Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 14. August 2019 zum Thema: Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften
Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:
Herr Präsidentin – Meine Damen und Herren.
Die Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten BKA-Gesetz haben es erforderlich gemacht, die Polizeigesetze der Länder zu novellieren. Bei kaum einem anderen Gesetzesvorheben liegt das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit so offen zutage wie bei einem Polizeigesetz. Diese Abwägung ist niemals einfach und eine Patentlösung kann es nicht geben. Umso wichtiger ist es, bei der Novellierung des Polizeigesetzes Orientierungspunkte zu haben.
Für uns Sozialdemokraten heißt das:
Einerseits wollen wir ein Polizeigesetz, dass den aktuellen Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht und anderseits wollen wir ein zeitgemäßes Polizeigesetz, dass die polizeilichen Befugnisse maßvoll an die tatsächlichen Bedarfe in der Praxis anpasst. Uns Sozialdemokraten ging es bei den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner darum, die Novellierung in diesem Sinne zu gestalten. Mit dem Ergebnis dieser vertrauensvoll geführten Beratungen können wir zufrieden sein.
Sie spiegeln sich im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf:
Verfassungsrechtlich bedenkliche Vorstöße wie etwa die Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayrischem Vorbild oder auch die Zulässigkeit präventiver Online-Durchsuchungen von Computern wird man daher dort vergeblich suchen.