Petitionen: Bürgernah und so wichtig wie das Wahlrecht

SPD-Fachsprecher für Petitionen aus ganz Deutschland tagen in Hamburg

Am 30. Mai und 1. Juni trafen sich die Fachpolitikerinnen und -politiker der SPD-Fraktionen zu einer Tagung im Hamburger Rathaus. Gastgeber war der Hamburger SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher. Er ist seit dieser Legislaturperiode Sprecher für Petitionen. Schumacher: „Das Treffen mit den Kollegen aus ganz Deutschland war für mich ein hilfreicher Start in die von mir übernommene Aufgabe. Neben den fachlichen Diskussionen ist der Austausch sehr wichtig.“

Zentrales Thema der Diskussion waren die Möglichkeiten und die Form, wie Petitionen eingereicht werden können. Sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Bürgerschaft in Bremen lassen inzwischen eine sogenannte „öffentliche Petition“ zu. Das Anliegen wird hier im Internet geschildert. Wer sich ebenfalls für das Anliegen interessiert kann mit wenigen Mausklicks die Petition unterstützen oder in Foren mitdiskutieren. „Für mich klingt das sehr spannend und auch die Hamburger SPD-Fraktion sollte sich mit dieser neuen Formen von Petitionen beschäftigen“, erklärt Schumacher.

Zum Hintergrund:
Neben dem Wahlrecht können sich Bürgerinnen und Bürger auch mittels einer Petition in die Politik einmischen. Das sind schriftlich eingereichte Anliegen an das Parlament. In jedem Landtag und im Bundestag gibt es Ausschüsse, die sich mit diesen Petitionen beschäftigen. Die Schreiben an die Parlamente sind ein im Grundgesetz verbrieftes unantastbares Recht.

Erste Sitzung des Eingabenausschusses

Noch sind die Ausschüsse der neu gewählten Bürgerschaft nicht besetzt. Die Arbeit im Eingabenausschuss muss dessen ungeachtet aber weitergehen. Denn viele der Eingaben dulden keinen Aufschub. Am Montag, dem 28. März 2011, fand daher die erste Sitzung dieses Ausschusses in der 20. Legislaturperiode statt.

Sören Schumacher war bereits in der letzten Wahlperiode Mitglied des Eingabenausschusses und gehört ihm bis auf Weiteres wieder an. „Diese Arbeit“, so der Harburger Wahlkreisabgeordnete, „hat mir sehr gut gefallen. Denn sie bietet. wie kaum eine andere im parlamentarischen Alltag, die Möglichkeit, in konkreten Einzelfällen etwas zum Wohl der Betroffenen zu bewirken, auch wenn selbstverständlich nicht jede Eingabe erfolgreich sein kann.“

Der Eingabenausschuss befasst sich mit Eingaben (auch Petitionen genannt), also Bitten oder Beschwerden der Bürger an ihre Volksvertretung. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlen, können eine Eingabe an die Bürgerschaft machen und um Abhilfe bitten. Eine Eingabe an die Bürgerschaft kann helfen, diese zu beseitigen. Das Parlament muss sich mit den Eingaben befassen und zu ihnen Stellung nehmen. Das Eingabenrecht (auch Petitionsrecht genannt) ist ein Grundrecht. Es gilt für alle: Erwachsene, Minderjährige, betreute Personen, Häftlinge, deutsche und ausländische Staatsangehörige sowie Staatenlose. Seit dem 1.1.2010 kann man sein Anliegen auf der Website www.hamburgische-buergerschaft.de auch online vortragen.

Mit privaten Angelegenheiten (Mietverhältnissen, Nachbarstreitigkeiten, familiären Problemen) darf sich der Ausschuss nicht beschäftigen; hierfür sind gegebenenfalls. die Gerichte zuständig.

„Hamburg muss gut integrierten Kindern und Jugendlichen eine Chance geben“

Dauerhafter Aufenthalt in Hamburg: SPD wirbt in der Bürgerschaft für die Ãœbernahme des „Bremer Modells“

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will das Aufenthaltsrecht für Kinder und Jugendliche neu regeln, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, aber schon seit vielen Jahren in Hamburg leben und gut integriert sind. Diese Kinder und Jugendlichen sollen – wie in Bremen – eine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt in Hamburg bekommen. „Wir wollen für diese Kinder, die oft keinen Bezug mehr zum Herkunftsland ihrer Eltern haben, eine Perspektive und eine Chance für ein Leben in Deutschland bieten“, sagte der SPD-Obmann im Eingabenausschuss, Willi Buss, in der Bürgerschaft.

