Am 05. Januar 2021 haben sich die Ministerpräsidenten auf eine Verlängerung des Lockdowns verständigt. Die Infektionszahlen sanken nicht stark genug. Hinzu kommen neben Unsicherheiten in der Interpretation der Daten vor allem das Auftreten einer Virus-Mutation, die es dem Virus erleichtert sich zu verbreiten. Die Devise heißt deshalb weiterhin: Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen (Maske, Abstand, Lüften, etc.) einhalten. Außerdem haben Ende Dezember 2020 die Impfungen gegen das Corona-Virus begonnen, ein zweites Impf-Mittel (Moderna) wurde am 06. Januar 2021 europaweit zugelassen.
Die neue Hamburger Corona-Verordnung tritt am 08. Januar 2021 in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021. Die bisherigen Einschränkungen werden verlängert (z.B. bleiben der Einzelhandel, Restaurants und Kulturbetriebe geschlossen, Maskenpflicht, Aufhebung der Präsenzpflicht in der Schule).
Neu sind stärkere Einschränkungen bei den privaten Kontakten: Die Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur mit EINER weiteren Person treffen. Die bisherige Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren besteht nicht fort.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aufgefordert, Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist. Denn auch im beruflichen Kontext müssen Kontakte reduziert werden, außerdem können so Fahrten zur Arbeit verhindert werden. Außerdem dürfen die Betriebskantinen nur noch Essen zum Mitnehmen ausgeben.
Ab dem 11. Januar wird die Regelbetreuung in den Kitas und in der Tagespflege in den Randzeiten eingeschränkt. Die regulären Öffnungszeiten der Kitas und Tagespflege werden auf die Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr begrenzt. Deshalb werden für den Zeitraum 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021 keine Kitagebühren erhoben. Außerdem sieht der Beschluss der Ministerpräsidenten vor, dass Eltern zusätzliche Kinderkrankengeldtage erhalten sollen, wenn Kita oder Schule pandemiebedingt geschlossen sind.
Die Präsenzpflicht an den Schulen wird bis Ende Januar 2021 ausgesetzt und an den Hamburger Schulen wird Distanzunterricht erteilt. Die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder die Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Regelfall zuhause lernen. Eltern, deren Kinder zuhause nicht lernen oder deren Kinder nicht betreut werden können, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden.
Für die Schülerinnen und Schüler der diesjährigen Abschlussjahrgänge sollen in diesem Jahr die Abschlussprüfungen angepasst werden, z.B. durch längere Bearbeitungszeiten oder eine größere Auswahl an Prüfungsaufgaben. Auch die Lernferien werden weiter angeboten werden.
Die Hamburger Regelung, dass Besucher und Besucherinnen nur mit einem negativen Corona-Test die Alten- und Pflegeheime betreten dürfen, wird nun auch bundesweit umgesetzt. Der Test muss unmittelbar vor dem Besuch der Einrichtung entweder in den Einrichtungen durchgeführt werden oder kann, wenn die Einrichtungen den Test nicht durchführen können, an einer der 20 Schnellteststationen durchgeführt werden. Für den Schnelltest ist eine Online-Anmeldung notwendig (Dienstleistung „COVID-Test für Pflegeeinrichtungs-BesucherInnen“). Eine Terminvereinbarung ist auch telefonisch über die Corona-Hotline der Stadt möglich unter (040) 428 28 4000. Die Tests an den Standorten sind kostenlos. Der Harburger Test-Standort befindet sich in der Schlachthofstraße 2-3.
Für Reiserückkehrer gilt ab dem 11. Januar 2021 die Zwei-Test-Strategie: Einreisende aus Risikogebieten nach Deutschland werden verpflichtet, ein negatives Testergebnis bei der Einreise vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist. Sie müssen sich nach Einreise für mindestens 5 Tage in Quarantäne begeben und grundsätzlich vor der Einreise das Gesundheitsamt informieren. Die Meldung soll über das digitale Meldeformular unter www.einreiseanmeldung.de vorgenommen werden. Frühestens nach Ablauf der 5-Tage-Quarantäne ist ein Test möglich (in Arztpraxen nach telefonischer Rückfrage, ob eine Testung möglich ist). Dieser Test ist seit dem 16.12.2020 kostenpflichtig und nicht mehr am Hbf/ZOB möglich. Falls 5 Tage nach Einreise kein Test durchgeführt wurde, gilt eine Quarantäne von 10 Tagen.
Für die ausführlichen Regelungen kann man sich unter https://www.hamburg.de/verordnung/ informieren.