Hamburg nutzt Vorkaufsrecht: Ehemaliges Harburger Karstadt-Gebäude gesichert

Die Stadt Hamburg hat von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und das Grundstück des ehemaligen Karstadt-Warenhaus in Harburg erworben. Das geht aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Hamburger Senats hervor. Die SPD-Fraktion Hamburg begrüßt diesen Schritt.

Dazu Sören Schumacher, Wahlkreisabgeordneter für Harburg der SPD-Fraktion Hamburg: „Im Herzen Harburgs ist das Gelände des ehemaligen Karstadt-Warenhauses nun sicher in städtischer Hand. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Harburger:innen. Es ist wichtig, dass die Stadt hier aktiv geworden ist, denn das Grundstück im Schippsee-Quartier ist von herausragender Bedeutung für eine gelingende Quartiersentwicklung in der Harburger Innenstadt. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts hält die Stadt unerwünschten Immobilienspekulationen ein Stoppschild vor.“

Trauriger Tag für Harburg: Schließung der Harburger Karstadt-Filiale

Seit seiner Eröffnung im Jahr 1927 prägt die Karstadt-Filiale am Schlossmühlendamm die Harburger Innenstadt. Heute wurde bekannt, dass diese Filiale nun zum 30. Juni 2023 geschlossen wird und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden.

Dazu Sören Schumacher, SPD-Bürgerschaftsabgeordneter für den Wahlkreis Harburg: „Ich bedauere die Schließung der Harburger Karstadt-Filiale sehr, insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nun ist es unsere gemeinsame Aufgabe, einen längeren Leerstand zu vermeiden. Wir werden neue Ideen für das Gebäude und das Grundstück im Herzen der Harburger Innenstadt entwickeln. Bis dahin kann ich mir gut eine Zwischennutzung wie im ehemaligen Karstadt Sport an der Mönckebergstraße vorstellen, die nicht nur den Leerstand vermeidet, sondern auch neue Besucherinnen und Besucher anzieht. Wir werden diese Chance nutzen, Harburg neu zu gestalten und zu einem lebenswerteren Ort zu machen.“