Bürgerschaft beschließt Schutzschirm für alle und lockert Schuldenbremse

Am 1. April 2020 fand die zweite Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft statt. Um die Abstandsregeln auch in der Sitzung der Bürgerschaft einhalten zu können, kamen die Abgeordneten dieses Mal im Großen Festsaal zusammen. Die Anzahl der Abgeordneten war in Absprache mit den anderen Fraktionen reduziert worden. Vor Ort teilgenommen haben für Harburg Sören Schumacher und Sami Musa, zu Hause über Livestream dabei waren Matthias Czech und Claudia Loss.

Das bestimmende Thema waren die Auswirkungen des Corona-Virus. Um die finanziellen Herausforderungen durch das Corona-Virus stemmen zu können, beschloss die Bürgerschaft einstimmig, den Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse festzustellen. Dies ermöglicht es Hamburg, in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 bis zu 1,5 Milliarden Euro Kredite aufzunehmen. Dadurch bleibt Hamburg finanziell voll handlungsfähig.

Über den Hamburger Schutzschirm können betroffene Solo-Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe aus Hamburg einen Zuschuss beantragen, der die vom Bund gestellten Mittel aufstockt. Durch steuerliche Entlastungen, unbürokratische Soforthilfen bis zu 25.000 Euro und Kredite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) sollen so Wirtschaft, Kultur und Sport wirksam unterstützt werden.

„Da die Bürgerinnen und Bürger so engagiert zusammenhalten und Abstand halten, ist es unsere Aufgabe, sie möglichst gut dabei zu unterstützen, mit den für sie teilweise sehr schwierigen Veränderungen umzugehen“, so Sören Schumacher, SPD-Wahlkreisabgeordneter für Harburg. Der soziale Schutzschirm wird daher auch für Bürgerinnen und Bürger aufgespannt. Sind Einzelpersonen und Familien finanziell in Not geraten erhalten sie einfacher existenzsichernde Leistungen und Wohnkosten werden für mindestens sechs Monate oder länger übernommen. Der Zugang zum Kurzarbeitergeld ist in Hamburg vereinfacht. Menschen, die in Kurzarbeit beschäftigt sind, können einen Anspruch auf Wohngeld haben. Familien mit kleinem Einkommen können zusätzlich durch Kinderzuschlag (KiZ) und Notfall-Kinderzuschlag Unterstützung erhalten.

Auch die Fachbehörden sollen finanziell besser ausgestattet werden, um in den Zeiten der Corona-Pandemie handlungsfähig zu bleiben.