Lockerungen der Corona-Regeln für Mannschaftssportarten

Die Corona-Infektionen haben sich in Hamburg in den letzten Wochen auf einem höheren, aber stabilen Niveau eingependelt. Daher war es dem Senat am 25.08.2020 möglich, begrenzte Lockerungen der Corona-Regeln ab dem 1. September 2020 zuzulassen. Diese werden vor allem die Menschen erfreuen, die einen Mannschaftssport betreiben.

Ab September dürfen wieder bis zu 30 Aktive gemeinsamen trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Das gilt für Sport unter freiem Himmel wie auch für Sport in Hallen. Zu diesen 30 Personen zählen jedoch nicht die Trainer, Funktionsteams oder andere Personen, die zum Team gehören. Denn diese Personen können und sollen außerhalb des Spielfeldes den benötigten Abstand zu einander einhalten und die üblichen Schutzmaßnahmen einhalten.

Für andere Sportarten bleiben die bestehenden Regelungen erhalten: In geschlossenen Räumen muss ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden, im Freien gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Auch wenn diese weiteren Lockerungen das Sporttreiben in Hamburg weiter erleichtern, ist es nach wie vor wichtig, sich im Sport und im Alltag an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Wir haben gemeinsam dafür gesorgt, dass die Infektionszahlen weiter kontrolliert werden können, das sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!

Das Infektionsgeschehen lässt darüber hinausgehende Lockerungen für den Sport nicht zu. Daher gilt die Corona-Verordnung in Hamburg bis 30. November 2020 weiter.

Sport in Corona-Zeiten: Auf die Plätze –––––– Abstand –––––– Los!

Auch und vor allem beim Sport gilt als oberste Devise und in diesen Zeiten erst Recht: Abstand halten!

Ab dem 27. Mai gilt beim Indoor-Sport im Fitnessstudio sogar ein 2,5 Meter Abstand. Außerdem muss für ausreichende Lüftung gesorgt sein, um die Übertragung durch Aerosole (kleinste in der Luft schwebende Teilchen) möglichst einzuschränken. Auch die Sporthallen, Yoga- und Tanzschule und Indoor-Spielplätze können wieder öffnen.

Lange Zeit war es nur möglich, draußen allein Sport zu treiben, z.B. Spazierengehen, Wandern, Joggen oder Radfahren. Ab dem 12. Mai wurden die Sportanlagen wieder geöffnet und es wurde erlaubt, alle Sportarten im Freien auszuüben, solange die Abstandsregel von 1,5 Metern jederzeit eingehalten wird. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Mannschafts- oder Individualsportarten. Es dürfen sich also in Parks oder auf Freiflächen sowie auf Sportanlagen auch Mitglieder aus mehr als zwei Haushalten treffen, wenn sie zusammen Sport treiben. Beim Outdoor-Sport muss auch keine Maske getragen werden.

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Schule auf dem langen Weg in die Corona-Normalität

Nach den Mai-Ferien werden alle Schülerinnen und Schüler ab dem 25. Mai für wenigstens einen Tag wieder am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Dabei wird die Stundentafel mit allen Fächern berücksichtigt. Da sich auch das Lernen durch den Corona-Virus langfristig verändern wird, stehen verschiedenen unterstützende Maßnahmen für die Familien von Schulkindern zur Verfügung und Konzepte zum Umgang mit dem Corona-Virus an den Schule wurden entwickelt.

„Corona-Elterngeld“ wird verlängert
Die Entschädigung für Kinderbetreuung in Höhe von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016,00 Euro pro Monat) können Eltern, die aufgrund der Schließungen von Schule oder Kita ihrer Kinder unter 12 Jahren betreuen und deswegen nicht arbeiten gehen können, nun auch bis zu 20 Wochen erhalten. Jedes Elternteil kann bis zu 10 Wochen erhalten, Alleinerziehende auch die gesamten 20 Wochen. Die Beantragung und Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Das Antragsformular steht unter https://www.hamburg.de/infektionsschutzgesetz/ zur Verfügung.

Testungen auf den Corona-Virus
In Hamburg wurde ein Konzept für Testungen auf den Corona-Virus auch an Schulen entwickelt: Alle Schülerinnen und Schüler mit Symptomen einer Atemwegserkrankung sollen auf den Corona-Virus getestet werden. Fällt der Test positiv aus, werden alle Schülerinnen und Schüler der festen Lerngruppe und das häusliche Umfeld ebenfalls getestet. So kann frühzeitig erkannt werden, ob es zu Infektionen in der Schule komme und ob Infektionen dort verbreitet werden oder eher im häuslichen Umfeld.