Hamburg sollte sich an einem entsprechenden Erlass aus Bremen orientierten, empfahl Buss. „Die Solidarität für Kate Amayo vor einigen Wochen sollte uns allen den nötigen Rückenwind geben. Wir müssen für die vielen ähnlichen Fälle eine tragfähige Lösung finden“, sagte Buss. Es sei naiv zu glauben, die Bundesregierung werde dieses Problem per Gesetz regeln. Gleichzeitig könne man nicht – wie Schwarz-Grün in Hamburg – in jedem Einzelfall auf einen Gnadenakt der Härtefallkommission hoffen. „Wir wollen Klarheit, und die Betroffenen brauchen Verlässlichkeit. Ich hoffe, dass sich Schwarz-Grün in Hamburg ähnlich wie Rot, Grün und Schwarz in Bremen auf diesen Weg begibt“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel in der Debatte. „Es wäre unklug, gut integrierte Kinder und Jugendliche abzuschieben. Wir brauchen diese Menschen“, so der Abgeordnete weiter.

Die beiden Abgeordneten erläuterte die Bremer Regelung. Sie gelte nur für Kinder, deren Eltern seit vielen Jahren im Land Bremen leben. Es sei nicht möglich, diese Rechte durch einen Zuzug nach Bremen in Anspruch zu nehmen. Der neue Erlass, der auch für Hamburg denkbar ist, ist explizit auf die Kinder ausgerichtet und auf den Grad ihrer Verwurzelung in Deutschland. Die Beendigung des Aufenthaltes von Kindern, die hier im Bundesgebiet geboren sind und/oder einen ganz wesentlichen Teil ihrer Sozialisation hier erfahren haben, kann eine unzumutbare Härte darstellen. Sie waren vielleicht nie in dem Herkunftsland ihrer Eltern, sie sind hier im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen, haben die Schule besucht oder sogar schon abgeschlossen und sind zu sogenannten faktischen Inländern geworden. Die Kinder erhalten nach diesem Erlass zunächst befristete Aufenthaltstitel. Eine Verlängerung und schließlich ein dauerhafter Aufenthalt werden bei fortschreitender Integration ermöglicht. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen und sich altersadäquat am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Im Weiteren wird erwartet, dass sie eine Ausbildung machen und/oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Ihre Eltern erhalten ein vom Aufenthaltsrecht ihrer integrierten Kinder abgeleitetes Aufenthaltsrecht.

Dressel: „Der Bremer Erlass ist ausgewogen. Er macht Schluss mit der ausländerrechtlichen Sippenhaft für gut integrierte Kinder und Jugendliche – aber er setzt auch keine falschen Anreize oder öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn die Aussagen des Senats zur Integrationspolitik keine Sonntagsreden bleiben sollen, müsste Schwarz-Grün sich darauf einigen können.“ Aktuell gibt es in Hamburg 4244 geduldete Ausländerinnen und Ausländer. Dressel schätzt, dass die Regelung auf einige Hundert angewandt werden könnte.

Buss: „Gerade in der aktuellen Integrationsdebatte ist es wichtig, die richtigen Anreize zu setzen und mit positiven Beispiele voranzugehen, ohne Integrationsprobleme zu verschweigen. Eine solche Regelung wäre ein echter Fortschritt und ein wichtiges Zeichen: Integrationswilligkeit würde ausländerrechtlich belohnt.“

Bürgerschaft hat ein offenes Ohr für Beschwerden von Bürgern

Sprechstunde vor Ort : Eingabenausschuss am 28. September in Harburg

Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft lädt zu einer Bürgersprechstunde in Harburg ein.
Fünf Bürgerschaftsabgeordnete werden am

Dienstag, 28. September 2010,
von 15:30 bis 17:00 Uhr,
im Bezirksamt Harburg (Harburger Rathausplatz 1),
im Raum 102

zu Gast sein, um sich der Probleme der Bürgerinnen und Bürger anzunehmen. Als Ansprechpartner sind der Ausschussvorsitzende Jens Grapengeter (CDU) sowie Jens Frommann (CDU), Sören Schumacher (SPD), Antje Möller (GAL) und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vor Ort.

