Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (26. Oktober 2025)

Hamburgische Bürgerschaft setzt wichtige Akzente bei Frauenschutz, Rechtsstaat und Energiewende

Die Bürgerschaftssitzung am 26. November 2025 hat eindrucksvoll gezeigt, wie die rot-grüne Regierungskoalition konkrete Antworten auf drängende gesellschaftliche Herausforderungen gibt. Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen debattierten die Abgeordneten in der Aktuellen Stunde Frauenrechte und die viel zu hohe Zahl an Femiziden. Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Über 360 vollendete Tötungsdelikte durch ehemalige oder aktuelle Partner wurden 2023 bundesweit registriert. In mehr als 80 Prozent der Fälle waren die Täter männlich. Femizide stellen die brutalste Zuspitzung patriarchaler und frauenfeindlicher Gewalt dar. Die Debatte und mehrere Anträge zum Thema zeigen deutlich, dass Hamburg hier nicht wegschaut, sondern entschlossen handelt.

Mit dem ersten Antrag schaffen wir die Grundlage für die zielgerichtete Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Hamburg wird seine Datenerhebungen überprüfen und erweitern. Die verbesserte Datenlage macht Tatmotive sichtbar und eröffnet konkrete Handlungsmöglichkeiten für Prävention, Schutz und Strafverfolgung. Nur wer das Ausmaß kennt, kann wirksam schützen – das Factsheet Opferschutz der Sozialbehörde wird nun konsequent weiterentwickelt. Zudem setzt sich der Senat auf Bundesebene für eine einheitliche Definition von Femiziden ein.

Fast täglich ereignet sich in Deutschland ein Femizid, dennoch werden Tötungen aus trennungsbedingten oder geschlechtsspezifischen Motiven häufig nicht als Mord eingestuft. Gerade bei Intimpartner- und Trennungstötungen fehlt es bis heute an einer einheitlichen und konsequenten strafrechtlichen Bewertung. Hamburg wird sich deshalb auf Bundesebene für ein eigenes Mordmerkmal in Paragraph 211 Strafgesetzbuch einsetzen, das geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich anerkennt. Dies soll zu einer schuldangemessenen, härteren Bestrafung führen und der Verharmlosung von Femiziden als bloße Beziehungsdramen entschieden entgegentreten.

Die Energiewende darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deshalb setzt sich Hamburg dafür ein, dass Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften besser über Mieterstrommodelle informiert werden. Gerade für die vielen Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt ist günstiger, lokal erzeugter Strom ein wichtiger Beitrag zu bezahlbarem Wohnen. Sogenannte Mieterstrommodelle ermöglichen es, unkompliziert Solaranlagen zu installieren und dafür zu sorgen, dass nicht nur Eigentümer von der Energiewende profitieren. Gleichzeitig werden technisch überholte Vorgaben wie die starre 20-kWh-Grenze bei Batteriespeichern überprüft – für eine Energiewende, die praktisch funktioniert und allen Hamburgerinnen und Hamburgern zugutekommt.

Ein handlungsfähiger Rechtsstaat braucht effiziente Strukturen. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass ihre Klagen zügig bearbeitet werden. Um Verfahrensdauern zu verkürzen, braucht es neben mehr Personal und einer besseren Digitalisierung auch eine Modernisierung der Prozessordnungen in allen Gerichtsbarkeiten. Mit einer Bundesratsinitiative zur Modernisierung der Finanzgerichtsordnung sorgt Hamburg dafür, dass Verfahren künftig digitaler, schneller und effizienter werden. Die Initiative ergänzt die bisherigen Modernisierungsbemühungen des Bundesjustizministeriums und erstreckt diese auf den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit.