Wie geht es weiter mit der Gloria D?

Seit Juli 2004 liegt das ehemalige Bäderschiff „Gloria D“ im Harburger Binnenhafen und bietet wegen seines heruntergekommenen Zustandes einen ausgesprochen unerfreulichen Anblick, der viele Harburgerinnen und Harburger erheblich stört. Darüber hinaus stehen Fragen nach der Ãœbernahme der Kosten im Raum, die durch die Anwesenheit des Schiffs verursacht wurden und werden.

Der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) hatte sich bereits in der vergangenen Wahlperiode um diese Problematik gekümmert und vom Senat in mehreren Anfragen Auskunft eingeholt. Nachdem bekannt geworden war, dass die vom Bezirksamt Harburg gestellte Frist, bis zu der das Schiff den Binnenhafen verlassen haben sollte, am 31. März 2012 abgelaufen war, hat Schumacher vor wenigen Tage erneut Fragen hierzu an den Senat gestellt.

Schumacher: „Gegen den Alteigner des Schiffs, der die von ihm zu entrichtenden Gebühren bisher nicht entrichtet hat, wurde zwischenzeitlich von der Hamburg Port Authority ein Vollstreckungsverfahren eröffnet. Es ist gut zu wissen, dass ein solches Verhalten in Hamburg nicht hingenommen wird. Seit das Schiff einen neuen Eigner hat, wurden alle Gebühren bezahlt. Das ist noch besser.“

„Ich habe den Eindruck“, so Sören Schumacher, „dass das Bezirksamt Harburg jetzt nichts mehr schleifen lässt. So wurde, wie der Senat mir mitteilt, dass am 30. März 2012 eine Begehung des Schiffs vorgenommen wurde, an der neben dem neuen Eigner, der das Schiff Mitte 2011 erworben hat, Vertreter des Bezirksamtes Harburg teilnahmen. Dabei wurde klargestellt, dass der Eigner den Abschluss der erforderlichen Versicherung nachzuweisen und verbindlich die Werft zu benennen habe, in die er das Schiff überführen kann. Außerdem soll er einen Zeitplan vorzeigen, in welchem die noch ausstehenden Arbeiten und deren zeitlicher Umfang aufgelistet sind.“

Aus der Antwort des Senats auf die Anfrage des Harburger Wahlkreisabgeordneten geht hervor, dass dem Eigner, eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt wurde, sollten weitere Unterlagen zum Fortschritt der bereits begonnenen Instandsetzungsarbeiten beim Bezirksamt eingereicht werden. Der überwiegende Teil der geforderten Unterlagen liege bereits vor, sodass derzeit an eine Fristverlängerung bis Ende Juni gedacht werde.

Und was passiert, wenn auch diese Frist verstreichen sollte? Das letzte Mittel, so der Senat in seiner Antwort, ist die Entsorgung des Schiffs im Wege der Ersatzvornahme, was nicht anderes heißt, als dass der Steuerzahler dies zu zahlen hätte. Wie teuer so etwas werden kann, ist am Fall des Fährschiffs „Cehili“ abzulesen, das im Steendiekkanal lag und im Jahre 2005 für rund 250.000 Euro entsorgt werden musste. „Ich halte es auch deshalb für sehr sinnvoll“, so Schumacher, „dass das Bezirksamt Harburg daran interessiert ist, dass die Gloria D mit eigenem Antrieb den Hafen verlässt. Alles deutet daraufhin, dass das klappen wird. Bis dahin werde ich die Sache allerdings genau im Blick behalten.“

Anfrage:
Zukunft des ehemaliges Bäderschiffs Gloria D

Schrottkahn Gloria D: Ab Januar muss der Bezirk bezahlen

In knapp einem Monat, zum 1. Januar 2011, soll die wasserrechtliche Zuständigkeit für den Harburger Binnenhafen landseitig der Hauptdeichlinie auf das Bezirksamt Harburg übertragen werden. Damit wird der Bezirk auch für die Beseitigung des ehemaligen Bäderschiffs Gloria D zuständig. Das ergibt die Antwort des Senats auf eine weitere Anfrage des Harburger Bürgerschaftsabgeordneten Sören Schumacher (SPD) zu diesem Fall. „Damit haben sich meine Befürchtungen bestätigt,“ so der Wahlkreisabgeordnete, „Der Senat sagt ganz klar, dass das Bezirksamt für den Fall einer unmittelbaren Gefahr für das Gewässer zahlen muss, wenn der Eigner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.“ Und dass der Eigner nicht zahlen wird, davon geht Schumacher aus. Denn laut Auskunft des Senats hat dieser für die Jahre 2004 und 2005 nicht alle fälligen Gebühren entrichtet. Am 14.Januar 2009 wurde eine abschließende Wertberichtung durchgeführt. „Das heißt nichts anderes,“ erläutert Schumacher, „als dass der Senat seine Forderungen abgeschrieben hat, also davon ausgeht, dass beim Eigner nichts mehr zu holen ist. Das wiederum bedeutet, dass in Zukunft der Bezirk dran ist.“ Und so etwas kann teuer sein: Im Fall des Fährschiffs Cehili im Steendiekkanal fielen 2005 Kosten in Höhe von rund 250.000 Euro an, für die die öffentliche Hand aufkommen musste