„Jedermann hat das Recht, sich … mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes. Der Eingabenausschuss – auch Petitionsausschuss genannt – versteht sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. Bei Benachteiligungen, Ungerechtigkeiten oder ungleichen Behandlungen durch Behörden und staatliche Stellen in Hamburg kann er sich einschalten und den Bürgern oft zu ihrem Recht verhelfen.

Die Sprechstunde kann von den Bürgerinnen und Bürger genutzt werden, um Probleme mit Behörden wie z.B. der ARGE, dem Wohnungsamt, dem Einwohneramt oder dem Bauamt zu schildern oder sich über Entscheidungen von Ämtern, mit denen Sie nicht einverstanden sind, zu beschweren. Auch mit aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten kann sich der Eingabenausschuss befassen.

Die Bürgerinnen und Bürger können den Ausschussmitgliedern ihre Anliegen persönlich schildern. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Eingabe schriftlich zu überreichen. Außerhalb der Sprechstunden vor Ort können sich Petenten auch unmittelbar an die Geschäftsstelle des Eingabenausschusses, Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg, Tel.: 42831-1324, wenden. Außerdem können sie Eingaben auch in elektronischer Form übermitteln. Ein entsprechendes Formular steht unter www.hamburgische-buergerschaft.de in der Rubrik „Eingaben“ zur Verfügung.

Der Termin in Harburg ist nach Bergedorf und Altona die dritte Sprechstunde des Ausschusses vor Ort. Auch in den weiteren Bezirken werden künftig Sprechstunden angeboten.

Start der Online-Petition: Eingabenausschuss ermutigt alle, dieses Bürgerrecht aktiv wahrzunehmen

Einspruch gegen Gebührenerhöhungen städtischer oder Hamburger öffentlichen Unternehmen ? Kritik an Straßensperrungen, langandauernden Umbauarbeiten, oder wegen einer gegebenenfalls falschen Auskunft in einem der Hamburger Ämter ? Alle Hamburgerinnen und Hamburger können ihre Kritik nun auch formlos per E-Mail an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft senden.

Ebenfalls neu ist, dass der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ab dem Frühjahr 2010 in den sieben Bezirken „Sprechstunden vor Ort“ anbieten wird, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Anliegen direkt vorzutragen.

Die Neuerungen, welche sich aus der am 10.12.2009 beschlossenen dritten Änderung des Gesetzes über den Eingabenausschuss ergeben, werden von allen Fraktionen begrüßt, da durch diese Änderungen eine bürgernähere Praxis und Arbeit des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft gewährleistet werden soll.

Hintergrund: Das Instrument der „Eingabe“ ist fest in der Hamburger Verfassung verankert. Man kann sich sowohl in eigener Sache als auch für einen Dritten oder im allgemeinen Interesse an den Eingabenausschuss wenden. Auch als Bürgerinitiative oder juristische Person des Privatrechts (z.B. eingetragener Verein) können Betroffene dem Ausschuss schildern, wo Sie der Schuh drückt. Bislang war dies „nur“ persönlich oder auf dem Postweg möglich. Seit dem 1.1.2010 kann man nun auch auf der Website www.hamburgische-buergerschaft.de sein Anliegen online vortragen.

Petitionen an die Bürgerschaft – künftig auch elektronisch möglich

SPD-Initiative wird Eingabeverfahren moderner und schneller machen
In Hamburg sollen Bürgerinnen und Bürger künftig auch das Internet für Eingaben an die Bürgerschaft nutzen können. Ein entsprechender Antrag, der auf eine SPD-Initiative zurückgeht stand auf der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am Donnerstag. „Wir wollen das Petitionsverfahren einfacher machen und auf die Höhe des 21. Jahrhunderts bringen“, sagte der SPD-Abgeordnete Wilfried Buss.

