die Kennzeichnungspflicht ist kein Misstrauen gegenüber der Polizei. Denn die Hamburger Polizistinnen und Polizisten leisten gute und wertvolle Arbeit für unsere Stadt. Auch sind die Polizistinnen und Polizisten der Landesbereitschaftspolizei geschützt durch die individuelle, aber anonymisierte Kennzeichnung. Dies bestätigte die Evaluation. Es wurden keinerlei Nachteile berichtet. In wenigen Fällen konnte die Kennzeichnungspflicht jedoch zu einer nachträglichen Identifizierung führen oder dazu beitragen.

Dies kann das Vertrauen in die Polizei erhöhen und zeigt, dass staatliches Handeln im demokratischen Rechtsstaat überprüfbar ist. Das positive Evaluationsergebnis bildet nun die Grundlage für die unbefristete Umsetzung der Kennzeichnungspflicht.

Wichtige Informationen zum Impfen und zur Booster-Impfung

Wer sollte sich impfen lassen? Wer darf geboostert werden?

Es ist dringend angeraten, dass sich vor allem bisher ungeimpfte Menschen jetzt impfen lassen, je früher desto besser.

Personen mit Immundefizienz, Menschen über 70 Jahre, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Menschen mit Vorerkrankungen, die die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf erhöhen, sollen sich ebenfalls ein drittes Mal mit einer sogenannten Boosterimpfung impfen lassen. Diese frischt die Impfung auf, so dass der Schutz vor einem schweren Verlauf wieder erhöht wird. Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission seit letzter Woche auch allen bereits Geimpften über 18 Jahren eine Boosterimpfung, wenn diese mindestens sechs Monate zurückliegt.

Aber noch einmal: Wichtiger als die Boosterimpfung ist die Impfung derjenigen, die bisher noch gar keinen Impfschutz gegen das Corona-Virus haben.

Wann kann man sich impfen lassen?

Erstimpfungen sind jederzeit möglich. Boosterimpfungen sollen ab sechs Monaten nach der letzten Impfung erfolgen.

Wo kann man sich impfen lassen? Wo bekomme ich einen Termin?

Die erste Anlaufstelle für eine Corona-Impfung (egal ob Erstimpfung oder Boosterimpfung) ist der Hausarzt oder die Hausärztin. Die Corona-Schutzimpfung wird in über 1.100 Arztpraxen angeboten, darunter sind zahlreiche kinder- und jugendmedizinische Praxen.

Auch andere niedergelassene Ärzte bieten Impfungen an. Fachärzte werden nun auch verstärkt Corona-Impfungen durchführen. Die Kassenärztliche Vereinigung listet hier alle Ärzte auf, die Corona-Impfungen anbieten: https://www.kvhh.net/de/patienten/informationen-zum-corona-virus-sars-cov-2/sie-suchen-eine-corona-impfpraxis.html

Hamburg hat kein großes zentrales Impfzentrum mehr, stattdessen sind die mobilen Impfteams aus dem Imfpzentrum jetzt in der ganzen Stadt unterwegs. Unter https://www.hamburg.de/corona-impfstationen/ kann man eine Übersicht über die dezentralen Impfangebote in Einkaufszentren, Kulturvereinen, Kirchen etc. erhalten und nach Ort und Tag filtern. Zu diesen Impfangeboten kann man ohne Termin gehen, muss aber längere Wartezeiten einplanen. Bitte an warme Kleidung sowie gegebenenfalls an einen Regenschirm denken und während der Wartezeit die AHA-Regeln einhalten und eine Maske tragen. Lassen Sie gegebenenfalls bitte ältere Menschen und Schwangere vor, um für diese die Wartezeit zu verkürzen.

In Hamburg gibt es außerdem eine Vielzahl an Impfzentren in allen Bezirken. Meist handelt es sich um Krankenhäuser, in Harburg ist es das AK Harburg. In der Asklepios Klinik Harburg werden Menschen ab 12 Jahren ohne Vorerkrankungen und Erwachsene geimpft. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 040428 28 4000 (Mo-Fr von 7-19 Uhr) oder über die Internetseite Digitales Terminmanagement https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/FV/Bezirke/DigiTermin (bitte Dienstleistung: „Städtisches Impfangebot“ auswählen). Die Terminvergabe erfolgt nicht über das Krankenhaus!

Auch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte führen Impfungen durch.

Weitere Impfzentren in den Bezirken werden in nächster Zeit veröffentlicht.

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