70 Jahre – ein Grund(gesetz) zum Feiern

Vor siebzig Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz beschlossen, einen Tag später tat es in Kraft. Es ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, also die Grundlage unseres Staates und unseres Zusammenlebens. Es ist die unbestritten beste und glücklicherweise schon jetzt die am längsten gültige deutsche Verfassung seit der Reichsgründung 1871.

Den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates – 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus West-Berlin -, die das Grundgesetz ab September 1948 ausarbeiteten, ist eine Verfassung zu verdanken, die als ein Glücksfall für Deutschland bezeichnet werden darf.

Der Weg zu diesem Glücksfall führte allerdings, wie Heribert Prantl es formuliert “durch Abgründe, er führt durch die Hölle.“ Denn das Grundgesetz wurde mit Blick auf und vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und vor allem des Zivilisationsbruchs der Nazis entwickelt. Von den Werten, für die es steht, bis zu den Regeln für das staatliche Handeln ist es die Antithese zur nationalsozialistischen Barbarei.

70 Jahre Verfassung – 70 Jahre Schutz. Symposium veranstaltet durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten eine freiheitliche Demokratie und eine staatliche Ordnung, die jede Form von Machtergreifung verunmöglicht. Sie wollten Freiheitsgrundrechte fest verankern, die jeden und jede vor Willkür, Erniedrigung und Auslöschung schützen. Mit dem Grundgesetz haben sie eine Verfassung erarbeitet, die diesen Ansprüchen gerecht wird und die zudem überzeitliche Qualität hat. Daher ist es auch nach siebzig Jahren und angesichts gewaltiger politischer, wissenschaftlicher und technologischer Veränderungen noch auf der Höhe der Zeit und als Grundordnung unangefochten.

Die Gewaltenteilung als System zur Verhinderung von Machtergreifungen jeder Art ist ein zentrales Anliegen des Grundgesetzes. Sie verlangt die Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsorganen und die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund bei der Gesetzgebung. In der öffentlichen Diskussion wird sie heute bisweilen als zu stark ausgebaut kritisiert, da Prozesse als zu langwierig empfunden werden und die Tendenz zur moderaten Mitte kritisiert wird. Dazu der Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher: „Gerade angesichts zunehmender politischer und gesellschaftlicher Polarisierungen halte ich die Notwendigkeit, zu verhandeln und Kompromisse zu finden, für einen Vorzug, nicht für einen Fehler. Verhandlungsdemokratie ist mühsam, die Ergebnisse sind mitunter nicht leicht zu verstehen und meistens auch nicht besonders schmissig. Auf Dauer aber bringt sie für alle Vorteile – ganz anders als Politik nach der ebenso simplen wie konfrontativen Methode ‚Mehrheit ist Mehrheit‘.“

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Funktionsfähigkeit der Hamburger Parlamente sichern

Rathaus 2013-02Maßvolle Sperrklauseln in der Hamburger Verfassung verankern

Am Mittwoch, dem 27. November 2013, wurde ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und GRÃœNEN hinsichtlich einer Verankerung der 5-Prozent-Hürde für die Bürgerschaft und einer 3-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen in der Hamburger Verfassung in die Bürgerschaft eingebracht, der in erster Lesung beraten und beschlossen wurde. Bevor die zweite Lesung stattfinden wird, beschäftigt sich zunächst noch der Verfassungsausschuss im Rahmen einer Expertenanhörung am 3. Dezember mit der geplanten Verfassungsänderung.

Vorbild ist Berlin: Dort sind die Sperrklauseln, mit denen die Landes- und Bezirksparlamente vor Zersplitterung geschützt werden sollen, ebenfalls in der Verfassung enthalten. Im Mai hatte das Berliner Verfassungsgericht diese Verfassungsbestimmungen als verfassungsgemäß und im Einklang mit dem Grundgesetz bestätigt. Auf dieser Basis wollen die drei Fraktionen auch in Hamburg die Sperrklauseln, die allesamt auch Teil des breiten, unter anderem mit Mehr Demokratie ausgehandelten, Wahlrechtskonsenses von 2009 gewesen sind, verfassungsrechtlich sauber absichern. Damit ziehen die drei Fraktionen auch die Konsequenz aus einem Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts aus dem Januar, das die 3-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen auf der Ebene des einfachen Rechts für verfassungswidrig erklärt hatte. „Funktionsfähigkeit der Hamburger Parlamente sichern“ weiterlesen