Schrottkahn Gloria D: Ab Januar muss der Bezirk bezahlen

In knapp einem Monat, zum 1. Januar 2011, soll die wasserrechtliche Zuständigkeit für den Harburger Binnenhafen landseitig der Hauptdeichlinie auf das Bezirksamt Harburg übertragen werden. Damit wird der Bezirk auch für die Beseitigung des ehemaligen Bäderschiffs Gloria D zuständig. Das ergibt die Antwort des Senats auf eine weitere Anfrage des Harburger Bürgerschaftsabgeordneten Sören Schumacher (SPD) zu diesem Fall. „Damit haben sich meine Befürchtungen bestätigt,“ so der Wahlkreisabgeordnete, „Der Senat sagt ganz klar, dass das Bezirksamt für den Fall einer unmittelbaren Gefahr für das Gewässer zahlen muss, wenn der Eigner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.“ Und dass der Eigner nicht zahlen wird, davon geht Schumacher aus. Denn laut Auskunft des Senats hat dieser für die Jahre 2004 und 2005 nicht alle fälligen Gebühren entrichtet. Am 14.Januar 2009 wurde eine abschließende Wertberichtung durchgeführt. „Das heißt nichts anderes,“ erläutert Schumacher, „als dass der Senat seine Forderungen abgeschrieben hat, also davon ausgeht, dass beim Eigner nichts mehr zu holen ist. Das wiederum bedeutet, dass in Zukunft der Bezirk dran ist.“ Und so etwas kann teuer sein: Im Fall des Fährschiffs Cehili im Steendiekkanal fielen 2005 Kosten in Höhe von rund 250.000 Euro an, für die die öffentliche Hand aufkommen musste

Der Umgang der zuständigen Behörde mit der Gloria D im Harburger Binnenhafen ist für Schumacher schwer nachzuvollziehen. Das Schiff ist Mitte 2004 angeblich zu Reparaturzwecken in den Hafen eingelaufen und hat zunächst am Kanalplatz, ab Mitte 2005 am Dalbenliegeplatz festgemacht. In beiden Fällen wurde keine Liegeplatzerlaubnis erteilt. Schumacher: „Das Schiff liegt also seit über sechs Jahren widerrechtlich im Binnenhafen. Kaum zu glauben, oder?“

Allerdings sind seit Mitte 2006 keine Gebühren für die Gloria D mehr angefallen. Schumacher: „Das ist nun eine ganz schräge Sache, finde ich. Weil keine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt, fallen auch keine Kosten an. Warum sollte ein Eigner, der ohnehin klamm ist, dann eine solche Genehmigung beantragen?“

Wie der Senat seiner Antwort auf die Anfrage von Schumacher mitteilt, beabsichtigt das Bezirksamt Harburg die Zuständigkeit für den Binnenhafen auf das Fachamt „Management des öffentlichen Raums“ zu übertragen und dafür eine halbe Stelle zu schaffen. Sören Schumacher:“ Ob man Zuständen, wie sie der Umgang mit der Gloria D offenbart, mit einer so mageren Stellenausstattung Herr werden kann, darf man zu Recht bezweifeln.“

19-7966 Ehemaliges Baederschiff Gloria D im Harburger Binnenhafen (II)

19-7845 Ehemaliges Baederschiff Gloria D im Harburger Binnenhafen