Abstandsgebot auch an der Schule
Um auch das Abstandsgebot einzuhalten, werden die Schulklassen in strikt getrennte Lerngruppen aufgeteilt. Die Hälfte des Unterrichts soll als Präsenz-, die andere Hälfte weiterhin als Fernunterricht durchgeführt werden. Es gibt versetzte Pausen- und Essenszeiten. Die Schulen haben zusammen mit der Behörde einen umfangreichen Hygieneplan erstellt.
Bis zum 19. Oktober 2020 werden keine Klassenfahrten durchgeführt, weder innerhalb Deutschlands, noch ins Ausland. Auch alle schulischen Veranstaltungen wie Feiern, Sportfeste, Konzerte oder Theaterstücke finden bis auf Weiteres nicht statt.

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Zurück ins Leben – mit Abstand und Ausdauer!

Nach einer langen Zeit der Einschränkungen gibt es nun nach und nach immer mehr Lockerungsmaßnahmen: Die Geschäfte sind wieder geöffnet, jetzt auch Hotels und Restaurants, Spielplätze, Sportanlagen im Freien. Weitere Öffnungen stehen bei Schulen und Kitas an. Auf einige andere Lockerungsmaßnahmen müssen wir jedoch noch warten, um durch das Abstandhalten dem Corona-Virus seine Verbreitung zu erschweren.

Es gelten daher weiterhin die Abstandsregeln, im öffentlichen Raum wie im Privaten.

Bitte lasst uns das Erreichte nicht verspielen! Lasst uns warten: Die Zeit für Feiern, Partys und Umarmungen wird kommen! Wenn wir jetzt zu schnell zu leichtsinnig werden, wird sich die Rückkehr in die unbeschwerte Zeit unnötig verlängern.

Daher mein Appell:
Abstand halten!
Mund-Nase-Schutz tragen!
Private Kontakte weiterhin einschränken!
Freundlich bleiben und einander beistehen!

Unterstützung für Kinder und ihre Familien in Hamburg in der Corona-Zeit

Sören Schumacher

Familien sind durch die Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus besonders betroffen. Die Kinder konnten – bis auf diejenigen in der Kita-Notbetreuung – nicht in die Kita, keine anderen Kinder treffen, auf Spielplätzen nicht toben, nicht gemeinsam lernen und spielen. Und die Eltern konnten nur mit großen Einschränkungen und unter organisatorischem Höchstaufwand arbeiten. Die ersten Schritte zurück sind eingeleitet, und auf dem Weg dahin gibt es verschiedene Unterstützungsangebote.

„Die Stadt Hamburg, aber auch der Bund, haben verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung für Familien entwickelt. Sie sind sehr vielfältig und nicht immer bei allen bekannt. Daher habe ich mich entschieden, eine kurze Übersicht zusammenzustellen, um möglichst vielen einen Zugang zu den Leistungen und Angeboten zu ermöglichen“, so Sören Schumacher, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft für den Wahlkreis Harburg.

Notbetreuung in der Kita, bei Tageseltern und in Kindertagespflegestellen
Von Anfang an waren die Kitas für diejenigen Kinder geöffnet, deren Eltern zur Sicherung von Infrastruktur und Versorgung arbeiten (ab 16. März). Auch Kinder mit (drohenden) Behinderungen erhalten während der Notbetreuung die verordneten Therapien. Dann wurde frühzeitig für die Kinder von Alleinerziehenden geöffnet (am 22. April). Seit dem 4. Mai gibt es eine erweiterte Notbetreuung, z.B. wenn die Arbeitgeber sich nicht kooperativ zeigten oder andere persönliche Notlagen vorliegen. Auch die Betreuung bei Tageseltern und in Kindertagespflegestellen wurde zu diesem Zeitpunkt wieder aufgenommen.

Öffnungspläne für Kinderbetreuung
Seit dem 8. Mai gibt es einen Plan für die schrittweise Rückkehr der Kitas in den Regelbetrieb. Alle Kinder sollen so bis zum Ende der Sommerferien wieder in der Kita sein. Ab dem 18. Mai können die 5- und 6-jährigen Kinder, die in der Vorschule sind, in die Kitas zurückkehren, ab dem 8. Juni folgen die 4,5-jährigen Kinder, da sie im Herbst die Untersuchung in der Grundschule absolvieren. Jüngere Geschwisterkinder können dann auch in die erweiterte Notbetreuung. Ab dem 29. Juni kehren die 3- und 4-jährigen Kinder zurück, im Juli die Krippenkinder.

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