Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 12. Februar 2020 zum Thema: Vermummungsverbot
Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:
Herr / Frau Präsidentin – Meine Damen und Herren.
Das Pferd wurde bekanntermaßen erst von den europäischen Eroberern nach Nordamerika gebracht. Sehr schnell war es aus der Kultur vieler indigener Völker nicht mehr wegzudenken und Bezüge auf dieses nützliche Tier fand sich bald in vielen Sprüchen und Weisheiten. Eine der bekanntesten – sie wird den Dakota zugeschrieben – lautet: Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!
Diese jahrhundertealte, indianische Weisheit hat es ganz offensichtlich noch nicht bis zur CDU-Fraktion geschafft.
Lassen Sie mich kurz erläutern, warum dieses Pferd mausetot ist:
1. Die im Antrag dargelegte Forderung nach einer Lockerung des Vermummungsverbots wird nicht mehr erhoben.
2. Wir Sozialdemokraten haben sie niemals erhoben und haben auch nicht vor, dies zu tun. Und zwar aus folgenden Gründen:
Wir sehen keine rechtliche Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung. Regelungen zum gesetzlichen Vermummungsverbot finden sich im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge. Wer gegen das Vermummungsverbot verstößt, indem er an Versammlungen und Aufzüge oder auf dem Weg dahin in einer Aufmachung teilnimmt, die Feststellung der Identität verhindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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