
Auch und vor allem beim Sport gilt als oberste Devise und in diesen Zeiten erst Recht: Abstand halten!
Ab dem 27. Mai gilt beim Indoor-Sport im Fitnessstudio sogar ein 2,5 Meter Abstand. Außerdem muss für ausreichende Lüftung gesorgt sein, um die Übertragung durch Aerosole (kleinste in der Luft schwebende Teilchen) möglichst einzuschränken. Auch die Sporthallen, Yoga- und Tanzschule und Indoor-Spielplätze können wieder öffnen.
Lange Zeit war es nur möglich, draußen allein Sport zu treiben, z.B. Spazierengehen, Wandern, Joggen oder Radfahren. Ab dem 12. Mai wurden die Sportanlagen wieder geöffnet und es wurde erlaubt, alle Sportarten im Freien auszuüben, solange die Abstandsregel von 1,5 Metern jederzeit eingehalten wird. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Mannschafts- oder Individualsportarten. Es dürfen sich also in Parks oder auf Freiflächen sowie auf Sportanlagen auch Mitglieder aus mehr als zwei Haushalten treffen, wenn sie zusammen Sport treiben. Beim Outdoor-Sport muss auch keine Maske getragen werden.
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