Die Infektionszahlen steigen rapide an, auch in Hamburg. Vor allem Menschen ohne vollständige Impfungen stecken sich nun mit dem Coronavirus an und sie sind erheblich gefährdeter für einen problematischen Verlauf der Infektion.
Um das Schutzniveau möglichst hoch zu halten und gleichzeitig die Einschränkungen für Geimpfte möglichst gering zu halten, hatte Hamburg als erstes Bundesland bereits im August 2021 zusätzlich zur bundesweit geltenden 3G-Regel das 2G-Modell eingeführt. Der Senat hat diese Woche entschieden, die 2G-Regel auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko auszuweiten.
Zu den Bereichen, die nur unter 2G-Bedingungen verpflichtend genutzt werden können, gehören:
- körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen)
- Gastronomie (auch Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten)
- Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, …
- Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios
- Freizeitchöre und -orchester
Dies bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene diese Angebote nutzen können, Ungeimpfte können sich nun nicht mehr freitesten (kein 3G mehr). Von diesen Regeln ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Die Betriebe sind verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen (zum Beispiel die App CovPassCheck), um die Impfnachweise zu kontrollieren.
Arbeiten ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Betrieben, sind sie zu einer täglichen Testung verpflichtet.
Diese neuen Regeln gelten ab dem 20.11. 2021, mehr Informationen findet man unter https://www.hamburg.de/coronavirus/.