Der Umgang der zuständigen Behörde mit der Gloria D im Harburger Binnenhafen ist für Schumacher schwer nachzuvollziehen. Das Schiff ist Mitte 2004 angeblich zu Reparaturzwecken in den Hafen eingelaufen und hat zunächst am Kanalplatz, ab Mitte 2005 am Dalbenliegeplatz festgemacht. In beiden Fällen wurde keine Liegeplatzerlaubnis erteilt. Schumacher: „Das Schiff liegt also seit über sechs Jahren widerrechtlich im Binnenhafen. Kaum zu glauben, oder?“

Allerdings sind seit Mitte 2006 keine Gebühren für die Gloria D mehr angefallen. Schumacher: „Das ist nun eine ganz schräge Sache, finde ich. Weil keine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt, fallen auch keine Kosten an. Warum sollte ein Eigner, der ohnehin klamm ist, dann eine solche Genehmigung beantragen?“

Wie der Senat seiner Antwort auf die Anfrage von Schumacher mitteilt, beabsichtigt das Bezirksamt Harburg die Zuständigkeit für den Binnenhafen auf das Fachamt „Management des öffentlichen Raums“ zu übertragen und dafür eine halbe Stelle zu schaffen. Sören Schumacher:“ Ob man Zuständen, wie sie der Umgang mit der Gloria D offenbart, mit einer so mageren Stellenausstattung Herr werden kann, darf man zu Recht bezweifeln.“

19-7966 Ehemaliges Baederschiff Gloria D im Harburger Binnenhafen (II)

19-7845 Ehemaliges Baederschiff Gloria D im Harburger Binnenhafen

Schrottkahn „Gloria D”: Muss der Bezirk für die Entsorgung zahlen?

Der erbarmungswürdige Anblick des ehemaligen Bäderschiffs Gloria D, das im Harburger Binnenhafen vor sich hin rottet, ist vielen Harburgern ein Ärgernis und wirft darüber hinaus einen schlechtes Bild auf die ambitionierten Bauprojekte ‚Wohnen auf der Schlossinsel‘ und den IBA-Park. Damit nicht genug. Möglicherweise kommen auf den Bezirk Harburg in diesem Zusammenhang auch noch erhebliche Kosten zu.

Das befürchtet der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD), der derzeit vom Senat Auskunft in dieser Angelegenheit einfordert. Schumacher: „In seiner Antwort auf meine Frage, ob es in Hamburg vergleichbare Fälle gegeben hat und wer für die Beseitigung der betreffenden Schiffe aufgekommen sei, nennt der Senat beispielsweise einen Fall, in dem die öffentliche Hand 250.000 Euro berappen musste, da der Eigner nicht zu ermitteln war oder nicht zahlen konnte.“ Im Fall der Gloria D, so Schumacher, gebe es einige Ungereimtheiten, die nichts Gutes erahnen ließen. So bedarf ein Schiff, das als ‚Lieger‘, also für längere Zeit im Hafen festmachen will, laut Senat einer wasserrechtlichen Genehmigung. „Für die Gloria D allerdings“, so der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete,“ wurde nie eine derartige Genehmigung beantragt.“ Stattdessen wurde mit verschiedenen wasserpolizeilichen Maßnahmen versucht, den Eigner des Schiffes zu dessen Beseitigung zu veranlassen – zuletzt durch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige im Oktober 2006. Schumacher:“Man fasst es nicht! Das ist jetzt mehr als vier Jahre her – und der Senat teilt mir mit, die Ãœberlegungen zu weiteren Schritten seien noch nicht abgeschlossen. Was meinen Sie, wie lange ein nicht angemeldetes und nicht fahrtüchtiges Auto am Straßenrand stehen würde, bis der Senat zu Ende überlegt hat, was damit geschehen soll?“

Schumacher befürchtet, dass die Angelegenheit auf die lange Bank geschoben wird, bis die wasserrechtliche Zuständigkeit für den Binnenhafen auf den Bezirk Harburg übertragen worden ist: „Ich möchte jetzt vom Senat wissen, ob dann womöglich der Bezirk für die Beseitigung des Schiffes aufkommen muss?“ Auf die Antwort des Senats darf man gespannt sein.

Anfragen:
19-7845 Ehemaliges Bäderschiff Gloria D im Harburger Binnenhafen

19-7966 Ehemaliges Bäderschiff Gloria D im Harburger Binnenhafen (II) (Fragen)