Hamburgs schon jetzt bundesweit vorbildliches System direktdemokratischer Bürgerbeteiligung soll um die Möglichkeit von sogenannten „Bürgerschaftsreferenden“ erweitert werden. Die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN bringen zur Bürgerschaftssitzung am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf ein (siehe Anlage). Die gemeinsame Vorlage wurde auf den jeweiligen Sitzungen der antragstellenden Fraktionen am Montagabend auf den Weg gebracht. Ãœber das zusätzliche Instrument eines Referendums soll es in Zukunft möglich sein, dass Senat und Bürgerschaft Gesetzentwürfe oder andere Vorlagen von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung direkt dem Volk zur Entscheidung vorlegen. Gerade bei Großprojekten, wie es konkret die Bewerbung Hamburgs um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele darstellt, sehen die antragstellenden Fraktionen in der verbindlichen Entscheidung des Volkes mittels Referendum eine sinnvolle Ergänzung der Bürgerbeteiligung.
Der vorliegenden Gesetzesinitiative vorausgegangen waren intensive Beratungen in den letzten Wochen, die den in der letzten Legislaturperiode bereits gestarteten Beratungsprozess fortgesetzt haben. Im Zuge einer Expertenanhörung wurden die verfassungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen ausführlich und umfassend beraten und im Verfassungsausschuss ausgewertet. Die jetzt vorliegende Regelung gewährleistet, dass der Volksentscheid per Referendum nur durch einen breiten Konsens im Parlament (Zwei-Drittel-Mehrheit) und zusammen mit dem Senat initiiert werden kann und auf Themen von grundsätzlicher gesamtstädtischer Bedeutung begrenzt ist. Die rechtliche Ausgestaltung wahrt außerdem die Rechte von laufenden Volksinitiativen und Volksbegehren und bezieht diese durch die Möglichkeit einer Gegenvorlage fair und gleichrangig in den Kontext der Entscheidung des Volkes mit ein. Zudem soll eine frühzeitige Information über die Absicht eines Referendums dies auch in zeitlicher Hinsicht sicherstellen. Wichtig war aus Sicht der antragstellenden Fraktionen jedoch auch, die Verbindlichkeit des Referendums klar zu regeln, damit weder Politik noch spätere Volksinitiativen das Votum einfach wieder aufheben können. Die Hamburgerinnen und Hamburger sollen das letzte Wort haben und sich auf das Instrument verlassen können. Darüber hinaus haben die antragstellenden Fraktionen ausdrücklich in die Gesetzesvorlage aufgenommen, dass entlang des ersten „Anwendungsfalls“ Olympiabewerbung das Instrument Referendum durch das Parlament eng begleitet und eine entsprechende Evaluation vorgenommen wird, die bei Bedarf Nachjustierungen ermöglicht.
Dazu erklärt Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir sind stolz darauf, dass Hamburg in Sachen Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren zum Vorreiter geworden ist. Die Instrumente Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid bleiben voll erhalten. Die Möglichkeit des Referendums ergänzt dieses System. Der nun vorgelegte Konsens sieht eine ausgewogene Gestaltung des Referendums und des Verfahrens vor. Die hohen Hürden, die das gesamte Verfahren prägen, zeigen deutlich, dass verantwortungsvoll von diesem Instrument Gebrauch gemacht werden soll und es nur für ganz besonders bedeutende Themen zur Anwendung kommt, bei denen über Jahre hinweg eine hohe Verbindlichkeit erforderlich ist. Ein solcher Anwendungsfall ist die Olympiabewerbung, an deren Größenordnung und Grad der Bedeutung sich zukünftige Vorschläge für Referenden messen lassen müssen. Die aktuell geäußerte Befürchtung, das gesamte Volksabstimmungsverfahren werde durch Referenden ausgehebelt, ist angesichts der hohen Hürden für ein Referendum schlicht absurd – aber auch deshalb merkwürdig, da die aktuellen Kritiker selbst auch Parlamentsreferenden auf den Weg bringen wollen. Im Ausführungsgesetz und in der Umsetzung werden wir zudem darauf achten, fair mit laufenden Volksinitiativen umzugehen. Unser Vorschlag bedeutet mehr und nicht weniger Demokratie.“
Dazu erklärt Karin Prien, verfassungspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Die nun ausgehandelte Fassung des Bürgerschaftsreferendums ist eine maßvolle Ergänzung der Volksgesetzgebung in Hamburg. Bei den ganz großen Fragen, die in unserer Stadt entschieden werden müssen, ist es einer modernen Stadtgesellschaft angemessen, dass Parlament und Regierung ausnahmsweise die Bürger um ein verbindliches Votum bitten können. Für die CDU war dabei insbesondere wichtig, dass das Bürgerschaftsreferendum nicht zur Schwächung des Parlamentes genutzt werden kann, dass die Anwendungsfälle auf ganz wenige Gegenstände von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung beschränkt bleiben, und dass die Quoren so hoch liegen, dass die Abstimmung dadurch an Legitimität gewinnt. Auch wenn der Zeitdruck für die jetzige Verfassungsänderung nicht durch die CDU entstanden ist, da wir bereits im vergangenen Jahr eine Beratungsvorlage eingebracht hatten, haben wir uns in Verantwortung für die Stadt um eine vertretbare Verfassungsänderung bemüht. Eine Begrenzung der umfangreichen Verfassungsänderung nur auf das Thema Olympia hatte die Experten in der Anhörung nicht überzeugt. Ein fairer Umgang mit bereits anhängigen Volksinitiativen war uns ein Anliegen und ist durch die jetzige Fassung gewährleistet. Die Evaluationsklausel gibt uns die Möglichkeit, im Bedarfsfall noch mal nachzujustieren.“
Dazu erklärt Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir Grüne wollen mehr Demokratie wagen. Große Entscheidungen, die bisher am Volk vorbeigelaufen sind, wollen wir in Zukunft den Hamburgerinnen und Hamburgern vorlegen. Damit entscheiden die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit dem Parlament über die wichtigen Fragen in unserer Stadt. Wir ermöglichen auch, dass sich Volksinitiativen mit einem Gegenvorschlag am Bürgerschaftsreferendum beteiligen können. Diese zusätzliche Bürgerbeteiligung soll das Vertrauen zwischen Gewählten und Wahlvolk stärken. Die Sorge, dass Volksentscheide vom Volk dabei nicht mehr möglich sind, ist unbegründet. Die Hürden für ein Bürgerschaftsreferendum sind mit Zwei-Drittel-Mehrheiten, der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft und mit der Begrenzung auf grundsätzliche Themen sehr hoch.“