Statement im Kongress des Europarates zum Bericht über die Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates am 30. Oktober 2019 zum Thema: Bericht der Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Herr Präsident – Meine Damen und Herren.
Die türkische Wahlgesetzgebung lässt Wahlbeobachtungen generell nicht zu – weder von inländischen zivilgesellschaftlichen Organisationen noch von internationalen Beobachtern. Diese Praxis läuft einigen der internationalen Verpflichtungen zuwider, die die Türkei eingegangen ist.

Der Kongress war die einzige internationale Organisation, der die Akkreditierung zur Beobachtung der Kommunalwahlen und der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul erteilt wurde. Ich bin mir nicht sicher, ob wir auf diese Ausnahmestellung nun stolz sein sollten. Denn es könnte sehr gut sein, dass die Wahlbeobachter des Kongresses nur zugelassen wurden, weil dieser als harmlos, als zahnloser Tiger eingeordnet wurde. Sollte diese Vermutung zutreffen, würde der vorliegende Bericht des Monitoring Committees verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.

Die Kolleginnen und Kollegen, die die Wahlbeobachtungen in der Türkei durchgeführt haben, legen hier einen Bericht vor, der den besorgniserregenden Zustand der lokalen und regionalen Demokratie in der Türkei in klaren Worten darlegt. Hier wird nichts beschönigt, nichts unter den Teppich gekehrt. In beeindruckender Weise dokumentiert und entlarvt der Bericht die vielfältigen Behinderungen, fragwürdigen Abläufe und intransparenten Vorgänge der beobachteten Wahlen. Dafür gebührt den Wahlbeobachterinnen und – beobachtern unser aller Dank.

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