Beinahe zwei Wochen des “Lockdown light” sind bereits vorüber. Leider spiegelt sich unser größerer Abstand noch nicht in sinkenden Zahlen wieder, aber immerhin bleiben die Infektionszahlen in den letzten Tagen – wenn auch auf einem sehr hohen Niveau – stabil. Immer wieder berichten Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder davon, dass auch sie jemanden kennen, der an Covid 19 erkrankt ist oder deswegen in Quarantäne musste. Die Betten in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen füllen sich. Die Gesundheitsämter konnten immer schwieriger alle Kontakte nachverfolgen. Das zeigt, wie wichtig es war und ist, unsere Kontakte einzuschränken und uns nur mit genügend Abstand nahe zu sein.
Vom erneuten Lockdown sind mehrere Branchen besonders betroffen: kulturelle Einrichtungen, Gastronomiebetriebe, Hotels und Pensionen müssen genauso schließen wie Fitness-Studios und Sportvereine. Außerdem müssen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege geschlossen werden. Um diesen Betrieben eine wirtschaftliche Unterstützung während dieses Monats zu gewährleisten, zahlt der Bund eine sogenannte Novemberhilfe. Die Betroffenen können eine Unterstützung erhalten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst.
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Solo-Selbständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Unternehmen sollen damit insbesondere ihre Fixkosten decken können, die trotz der temporären Schließung anfallen. Zunächst soll ein Abschlag gezahlt werden. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe II erhalten. Diese Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht. Es ist zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Dazu wird das bestehende Instrument der Überbrückungshilfe zu einer Überbrückungshilfe III weiterentwickelt.
Hamburg unterstützt durch zusätzliche Maßnahmen eine Vielzahl an Branchen. Zum Beispiel werden für die Sportvereine Gelder zur Verfügung gestellt, damit die durch die Prävention entstehenden Kosten übernommen werden können. Sportvereine erfüllen eine wichtige soziale Aufgabe für uns und sorgen für physisches und psychisches Wohlbefinden. Aufgrund der Hygieneregeln müssen Sportvereine zusätzliche Kosten tragen, die sie durch die Mitgliedsbeiträge nicht finanzieren können. Daher stellt die Stadt Hamburg den Vereinen Gelder zur Verfügung, mit denen sie Desinfektionsmittel, zusätzliche Reinigungen oder bauliche Maßnahmen finanzieren können.
Insbesondere für die Kulturbetriebe gibt es zusätzliche Unterstützung, Informationen sind erhältlich unter https://www.hamburg.de/bkm/13729684/hilfsmassnahmen-fuer-kultur-und-kreativwirtschaft/. Im Rahmen des Hamburger Schutzschirms bietet die Freie und Hansestadt Hamburg eine Förderung für die Hamburger Kultur an. Ziel des IFB-Förderkredits Kultur Fördermodul Corona ist es, dass die finanziellen Einbußen durch die Corona-Krise soweit ausgeglichen werden, dass die Fortführung des Betriebs ermöglicht wird. Weitere Informationen: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-kultur
Außerdem gibt es Informationen von Stadtkultur Hamburg, dem Dachverband für Lokale Kultur und Kulturelle Bildung in Hamburg https://www.stadtkultur-hh.de/corona-pandemie/ und von der Hamburg Kreativ Gesellschaft https://kreativgesellschaft.org/corona-hilfe/
Gastronomen und Schausteller müssen 2020 und 2021 keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie entrichten. Zudem wird zeitlich befristet bis zum 2. Mai 2021 das Aufstellen von Heizpilzen erlaubt.
Mehr Informationen für Unternehmen aller Branchen und Größen sind verfügbar unter https://www.hamburg.de/faq-corona-hilfen/ und
https://www.hamburg.de/bwi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/
Kleine und mittelständische Unternehmen können Informationen bei der Hotline der Behörde für Wirtschaft und Innovation für Unternehmen zu Fragen zu Corona unter der Telefonnummer 040 42841-1497 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) erhalten.
Die nächsten Monate werden für uns alle besonders und so wie nie zuvor, sowohl wirtschaftlich als auch sozial. Lasst uns gemeinsam diese Herausforderung angehen!