Abkehr vom Verwahrvollzug der CDU-Senatoren Kusch und Lüdemann – SPD zufrieden mit überarbeitetem Gesetz
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Novellierung des Hamburger Strafvollzugsgesetzes begrüßt. „Mit der Novelle wird die von der SPD seit Jahren geforderte Abkehr vom CDU-Strafvollzug der Marke Kusch und Lüdemann einleitet. Und das ist gut“, sagte der Abgeordnete Rolf-Dieter Klooß.
Klooß, Vorsitzender des Rechtsausschusses, begrüßte, dass Hamburg nicht länger einen Alleingang beim Strafvollzug verfolge. „Die Zersplitterung des Strafvollzugsrechts und ein Wettlauf der Länder um das härteste und schärfste Gesetz dienten nur populistischen Zielen. Der Vollzug soll dazu dienen, dass die Gefangenen nach Verbüßung ihrer Haft ein Leben nach Recht und Gesetz führen können.“ Die CDU lobe heute plötzlich, was sie jahrelang diskreditiert hat. „Sie sollte eingestehen, dass sie mit ihrer Hinwendung zum reinen Verwahrvollzug – wie von der SPD vorhergesagt – gescheitert ist“, sagte Klooß.
Es sei auch gut, dass Hamburg jetzt ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz bekomme. „Hamburg beendet damit einen Sonderweg, der von Rechtsexperten aller Coleur kritisiert worden ist“, sagte der SPD-Abgeordnete.