In der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 24. Mai 2023 debattierten wir verschiedene Themen, von denen ich Euch einige wichtige heute wieder vorstellen möchte, unter anderem die Stärkung des Katastrophenschutzes, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, öffentliche Beteiligung bei der Entwicklung des Hitzeaktionsplans und die Einführung eines Lobbyregisters.
Um der zunehmenden Komplexität der Krisen und dem damit verbundenen wachsenden Koordinierungsaufwand zwischen Bund und Ländern gerecht zu werden, setzen sich SPD und Grünen für eine Neuausrichtung des Katastrophenschutzes ein. Neben der Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes auf Bundesebene soll die Sicherheit der Bevölkerung in Hamburg mit umfassenden Maßnahmen weiter erhöht werden. Hamburg muss im Ernstfall gut vorbereitet und handlungsfähig sein. Für uns steht besonders die Erreichbarkeit der Bevölkerung im Fokus, die wir mit dem Ausbau digitaler und analoger Warnmöglichkeiten stärken. Eine Priorität liegt auf der Information der Bevölkerung. Mit dem Ausbau digitaler und analoger Warnmöglichkeiten stärken wir die Erreichbarkeit. Zusätzliche Standorte für Sirenen auch außerhalb von Hochwasserstandorten werden ebenso geprüft wie die Einrichtung von festen Melde- und Sammelpunkten. Diese sollen dann auch breit kommuniziert werden. Auch die Kooperation zwischen Bund und Ländern muss mit Blick auf die wachsenden Herausforderungen intensiviert werden. Insbesondere die Gefahr von Cyberattacken ist durch kriegerische Konflikte noch einmal realer geworden und muss in der Koordinierung zwischen Bund und Ländern Berücksichtigung finden.
In der Aktuellen Stunde wurde das Gebäudeenergiegesetz, das gerade auch auf der Bundesebene kontrovers diskutiert wird, debattiert. Nach dem Bundesgesetz sollen verbindliche Regelungen im Bereich der Heizungsanlagen sehr kurzfristig schon ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, obwohl viele Detailfragen hinsichtlich der Finanzierung und Förderung noch offen sind. Aus Sicht der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ist eine Überarbeitung des Bundesgesetzes im Sinne eines sozialen, durchdachten und für alle bezahlbaren Klimaschutzes dringend erforderlich. Wirksamer, konkreter Klimaschutz ist unerlässlich, aber dafür brauchen wir Akzeptanz. Als SPD-Fraktion begrüßen wir das gemeinsame Forderungspaket der fünf norddeutschen Länder, die unter anderem klare Förderprogramme, soziale Komponenten, Übergangszeiträume, Technologieoffenheit, Effizienzorientierung sowie Quartierslösungen, eine Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung sowie eine Überarbeitung der sogenannten Altersgrenzenregelung einfordern.
Hamburgs Sommer werden durch die Klimakrise immer heißer. Für viele Menschen bedeutet Hitze ein gesundheitliches Risiko. Der geplante Hamburger Hitzeaktionsplan soll Betroffene aktiv vor den Auswirkungen hoher Temperaturen schützen. SPD und Grüne setzen sich für eine breite öffentliche Beteiligung bei der Entwicklung des Aktionsplans ein. Die Perspektive der Betroffenen soll die Ausgestaltung konkreter Maßnahmen voranbringen. Daher ist es gut, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen und der Senat Behörden, Verbände, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie die Hamburger Seniorenbeiräte einbindet, um neue Hitzeschutzmaßnahmen zu entwickeln. Die Infrastruktur unserer Stadt muss an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Das gelingt, indem unter anderem eine bessere Verfügbarkeit von Trinkwasser im öffentlichen Raum sichergestellt wird, alle Hamburgerinnen und Hamburger in sogenannten ‚Cooling Centers‘ Schutz vor Hitze finden können und mehr Flächen im Stadtraum begrünt werden.
Mit Einführung des Transparenzgesetzes im Jahr 2012 und dem damit verbundenen Transparenzportal nahm Hamburg bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Im Jahr 2020 haben wir die Transparenzpflicht der Hamburgischen Verwaltung sogar in der Verfassung verankert. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Mit der Erarbeitung des Lobby-Registers sowie eines legislativen und exekutiven Fußabdrucks soll zukünftig auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes registriert und sichtbar werden, welche Interessensvertretungen außerhalb von Parlament und Regierung zum Beispiel an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Ein Lobbyregister ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der sich Akteure verpflichtend eintragen müssen, wenn sie an politische Entscheidungsträger herantreten. Ein legislativer und exekutiver Fußabdruck zeichnet nach, wer außerhalb der Legislative oder Exekutive an der Entstehung eines konkreten Gesetzes beteiligt war und Einfluss genommen hat. Lobbyismus und organisierte Interessenvertretung gehören zu einer offenen und pluralistischen Gesellschaft dazu. Für uns ist dabei aber auch klar, dass Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, nachzuvollziehen, welche Akteure sich in welcher Form an Gesetzesvorhaben beteiligt haben.