Funktionsfähigkeit der Hamburger Parlamente sichern

Rathaus 2013-02Maßvolle Sperrklauseln in der Hamburger Verfassung verankern

Am Mittwoch, dem 27. November 2013, wurde ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und GRÃœNEN hinsichtlich einer Verankerung der 5-Prozent-Hürde für die Bürgerschaft und einer 3-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen in der Hamburger Verfassung in die Bürgerschaft eingebracht, der in erster Lesung beraten und beschlossen wurde. Bevor die zweite Lesung stattfinden wird, beschäftigt sich zunächst noch der Verfassungsausschuss im Rahmen einer Expertenanhörung am 3. Dezember mit der geplanten Verfassungsänderung.

Vorbild ist Berlin: Dort sind die Sperrklauseln, mit denen die Landes- und Bezirksparlamente vor Zersplitterung geschützt werden sollen, ebenfalls in der Verfassung enthalten. Im Mai hatte das Berliner Verfassungsgericht diese Verfassungsbestimmungen als verfassungsgemäß und im Einklang mit dem Grundgesetz bestätigt. Auf dieser Basis wollen die drei Fraktionen auch in Hamburg die Sperrklauseln, die allesamt auch Teil des breiten, unter anderem mit Mehr Demokratie ausgehandelten, Wahlrechtskonsenses von 2009 gewesen sind, verfassungsrechtlich sauber absichern. Damit ziehen die drei Fraktionen auch die Konsequenz aus einem Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts aus dem Januar, das die 3-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen auf der Ebene des einfachen Rechts für verfassungswidrig erklärt hatte. „Funktionsfähigkeit der Hamburger Parlamente sichern“ weiterlesen