Bundesverwaltungsgericht billigt Elbvertiefung weitgehend – Dressel: „Behörden werden verbleibende Hausaufgaben mit Hochdruck angehen – Koalition wird parallel mit Klägerseite das Gespräch suchen“
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt SPD-Fraktionschef Andreas Dressel: „Nach weiteren Nachbesserungen kann die Elbvertiefung kommen – das ist eine gute Nachricht. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss überwiegend gebilligt und nicht aufgehoben – aber eben leider heute noch nicht abschließend grünes Licht gegeben. Die umweltrechtlichen Anforderungen in diesem unfassbar komplexen Verfahren haben ein Ausmaß erreicht, was kaum mehr zu bewältigen ist – ein schwieriger Befund für den Wirtschaftsstandort Deutschland im Allgemeinen und Hamburg im Besonderen. Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht die allermeisten Rügen der Kläger zurückgewiesen und genau formuliert, wo noch welche Nachbesserungen erforderlich sind, damit die Fahrrinnenanpassung endlich kommen kann. Auf dieses Szenario sind wir eingestellt. Insbesondere an der Erforderlichkeit der Elbvertiefung hat das Bundesverwaltungsgericht erfreulicherweise keinen Zweifel gelassen. Auch ist zu begrüßen, dass das Vorhaben aus Sicht des Gerichts weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot verstößt, noch dem Verbesserungsgebot zuwiderläuft; auch sonstige Verfahrensmängel und weitere materiell-rechtliche Fehler wurden nicht festgestellt. Diese nunmehr klar umrissenen, verbleibenden Hausaufgaben werden die zuständigen Behörden jetzt erneut mit Hochdruck und Präzision angehen. Parallel werden wir auch mit der Klägerseite das Gespräch suchen. Vielleicht gelingt es trotz unterschiedlicher Grundpositionen, entlang der sehr engen und klaren Maßgaben des Gerichts ein erneutes, zeitaufwändiges Gerichtsverfahren zum notwendigen Planergänzungsbeschluss zu vermeiden. Wir werden in der nächsten Woche in der Bürgerschaft mit einer Regierungserklärung und einer ausführlichen Beratung auch parlamentarisch die Weichen stellen, damit wir schnellstmöglich die letzten Hürden dieses Jahrhundertprojekts für unseren Hafen nehmen können. Und insbesondere die CDU-Opposition sollte sich mit Kritik am Senat zurückhalten – angesichts der sehr unzureichenden Vorarbeit zur eigenen Regierungszeit.“
Der hafenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Seeler, ergänzt: „Das Gericht hat die Pläne weitgehend gebilligt. Das ist die gute Nachricht des heutigen Tages für den Welthafen Hamburg. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird. Es steht außer Frage, dass dieses Vorhaben von übergeordneter Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs und der Bundesrepublik ist. Parallel zu dem weiteren Planergänzungsverfahren machen wir heute auch klar: Wir arbeiten auf allen Ebenen und mit allen Beteiligten daran, den Hamburger Hafen zukunftsfest zu machen. Konkret stärken wir den Hamburger Hafen durch zahlreiche weitere Maßnahmen, etwa die Entwicklung des Mittleren Hafens, die geplante Hafen-Westerweiterung sowie die Neuausrichtung der Hamburg Port Authority (HPA). So können wir die internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Hafens erhalten und ausbauen und tausende von Arbeitsplätzen nachhaltig sichern. Der Hafen ist und bleibt ein zentraler Eckpfeiler für die Hamburger Wirtschaft und für die Exportnation Deutschland insgesamt. Der Hafen bildet das Herzstück unserer Stadt und ist zentraler Arbeitgeber in unserer Stadt. Gemeinsam mit allen Beteiligten werden wir alles daran setzen, dass der Hafen auch im schwierigen Umfeld gute Perspektiven hat.“