Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas wird zur Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhauses und zu den Bezirksparlamenten am 12. Februar 2023 Wahlbeobachter entsenden.
Der Kongress des Europarats vertritt die mehr als 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aus allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats. Jedes Jahr finden mehrere Wahlbeobachtungen durch die Kongress-Mitglieder statt. Seit 1990 fanden 115 Wahlbeobachtungen in allen Mitgliedstaaten statt.
Als Leiter der deutschen Delegation im Kongress begrüße ich diese Entscheidung ausdrücklich: „Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger hat den Kongress um diese Wahlbeobachtung gebeten. Unterstützt wurde die durch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Einladung kommt der Kongress selbstverständlich gern nach. Eine Wahlbeobachtung kann einen zusätzlichen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Wahl zu stärken.“
Der Kongress stellt eine Gruppe von Kongressmitgliedern zusammen. Diese Wahlbeobachterinnen und -beobachter stammen aus verschiedenen Mitgliedstaaten und politischen Gruppen. Deutsche Mitglieder können sich an der Beobachtung einer Wahl in Deutschland selbstverständlich nicht beteiligen.
Es wird nicht nur die Auszählung der Stimmen beobachtet. Vielmehr finden im Vorfeld mehrere Treffen mit Regierungsinstitutionen, lokalen und regionalen Vertretern, Vertretern der Wahlkommission, der politischen Parteien aus Regierung und Opposition, den Medien und der Zivilgesellschaft statt. Ziel ist es den Zustand der Wahldemokratie zu erfassen. Es wird überprüft zum Beispiel, ob alle Kandidaten einen Zugang zu den Medien und Budgets haben und wie die Wählerlisten erstellt werden. Die Abgabe der Stimmen und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden ist ebenfalls Bestandteil der Wahlbeobachtung. Die Ergebnisse der Wahlbeobachtung werden von zwei Berichterstattern in einem Bericht zusammengestellt und der Bericht wird in einer Sitzung des Kongresses von den Kongressmitgliedern verabschiedet. Er enthält die Ergebnisse der Wahlbeobachtung und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.








Überschattet von den Terroranschlägen in Brüssel fand vom 22. bis zum 24. März in Straßburg die 30. Tagung des europäischen Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) statt, dem der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher seit Juni letzten Jahres als der Vertreter der Hamburgischen Bürgerschaft angehört. Der KGRE ist ein beratendes Gremium des Europarates, dessen Hauptziel darin besteht, für die Beteiligung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an der Arbeit des Europarates Sorge zu tragen. Die 318 Delegierte des Kongresses vertreten etwa 820 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, darunter die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie sollen Vorschläge hinsichtlich der lokalen und regionalen Selbstverwaltung unterbreiten und Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstützen. Darüber hinaus gehören Wahlbeobachtungen und das Verfassen von Berichten über die Entwicklung der lokalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu den Aufgaben und Instrumenten des KGRE.