Senat legt Elbphilharmonie-Akten vor

Neumann begrüßt Einlenken: „Entscheidung nur bei Kenntnis der Fakten“

In einem Gespräch mit SPD-Fraktionschef Michael Neumann hat Kultursenatorin Karin von Welck heute erklärt, die Elbphilharmonie-Akten, die Aufschluss über die Mehrkosten bei der Realisierung des Konzerthauses geben, stünden den Abgeordneten der Bürgerschaft ab sofort zur Einsicht zur Verfügung.

„Ich begrüße diesen Schritt der Kultursenatorin ausdrücklich“, sagte Neumann. Die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drs. 19/1841) gebe zwar detailliert über die zusätzlichen Maßnahmen beim Bau der Elbphilharmonie Aufschluss. „Wichtige andere Fragen – etwa nach Abläufen in der Projektsteuerung und Verantwortlichkeiten – hat der Senat aber bislang nicht beantwortet. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen beim Thema Elbphilharmonie kann die Bürgerschaft aber nur in Kenntnis der nötigen Fakten treffen“, sagte der SPD-Fraktionschef.

Der Senat hatte bereit am 9. Dezember letzten Jahres erklärt, den Abgeordneten der Bürgerschaft stünden die Elbphilharmonie-Akten zur Einsicht offen. Neumann hatte daraufhin den Bürgermeister schriftlich um Information darüber gebeten, wo und wie die Akteneinsicht erfolgen kann. Der Bürgermeister hat auf den entsprechenden Brief hin aber nicht reagiert.