Am 05. Januar 2021 haben sich die Ministerpräsidenten auf eine Verlängerung des Lockdowns verständigt. Die Infektionszahlen sanken nicht stark genug. Hinzu kommen neben Unsicherheiten in der Interpretation der Daten vor allem das Auftreten einer Virus-Mutation, die es dem Virus erleichtert sich zu verbreiten. Die Devise heißt deshalb weiterhin: Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen (Maske, Abstand, Lüften, etc.) einhalten. Außerdem haben Ende Dezember 2020 die Impfungen gegen das Corona-Virus begonnen, ein zweites Impf-Mittel (Moderna) wurde am 06. Januar 2021 europaweit zugelassen.
Die neue Hamburger Corona-Verordnung tritt am 08. Januar 2021 in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021. Die bisherigen Einschränkungen werden verlängert (z.B. bleiben der Einzelhandel, Restaurants und Kulturbetriebe geschlossen, Maskenpflicht, Aufhebung der Präsenzpflicht in der Schule).
Neu sind stärkere Einschränkungen bei den privaten Kontakten: Die Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur mit EINER weiteren Person treffen. Die bisherige Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren besteht nicht fort.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert, Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist. Denn auch im beruflichen Kontext müssen Kontakte reduziert werden, außerdem können so Fahrten zur Arbeit verhindert werden. Außerdem dürfen die Betriebskantinen nur noch Essen zum Mitnehmen ausgeben.
Ab dem 11. Januar wird die Regelbetreuung in den Kitas und in der Tagespflege in den Randzeiten eingeschränkt. Die regulären Öffnungszeiten der Kitas und Tagespflege werden auf die Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr begrenzt. Deshalb werden für den Zeitraum 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021 keine Kitagebühren erhoben. Außerdem sieht der Beschluss der Ministerpräsidenten vor, dass Eltern zusätzliche Kinderkrankengeldtage erhalten sollen, wenn Kita oder Schule pandemiebedingt geschlossen sind.
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