Testzentren im Bezirk Harburg im Überblick *update (17.08)*

Die Corona-Infektionszahlen steigen wieder sehr stark, heute meldet Hamburg den zweiten Tag in Folge einen Inzidenzwert von über 100. Die Infektionen sind nicht auf bestimmte Orte oder Ereignisse zurückzuführen, sondern finden in der Breite statt. Das bedeutet, dass wir alle uns jederzeit und an jedem Ort infizieren können. Daher der wiederholte Appell: Bitte reduzieren Sie Ihre Kontakte auf das Mindestmaß, bitte die Hygieneregeln einhalten und medizinischen Mundschutz tragen, lassen Sie sich impfen, wenn Sie bereits zu der Gruppe gehören, der bereits ein Impfangebot unterbreitet wird und nutzen Sie die Möglichkeit, sich ein Mal wöchentlich einem Schnelltest zu unterziehen. Hochinfektiöse Personen können erkannt und sofort isoliert werden. Infektionsketten werden so im Keim erstickt. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos einmal pro Woche in Testzentren oder Apotheken testen lassen.

In Harburg gibt es mittlerweile viele Testzentren, die bereits ihre Arbeit aufgenommen haben bzw. ihre Arbeit in den nächsten Tagen aufnehmen werden.

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Vielfältige Schnelltestmöglichkeiten in Harburg seit dem 8. März

Seit dem 08. März 2021 können sich Hamburgerinnen und Hamburg in ganz Hamburg – auch im Bezirk Harburg – einem Schnelltest unterziehen. Mit den Antigen-Schnelltests auf den Sars CoV 2-Virus wurde eine weitere Säule im Kampf gegen den Virus umgesetzt – zusammen mit den Abstands- und Hygieneregeln und den Impfungen. Die Schnelltests stehen allen Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs einmal wöchentlich kostenfrei zur Verfügung.

Claudia Loss, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger: „Nutzen Sie diese unkomplizierte und schnelle Möglichkeit, sich einmal wöchentlich kostenlos vor Ort im Bezirk testen zu lassen. Weil so frühzeitig Infektionsketten unterbrochen werden können, stehen uns neue Möglichkeiten offen, obwohl Hamburg keine niedrigen Inzidenzzahlen hat.“

Die bereits bekannten Testmöglichkeiten sind jedoch nur der Beginn der Teststrategie und nicht der endgültige Stand. Nach und nach werden bis in den April hinein immer mehr Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete für Harburg, Sören Schumacher, betont: „Hamburg ist eines der wenigen Bundesländer, das bereits ab dem 8. März Testmöglichkeiten für Schnelltests in großer Zahl zur Verfügung stellen konnte. Es handelt sich um eine logistische Meisterleistung des Senats, der Bezirke und der Betreiber der Testzentren, dass bereits innerhalb weniger Tage nach Bekanntwerden der Beschlüsse der Ministerpräsidenten die ersten Testzentren ihre Arbeit aufnehmen konnten.“

Die Standorte werden nur dann kommuniziert, wenn sie auch zuverlässig zur Verfügung stehen werden. Weil die Harburger Standorte nicht in der ersten Version der Liste zu finden waren, befürchteten die Harburgerinnen und Harburger, nicht bedacht worden zu sein und lange Wege für die Schnelltests auf sich nehmen zu müssen. Dies ist jedoch überhaupt nicht der Fall. Zusätzlich zu mehreren Arztpraxen führt sie Liste der Gesundheitsbehörde sechs Apotheken im Bezirk Harburg auf. Außerdem werden ab Mitte der Woche Schnelltests auf dem Harburger Rathausplatz, auf dem Neugrabener Marktplatz und auf dem Gelände der TU Hamburg angeboten.

Bisher werden die teilnehmenden Arztpraxen nicht veröffentlicht, um zu vermeiden, dass sich vor diesen lange Warteschlangen und damit eventuelle Infektionsorte bilden. Terminvereinbarungen für Schnelltests in einer der Hausarztpraxen sollen daher online auf der Internetseite https://eterminservice.de/terminservice oder telefonisch unter 116 117 getroffen werden. Die Terminvereinbarung für das Testzentrum, das am 11. März 2021 auf dem Gelände der Technischen Universität Hamburg in Betrieb gehen wird, ist unter schnelltest-hamburg.de möglich.

Die jetzt bekannten Testmöglichkeiten sind nur der Anfang. Weitere Standorte für Testmöglichkeiten sind in Entwicklung und werden zeitnah ergänzt. Die Testkapazitäten werden schrittweise aufgebaut und sollen im April 2021 dann voll zur Verfügung stehen.

Ein negatives Testergebnis wird den Getesteten bescheinigt. Bei einem positiven Ergebnis muss unverzüglich ein PCR-Test durchgeführt werden, bis das Ergebnis vorliegt, sollen sich die Betroffenen in Quarantäne begeben. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, wird das Gesundheitsamt informiert.