Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft am 14. November 2018
Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:
Herr Präsident – Meine Damen und Herren.
gegen den vorliegenden Antrag ließen sich eine Menge juristische und auch kriminologische Argumente anführen.
Diese sind den Antragstellern zweifellos bekannt, sodass ich sie hier nicht im einzelnen wiederholen muss.
Sich mit den fachlichen Argumenten auseinanderzusetzen, hieße zudem, den Antragstellern auf den Leim zu gehen, und den Antrag so zu diskutieren, als ginge es hier lediglich um eine Angelegenheit der Statistik,
um eine bloße Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik um ein zusätzliches Merkmal.
Dass es den Antragstellern um etwas ganz anderes geht, verrät der Text des Antrages selbst.
Da geht es nämlich um – ich zitiere – „ethnische Herkunft von Tatverdächtigen“,
da geht es um „fremde Kulturkontexte“, „soziokulturelle Prägung“.
Ich bin mir sicher, dass die ethnische Zugehörigkeit eines Tatverdächtigen der zu den Innuit gehört, die Antragsteller ebenso wenig interessiert, wie die fremden Kulturkontexte eines hier lebenden jungen Mannes mit japanischen Wurzeln oder die soziokulturelle Prägung eines Doppelstaatlers mit deutschem und kanadischem Pass.
„Das Merkmal Migrationshintergrund gehört nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik“ weiterlesen