Die Bundesländer dürfen Fußballvereine künftig an Polizeikosten beteiligen, die im Rahmen von Hochrisikospielen in der 1. und 2. Fußballbundesliga anfallen. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden, nachdem die Deutsche Fußball Liga (DFL) eine Verfassungsbeschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Landes Bremen eingereicht hatte. Die SPD-Fraktion Hamburg sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und spricht sich für die Einrichtung eines bundesweiten Polizeikostenfonds aus. Bereits im September 2024 hatten sich die Regierungsfraktionen in Hamburg mit einem gemeinsamen Antrag für mehr Sicherheit und eine Kostenteilung bei Fußballspielen eingesetzt (siehe Anlage).
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Die DFL ist nun am Ball, einen Polizeikostenfonds ins Leben zu rufen, mit dem die anfallenden Kosten solidarisch aufgeteilt werden können. Das ist essentiell, damit es nicht zu einer Benachteiligung einzelner Vereine kommt. Im besten Fall verstärken DFL und Vereine auch ihre Bemühungen für mehr Sicherheit in Stadion und Fanszene. So können wir Hochrisikospiele, in deren Verlauf mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet werden muss, künftig vermeiden und die Polizeikosten drastisch reduzieren. Fußball muss ein gewaltfreies und positives Erlebnis für alle Menschen sein, jeder soll sich in den Stadien und in der Stadt sicher fühlen können. Dafür stehen wir als SPD ein.“