Der SPD-Initiative entsprechend können Eingaben künftig nicht nur auf Papier, sondern auch in elektronischer Form eingereicht werden. Bei elektronisch übermittelten Eingaben ist die notwendige Schriftform gewahrt, wenn Urheberin oder Urheber mit der jeweiligen Postanschrift ersichtlich sind, sie das im Internet zur Verfügung stehende Formular verwenden und vollständig ausfüllen.

Buss sagte, das Eingabeverfahren werde künftig effektiver und moderner. Er betonte, alle in den Ausschussberatungen befragten Experten hätten die SPD-Initiative positiv bewertet. „Ich freue mich, dass daraufhin alle Fraktionen einstimmig unseren Antrag im Eingabenausschuss beschlossen haben“, sagte Buss. Vor diesem Hintergrund sei zu hoffen, dass die Modernisierung zügig umgesetzt wird.

SPD will Eingaben auch per Mail ermöglichen

Ernst: Derzeitiges Verfahren „unbefriedigend und nicht bürgerfreundlich“

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, Petitionen an die Bürgerschaft auch per E-Mail zuzulassen. Es sei „unbefriedigend und nicht bürgerfreundlich“, dass Petitionen auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch handschriftlich unterschrieben per Post geschickt oder persönlich eingereicht werden müssten, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Britta Ernst, am Dienstag.
In einem Bürgerschaftsantrag schlägt die SPD vor, das hamburgische Eingabenrecht den aktuellen technischen Entwicklungen des Computerzeitalters anzupassen und die Eingabe per E-Mail zu ermöglichen. Zukünftig soll bei einer elektronischen Eingabe ausreichen, wenn der Urheber der Eingabe und dessen Postanschrift erkennbar sind.
Ernst verwies auf positive Erfahrungen des Deutschen Bundestages. Dieser hat seinen Internetauftritt für so genannte elektronische Petitionen seit Oktober 2008 auf den Dauerbetrieb umgestellt. In drei Jahren eines zuvor gestarteten Modellversuchs hätten mehr als eine Million Bürgerinnen und Bürger öffentliche Petitionen mit gezeichnet.
Hamburg hinke bei der Frage der e-Petitionen nicht nur dem Bund sondern auch anderen Bundesländern hinterher. So hätten die Landtage in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie die Bürgerschaft in Bremen die elektronische Eingabe bereits in ihr Eingabenrecht übernommen. „Drei Viertel aller Haushalte in Deutschland haben einen Computer mit Internetanschluss. Angesichts dieser Tatsache ist es unzeitgemäß, darauf zu beharren, dass Eingaben in schriftlicher Form mit Unterschrift eingereicht werden müssen. Bürgerinnen und Bürger sind keine Bittsteller, die ihre Bitten oder Beschwerden an die Politik am besten noch persönlich abgeben müssen. Und das Postkutschenzeitalter ist auch vorbei“, sagte Ernst.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hatte bereits im Mai 2004 in der Bürgerschaft beantragt, die elektronische Eingabe zuzulassen. Der entsprechende Antrag war ohne Diskussion von der CDU abgelehnt worden, während die GAL damals zugestimmt hatte. „Die Bürgerschaft sollte dem Beispiel des Bundestages folgen“, sagte Ernst. Sie erhoffe sich von einem modernen Eingabenrecht eine größere Teilnahme jüngerer Menschen an der politischen Diskussion. „So könnte die vereinfachte elektronische Eingabe ein Mittel sein, der weit verbreiteten Politikverdrossenheit entgegen zu wirken“, sagte die SPD-Abgeordnete.

Sitzung des Eingabenausschusses

Sören Schumacher ist Mitglied im Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Dieser Ausschuss bearbeitet Bitten und Beschwerden von Bürgern, die an die Bürgerschaft gerichtet werden.

Sitzung des Eingabenausschusses

Sören Schumacher ist Mitglied im Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Dieser Ausschuss bearbeitet Bitten und Beschwerden von Bürgern, die an die Bürgerschaft gerichtet werden.

Sitzung des Eingabenausschusses

Sören Schumacher ist Mitglied im Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Dieser Ausschuss bearbeitet Bitten und Beschwerden von Bürgern, die an die Bürgerschaft gerichtet werden.