Am 17. und 18. Juni 2013 war Sören Schumacher in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Hamburger Härtefallkommission in Nürnberg, um an einem Treffen von Mitgliedern anderer Härtefallkommission teilzunehmen. An der Veranstaltung, die im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stattfand, nahmen Vertreter von Härtefallkommissionen aus 12 Bundesländern teil. Zu Beginn der Konferenz referierte ein Vertreter der BAMF die Teilnehmer über die neuesten Entwicklungen der Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland.
Härtefallkommissionen sind Gremien, die bei den Innenministerien und Innensenatoren der Bundesländer eingerichtet werden und die Ausländern zu einem Bleiberecht verhelfen können, auch wenn diesen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und sie – wie es juristisch formuliert heißt – „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind, das heißt dass die zuständige Behörde das Recht hat, sie abzuschieben. Die Kommissionen sind je nach Bundesland unterschiedlich besetzt, wobei Hamburg insofern eine Sonderstellung einnimmt, als sie hier ausschließlich politisch besetzt ist. In den anderen Ländern sind beispielsweise auch Vertreter von Flüchtlingshilfsorganisationen und Kirchen vertreten. „Erfahrungsaustausch der Härtefallkommissionen der Länder“ weiterlesen