Wahlrecht ab 16 in den Bezirken gefordert

Eine Gruppe junger SPD-Bürgerschaftsabgeordneter hat eine Initiative gestartet, das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zu den Bezirksversammlung auf 16 Jahre zu senken. Einen entsprechenden Vorschlag haben die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Juliane Timmermann, Sören Schumacher, Ksenija Bekeris und Philipp-Sebastian Kühn vorgestellt.

Er soll – so der Wunsch der Abgeordneten – als Bürgerschaftsantrag in das Landesparlament eingebracht werden. “Junge Leute ab 16 sollen bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen ihre Stimme abgeben und mitbestimmen können”, sagten die jungen SPD-Bürgerschaftsabgeordneten. Jugendliche sollten an politischen Entscheidungen beteiligt werden – insbesondere an denen, die ihr alltägliches Leben und ihr Lebensumfeld betreffen.

Gerade Jugendliche identifizierten sich oft mehr als andere mit ihrem Stadtteil und ihrem Bezirk, begründeten die SPD-Abgeordneten ihre Initiative. Junge Menschen hätten sowohl die Fähigkeit als auch das Interesse, politisch für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. “Wir reden und hören viel über Politikverdrossenheit. Wir sollten jetzt die Chance nutzen, Jugendlichen demokratische Prozesse nahe zu bringen. Dazu gehört, dass sie auf Bezirksebene mit ihrer Stimme mitentscheiden können”, sagte der Abgeordnete Sören Schumacher.

“Das Wahlrecht ab 16 macht eine aktivere Teilnahme am politischen Leben möglich. So kann unsere Initiative eine höhere Identifikation mit der Demokratie erreichen”, sagte Bekeris. Sie appellierte an Politikerinnen und Politiker, die Forderungen und Wünsche von Jugendlichen ernst nehmen. “Die Jugendlichen in Hamburg sind politisch interessiert – statten wir sie mit dem Wahlrecht ab 16 aus”, forderte sie.

Kühn betonte, Jugendliche hätten in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bereits Entscheidungsgewalt. Das betreffe etwa das Bankkonto mit Kartenverfügungsrecht, die Religionsmündigkeit ab 14 oder den Führerschein mit 17. Er wies auch auf die Möglichkeit einer “Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts” hin – also die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit diesem Erwerbsgeschäft. Vor diesem Hintergrund sei fraglich, warum vergleichbare Schritte bei der demokratischen Mitbestimmung bisher nicht gemacht worden sind. Erfahrungen etwa in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Berlin hätten gezeigt, dass auf kommunaler Ebene die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gut funktioniert.

Wie in anderen Bundesländern, so sei auch in den Hamburger Bezirken ein zwingender Grund für die Kopplung des Wahlrechts an die Volljährigkeit nicht ersichtlich. “Wir sollten auf der Ebene der Bezirke mehr Demokratie wagen und das Wahlalter bei der Wahl zu den Bezirksversammlungen auf 16 Jahre senken”, sagte Kühn.

Timmermann kündigte an, die SPD werde – bei einer erfolgreichen Initiative – Jugendverbände, Gewerkschaftsjugend oder Hamburg Sportjugend einbinden. “Gleichzeitig wollen wir, dass im Schulunterricht verstärkt über Politik in den Bezirken und Kommunalpolitik gesprochen wird.”

Aufklären statt ablenken

HARBURG – Nach den öffentlichen Reaktionen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Ralf Dieter Fischer und seines Stellvertreters Rainer Bliefernich auf Berichte über die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Ausgabe öffentlicher Gelder für den Geburtstagsempfang Fischers und den CDU-Ball im vergangenen Jahr, fordert der SPD-Kreisvorsitzende Frank Richter die CDU-Fraktion und insbesondere Fischer auf, zu den Vorwürfen inhaltlich Stellung zu nehmen.

Richter:“ Die Bürgerinnen und Bürger interessiert nicht, wer Informationen an die Öffentlichkeit gebracht hat. Sie wollen wissen, wieso Steuergelder in Höhe von EUR 23.000,- für die Geburtstagsfeier von Herrn Fischer und den CDU-Ball ausgegeben wurden und weshalb der Schwager von Herrn Fischer hiervon EUR 15.000,– erhalten hat. Die ganze Diskussion über einen angeblichen Informanten, der auch noch aus der Finanzbehörde kommen soll, ist wieder ein für Fischer typischer Fall der Vernebelungstaktik, mit dem er nur versucht, das Augenmerk von den eigentlichen Fragen abzulenken“

Die erste Frage wäre dann auch, warum ein Empfang im Harburger Rathaus zum Geburtstag des Fraktionsvorsitzenden und der von der CDU veranstaltete Ball von den staatlichen Fraktionsgeldern bezahlt werden sollen. Dann sind die Kosten für den Geburtstagsempfang in Höhe von EUR 15.000,– weder nachvollziehbar noch angemessen. Bei 350 Gästen wäre dies immerhin ein Betrag von mehr als EUR 42,– pro Person. Dies führt zu der Frage des Wertes der Gegenleistung. Und vor diesem Hintergrund ist eben auch die Vergabe des Auftrags an den eigenen Schwager Heiko Hornbacher zu hinterfragen.

„Herr Fischer sollte sich darauf beschränken, diese berechtigten Fragen zu beantworten und nicht versuchen, sich auch noch als Opfer einer Intrige darzustellen. Nach den bisherigen Feststellungen des Rechnungshofs muss sich die CDU-Fraktion diese Fragen schon gefallen lassen und sollte zur Aufklärung beitragen.“ so Richter.

Die Äußerungen Fischers und auch seines Stellvertreters Bliefernich, der erklärt hatte, Fischer habe viel für Harburg getan und deshalb könne man auch mal ein Auge zudrücken, sind für Richter Ausdruck einer höchst bedenklichen Einstellung zum Umgang mit öffentlichen Geldern und zum Selbstverständnis von Abgeordneten und Fraktionen in kommunalen Gremien.

Richter:“ Abgesehen von der Frage, was denn Herr Fischer für Harburg Großes geleistet hat, zeigt diese entlarvende Äußerung Bliefernichs das traurige Ausmaß an Selbstüberschätzung, das hierzu geführt hat. Wer vor dem Hintergrund, dass für die Jahre 2009 und 2010 jeweils EUR 20.000,– für die Förderung der Seniorenarbeit im Bezirk wegfallen, die Ausgabe von Steuergeldern in Höhe von EUR 23.000,– für den Geburtstag von Herrn Fischer und den CDU-Ball offenbar für eine Lappalie hält, hat nichts verstanden.“