Am Sonnabend, dem 28. August 2021, trat die neue Corona-Verordnung für Hamburg in Kraft. Die größte Änderung besteht in der Einführung von 2G. Zuvor noch einige andere Änderungen, die sonst leicht übersehen werden:
- In den Geschäften des gesamten Hamburger Einzelhandels entfällt die Pflicht zur Registrierung bzw. zur Kontaktnachverfolgung.
- Bereits zuvor wurde die Gültigkeit von Coronatests wieder verkürzt: Ein PCR-Test ist höchstens 48 Stunden und ein Schnelltest höchstens 24 Stunden lang gültig.
- Kinder bis bis 6 Jahre sind von Corona-Tests befreit, ebenso Schülerinnen und Schüler, diese werden zwei Mal wöchentlich in der Schule getestet.
- Ab dem 11. Oktober 2021 werden keine kostenlosen Schnelltests angeboten für diejenigen, die bereits ein Impfangebot erhalten haben (also alle ab 12 Jahren). Ausnahmen werden für diejenigen gelten, die sich nicht impfen lassen können, also insbesondere für Kinder unter 12 Jahren und Schwangere.
2G-Option in Hamburg
Hamburg hat als erstes Bundesland die 2G-Option ermöglicht. In den vergangenen Monaten wurden weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen, die tief in das Leben der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, um die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Solche Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange bleiben, wie sie zur Pandemiebewältigung erforderlich sind. Mittlerweile sind in Hamburg mehr als 63 Prozent der Menschen vollständig geimpft. Das heißt, sie sind gegen einen schweren Verlauf geschützt und können andere nur noch selten anstecken.
Galt bisher, dass man Geimpft, Genesen oder Getestet (3G) sein muss, um an Angeboten teilnehmen zu können, können Anbieter nun auf freiwilliger Basis den Zugang auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränken. Diese hohen Schutzstandards ermöglichen es, einen Teil dieser Beschränkungen aufheben zu können.
„Neue Corona-Regeln in Hamburg: Was gilt jetzt?“ weiterlesen