Nach dem Volksentscheid verlangt die SPD-Fraktion von der Schulbehörde Informationen vor allem über die Auswirkungen auf den Schulbetrieb, über die Konsequenzen für Hamburger Schülerinnen und Schüler und über die finanziellen Auswirkungen.
„Hamburgs Eltern brauchen jetzt schnell Klarheit“, so der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Michael Neumann.
Neumann fordert daher, dass die Schulbehörde jetzt schnell darlegen muss, wie hoch die Einsparungen durch die Nichteinführung der Primarschule sind.
Diese Mittel sollen im Bildungsbereich verbleiben – mit einem Schwerpunkt bei der frühen Bildung. Als ersten Schritt müsse die Kita-Gebühren-Erhöhung rückgängig gemacht und der Rechtsanspruch für eine Hortbetreuung bis 14 Jahre wieder eingeführt werden. Noch im Juni war ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion von CDU- und GAL-Fraktion in der Bürgerschaft abgelehnt worden.
„Ich begrüße, dass es offenbar bei CDU und GAL ein Umdenken gibt. Wer es mit früher Bildung ernst meint, darf nicht die Kitas vergessen“, so Neumann.
Hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung verlangt Neumann von der Schulbehörde, schnell Klarheit zu schaffen. Die Eltern hätten ein Recht darauf zu erfahren, auf welchen Schulstandort ihre Kinder nach der Sommerpause zur Schule gehen werden. Diese Frage stelle sich vor allem für die Schulen, die aus Fusionen mehrer Schulen hervorgingen.
Für die SPD-Fraktion ist das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ oberstes Gebot. Auch Grundschulen sollten in der Regel an einem Standort sein.
„Die Einführung von über 20 sogenannten Starterschulen sehe ich skeptisch“, so Neumann. „Immerhin sind das rund 10 Prozent aller Grundschulen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Ergebnis des Volksentscheids nicht umgesetzt wird.“
Neumann fordert, die Eltern an den Starterschulen erneut zu befragen, ob sie unter den veränderten Rahmenbedingungen an ihrer Entscheidung festhalten wollen. Auch müssten die Schulkonferenzen neu entscheiden, ob die Schulen bei ihrem Vorhaben bleiben wollen und der Elternrat müsse befasst werden.
Zudem müsse geprüft werden, ob die Fortführung der Starterschulen juristisch überhaupt möglich sei und geklärt werden, wie dann für die Schülerinnen und Schüler der Ãœbergang auf die weiterführende Schule geregelt werden könne. Das Elternwahlrecht für den Besuch einer weiterführenden Schule müsse auf jeden Fall gewahrt bleiben.
„Um diese und andere Fragen zu besprechen fordert meine Fraktion eine Sondersitzung des Schulausschusses noch vor Schuljahresbeginn“, so Neumann.