Die Baumfällungen auf dem Gelände Hannoversche Straße/Neuländer Straße, die in den letzten Tagen für Aufsehen in Harburg gesorgt haben, waren zumindest zum Teil nicht rechtens. Das ergibt die Antwort des Senats auf eine Anfrage des Harburger Bürgerschaftsabgeordneten Sören Schumacher (SPD).
Zwanzig der gefällten Bäume hätten gemäß der Hamburger Baumschutzverordnung nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. In der der Brutzeit, also zwischen dem 15.März und dem 30. September, bestehen darüber hinaus besondere Hürden: In dieser Zeit dürfen Bäume gar nicht gefällt werden — es sei denn, in begründeten Ausnahmen.
Sören Schumacher:“Der Senat antwortet auf Kleine Anfragen der Abgeordneten leider bisweilen unklar und ausweichend. In diesem Fall aber ist die Antwort eindeutig: Hier liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die geahndet werden muss und geahndet wird. Denn es liegt keine schriftliche Genehmigung des Bezirksamtes vor.“ Was die Eigentümer zu den Baumfällungen bewegt haben könnte, sei zudem unverständlich, da für das Gelände bisher weder Bauanträge gestellt, noch gar Baugenehmigungen erteilt wurden. „Ich finde das Vorgehen des Eigentümers und möglichen Investors sehr bedauerlich“, so der Bürgerschaftsabgeordnete. „Den Harburgern liegt das Grün in ihrem Bezirk sehr am Herzen. Mit einer solchen Aktion macht sich hier niemand Freunde.“