Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (27. November 2024)

Am 27. November 2024 hat die Hamburgische Bürgerschaft eine Vielzahl von neuen Anträgen beschlossen, über die wir hier berichten wollen. Die SPD-Fraktion Hamburg hatte für die aktuelle Stunde dieses Mal das Thema „Legale Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen und §218 StGB abschaffen. Das ist überfällig und nicht ‚skandalös‘, Herr Merz!“ debattiert. Über 80 Prozent der Bevölkerung halten es für die persönliche Entscheidung der Schwangeren, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen will oder nicht. Ein Antrag von SPD-, Grünen- und Linken-Abgeordneten zielt im Bundestag auf die Abschaffung des §218 StGB. Für ungewollt Schwangere kann dann sowohl eine medizinische Versorgung als auch der Zugang zu verlässlichen Informationen sichergestellt werden.

Die Hamburgische Bürgerschaft nahm einen gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, CDU und Linken an, mit dem Ziel, den Kongress des Europarates zur Wahlbeobachtung der Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 in die Hansestadt einzuladen. In einer Zeit, in der demokratische Werte weltweit unter Druck stehen, setzt Hamburg damit Maßstäbe. Mit der Einladung des Europarates zur Wahlbeobachtung zeigen wir, dass wir Wahltransparenz ernst nehmen und unsere demokratischen Prozesse auf höchstem Niveau gestalten wollen. Wahlbeobachtungen sind ein wesentlicher Beitrag, um das Vertrauen in den Wahlprozess zu fördern und Falschinformationen aktiv entgegenzuwirken.

Ältere Menschen stoßen im Banken- und Versicherungswesen häufig auf Altersgrenzen, die sie benachteiligen – sei es bei der Vergabe von Krediten oder im Versicherungsschutz. Um dieser Form der Altersdiskriminierung entgegenzuwirken, ist nun der Senat aufgefordert, sich im Rahmen der geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für mehr Transparenz und Gleichbehandlung in diesen Bereichen einzusetzen. Gleichzeitig sollen Bildungs- und Beratungsangebote für Verbraucher über altersdiskriminierende Geschäftspraktiken ausgebaut werden.

SPD und Grünen setzten sich mit einem Antrag dafür ein, dass die Ladungssicherung, das sogenannte Laschen, im Hamburger Hafen durch qualifizierte Fachkräfte erfolgt, um die Sicherheit im maritimen Gütertransport zu erhöhen und Arbeitsplätze zu sichern. In Abstimmung mit den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein soll geprüft werden, wie die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Hafen weiter verbessert werden können. Ziel ist es, einheitliche Regelungen für das Laschen und Entlaschen von Containern und anderen Transportgütern zu schaffen, die den hohen Anforderungen der internationalen Sicherheitsstandards entsprechen und den Hamburger Hafen im Wettbewerb stärken.

Die Taten des NSU sind die längste rechtsextremistische Terrorserie in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg. Wir müssen und werden alles in unserer Macht Stehende tun, damit so etwas nie wieder passiert. Der NSU-Komplex ist bereits in zahlreichen Parlamentarischen Untersuchungen und im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aufgearbeitet worden. Aus den daraus resultierenden Erkenntnissen wurden zahlreiche Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Nach wie vor gibt es im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex jedoch offene Fragen. Hamburg will als erstes Bundesland mit einer neuen interdisziplinären wissenschaftlichen Instanz in der Aufarbeitung vorankommen. Mit der Ruhr-Universität Bochum haben wir hierfür einen renommierten Partner gewinnen können. Alle Hamburger Unterlagen sind gesichert und werden der wissenschaftlichen Aufarbeitung zugänglich gemacht. Auch die Unterlagen des Bundes und anderer Bundesländer werden den Wissenschaftlern zur Verfügung gestellt. Am Ende wird ein unabhängiges und umfassendes Gutachten stehen. Zur Umsetzung wurde nun der Senat aufgefordert, u.a. die Kosten der Untersuchung in Höhe von 900.000 Euro zu übernehmen.