Wahlbeobachtung Türkei – klare Worte | Sören Schumacher bei der 37. Sitzung des Kongresses im Europarat

„Wenn wir kein Auge darauf haben, ob die lokalen und regionalen Wahlen in unseren Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich ablaufen und demokratische Mindeststandards einhalten, verlieren wir unsere Daseinsberechtigung.“ Mit diesen eindringlichen Worten wandte sich der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) an die rund 320 Delegierten, die zur 37. Plenarsitzung Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas vom 29. – 31. Oktober in Straßburg zusammengekommen waren. Schumacher ist seit Mitte 2015 Vertreter Hamburgs im Kongress, der seinerseits etwa 820 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates vertritt.

Anlass der Rede war der Bericht über die Beobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei und der Wiederholung der Wahl des Bürgermeisters von Istanbul, die am 31. März beziehungsweise 23. Juni dieses Jahres stattgefunden haben. Es war das erste Mal, dass Wahlbeobachter des Kongresses eine derartige Mission in der Türkei durchgeführt haben.

„Der 24 Seiten umfassende Bericht der Kommission lässt leider keinen Zweifel daran, dass bei den Kommunalwahlen in der Türkei viele Voraussetzungen demokratischer Wahlen nicht durchgehend gegeben waren“, so Sören Schumacher. Dies betreffe sowohl den Wahlkampf als auch die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie die Auszählung der Stimmen.

Entgegen internationaler Standards lässt die Türkei weder einheimische Wahlbeobachter noch solche internationaler Organisationen und Institutionen zu. Einzig das Beobachterkomitee des Kongresses im Europarat hatte eine Genehmigung erhalten. Sören Schumacher ist nicht davon überzeugt, dass der Kongress auf diese Ausnahmestellung nur stolz sein sollte. Vielmehr könne es durchaus sein, dass die Abordnung nur zugelassen worden sei, weil der Kongress selbst als nicht ernst zu nehmend eingeordnet wurde. „Sollte diese Vermutung zutreffen“, so Schumacher, „würde der Bericht in seiner unmissverständlichen Klarheit verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.“

Statement im Kongress des Europarates zum Bericht über die Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates am 30. Oktober 2019 zum Thema: Bericht der Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Herr Präsident – Meine Damen und Herren.
Die türkische Wahlgesetzgebung lässt Wahlbeobachtungen generell nicht zu – weder von inländischen zivilgesellschaftlichen Organisationen noch von internationalen Beobachtern. Diese Praxis läuft einigen der internationalen Verpflichtungen zuwider, die die Türkei eingegangen ist.

Der Kongress war die einzige internationale Organisation, der die Akkreditierung zur Beobachtung der Kommunalwahlen und der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul erteilt wurde. Ich bin mir nicht sicher, ob wir auf diese Ausnahmestellung nun stolz sein sollten. Denn es könnte sehr gut sein, dass die Wahlbeobachter des Kongresses nur zugelassen wurden, weil dieser als harmlos, als zahnloser Tiger eingeordnet wurde. Sollte diese Vermutung zutreffen, würde der vorliegende Bericht des Monitoring Committees verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.

Die Kolleginnen und Kollegen, die die Wahlbeobachtungen in der Türkei durchgeführt haben, legen hier einen Bericht vor, der den besorgniserregenden Zustand der lokalen und regionalen Demokratie in der Türkei in klaren Worten darlegt. Hier wird nichts beschönigt, nichts unter den Teppich gekehrt. In beeindruckender Weise dokumentiert und entlarvt der Bericht die vielfältigen Behinderungen, fragwürdigen Abläufe und intransparenten Vorgänge der beobachteten Wahlen. Dafür gebührt den Wahlbeobachterinnen und – beobachtern unser aller Dank.

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Daseinsberechtigung: Wahlbeobachtung

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates.

„Wenn wir kein Auge darauf haben, ob die lokalen und regionalen Wahlen in unseren Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich ablaufen und demokratische Mindeststandards einhalten, verlieren wir unsere Daseinsberechtigung.“ Mit diesen eindringlichen Worten wandte sich der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) an die rund 320 Delegierten, die zur 37. Plenarsitzung Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas vom 29. – 31. Oktober in Straßburg zusammengekommen waren. Schumacher ist seit Mitte 2015 Vertreter Hamburgs im Kongress des Europarates, der seinerseits etwa 820 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates vertritt.

Anlass der Rede war der Bericht über die Beobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei und der Wiederholung der Wahl des Bürgermeisters von Istanbul, die am 31. März beziehungsweise 23. Juni dieses Jahres stattgefunden haben. Zur Beobachtung der Kommunalwahlen waren 23 Mitglieder aus 20 Mitgliedsstaaten des Kongresses vom 27. März bis zum 1. April in der Türkei. Die Wiederholung der Bürgermeisterwahl wurde von einer vierzehnköpfigen Delegation aus 13 Mitgliedsstaaten beobachtet, die sich vom 20. bis 24. Juni dort aufhielt. Es war das erste Mal, dass die Wahlbeobachter des Kongresses eine derartige Mission in der Türkei durchgeführt haben.

„Der 24 Seiten umfassende Bericht der Kommission lässt leider keinen Zweifel daran, dass bei den Kommunalwahlen in der Türkei viele Voraussetzungen demokratischer Wahlen nicht durchgehend gegeben waren“, so Sören Schumacher. Dies betreffe sowohl den Wahlkampf als auch die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie die Auszählung der Stimmen.

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