Modernes Rettungsdienstgesetz für Hamburg: Notfallrettung aus einer Hand

Sören Schumacher

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 23. Oktober ein neues Rettungsdienstgesetz für Hamburg beschlossen.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Ich freue mich außerordentlich, dass Hamburg ein neues, modernes Rettungsdienstgesetz bekommt. Besonders wichtig ist uns, dass damit auch die Notfallrettung neu organisiert wird. Bisher gab es in Hamburg zwei parallellaufende Systeme, die in der Vergangenheit auch zu Konflikten führten. Mit der Neuregelung kommt in Hamburg die Notfallrettung aus einer Hand: Die Feuerwehr ist Trägerin des öffentlichen Rettungsdienstes und verantwortlich für die Notfallrettung in der Stadt. Sie trifft alle wesentlichen steuernden und organisatorischen Entscheidungen, wie auch die Beauftragung von Hilfsorganisationen, die in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden werden. So sorgt das neue Gesetz für Rechtssicherheit auf allen Seiten und ermöglicht eine gute Zusammenarbeit. Die Neuregelung sichert eine gute Versorgung der Hamburgerinnen und Hamburger nach höchsten Qualitätsstandards.“

Hintergrund:
Das bisherige Hamburgische Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) bestand seit 1992 praktisch unverändert fort und genügte nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Rettungsdienst und den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bisher konnten die Notfallrettung und der Krankentransport sowohl durch den öffentlichen Dienst als auch durch private Unternehmen erfolgen. Dieses Nebeneinander hat sich in der Praxis nicht bewährt. Deshalb wird künftig die Notfallrettung ausschließlich unter dem Dach des öffentlichen Rettungsdienstes als staatliche Ordnungsaufgabe organisiert; das sog. duale System bzw. Trennungsmodell wird aufgehoben. Trotzdem soll auch nach der Aufhebung des dualen Systems die Einbeziehung von Dritten, also Hilfsorganisationen und Unternehmen in die Notfallrettung weiterhin möglich sein. Die Voraussetzungen für die Einbeziehung Dritter musste jedoch an die neuen europarechtskonformen Regelungen des Vergaberechts angepasst werden. Die langerwartete Entscheidung des EuGH (Az. C-465) vom 21. März 2019 hat diesbezüglich endlich Klarheit gebracht, sodass die vergaberechtlichen Voraussetzungen umgesetzt werden konnten. Durch die Ausgestaltung der Notfallrettung als staatliche Ordnungsaufgabe kann nun die Einsatzsteuerung sämtlicher Notfallrettungen einheitlich über eine Leitstelle in Trägerschaft der Feuerwehr wahrgenommen und der bestehende Konkurrenzkampf um die Notfallpatientinnen und -patienten zwischen den verschiedenen Unternehmen beendet werden.