Informationen über ein Grundrecht

SörenSchumacherBlau 320x320Das Petitionsrecht, also das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, ist in Artikel 17 unseres Grundgesetzes als Grundrecht verankert. Und selbstverständlich gibt es ein entsprechendes Gesetz auch in unserer Stadt. Daher haben alle Bürgerinnen und Bürger Hamburgs, die sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlen, das Recht, eine Eingabe an die Bürgerschaft zu machen und um Abhilfe zu bitten. „Informationen über ein Grundrecht“ weiterlesen

Eingabenausschuss der Bürgerschaft: öffentlich und Wandsbek

Rathaus 2013-02
Am 29. Oktober 2013 war der Eingabenausschuss der Bürgerschaft in Wandsbek und lud zu einer Bürgersprechstunde ein. Bürgerinnen und Bürger konnten ihre Beschwerden loswerden und ihre Anliegen vortragen. Als Ansprechpartner stand unter anderem der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) sowie weitere Mitglieder des Ausschusses vor Ort zur Verfügung. Neben der Möglichkeit, ihre Anliegen mündlich vorzubringen hatten die Bürger auch die Möglichkeit, eine schriftliche Eingabe zu überreichen.

Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft ist in unregelmäßigen Abständen in den Bezirken unterwegs. „Wir möchten damit nicht zuletzt erreichen, dass die Aufgaben unseres Ausschusses und das Recht, eine Petition einzureichen, noch bekannter werden“, erläutert Sören Schumacher.

Petitionen: Bürgernah und so wichtig wie das Wahlrecht

SPD-Fachsprecher für Petitionen aus ganz Deutschland tagen in Hamburg

Am 30. Mai und 1. Juni trafen sich die Fachpolitikerinnen und -politiker der SPD-Fraktionen zu einer Tagung im Hamburger Rathaus. Gastgeber war der Hamburger SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher. Er ist seit dieser Legislaturperiode Sprecher für Petitionen. Schumacher: „Das Treffen mit den Kollegen aus ganz Deutschland war für mich ein hilfreicher Start in die von mir übernommene Aufgabe. Neben den fachlichen Diskussionen ist der Austausch sehr wichtig.“

Zentrales Thema der Diskussion waren die Möglichkeiten und die Form, wie Petitionen eingereicht werden können. Sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Bürgerschaft in Bremen lassen inzwischen eine sogenannte „öffentliche Petition“ zu. Das Anliegen wird hier im Internet geschildert. Wer sich ebenfalls für das Anliegen interessiert kann mit wenigen Mausklicks die Petition unterstützen oder in Foren mitdiskutieren. „Für mich klingt das sehr spannend und auch die Hamburger SPD-Fraktion sollte sich mit dieser neuen Formen von Petitionen beschäftigen“, erklärt Schumacher.

Zum Hintergrund:
Neben dem Wahlrecht können sich Bürgerinnen und Bürger auch mittels einer Petition in die Politik einmischen. Das sind schriftlich eingereichte Anliegen an das Parlament. In jedem Landtag und im Bundestag gibt es Ausschüsse, die sich mit diesen Petitionen beschäftigen. Die Schreiben an die Parlamente sind ein im Grundgesetz verbrieftes unantastbares Recht.

Erste Sitzung des Eingabenausschusses

Noch sind die Ausschüsse der neu gewählten Bürgerschaft nicht besetzt. Die Arbeit im Eingabenausschuss muss dessen ungeachtet aber weitergehen. Denn viele der Eingaben dulden keinen Aufschub. Am Montag, dem 28. März 2011, fand daher die erste Sitzung dieses Ausschusses in der 20. Legislaturperiode statt.

Sören Schumacher war bereits in der letzten Wahlperiode Mitglied des Eingabenausschusses und gehört ihm bis auf Weiteres wieder an. „Diese Arbeit“, so der Harburger Wahlkreisabgeordnete, „hat mir sehr gut gefallen. Denn sie bietet. wie kaum eine andere im parlamentarischen Alltag, die Möglichkeit, in konkreten Einzelfällen etwas zum Wohl der Betroffenen zu bewirken, auch wenn selbstverständlich nicht jede Eingabe erfolgreich sein kann.“

Der Eingabenausschuss befasst sich mit Eingaben (auch Petitionen genannt), also Bitten oder Beschwerden der Bürger an ihre Volksvertretung. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlen, können eine Eingabe an die Bürgerschaft machen und um Abhilfe bitten. Eine Eingabe an die Bürgerschaft kann helfen, diese zu beseitigen. Das Parlament muss sich mit den Eingaben befassen und zu ihnen Stellung nehmen. Das Eingabenrecht (auch Petitionsrecht genannt) ist ein Grundrecht. Es gilt für alle: Erwachsene, Minderjährige, betreute Personen, Häftlinge, deutsche und ausländische Staatsangehörige sowie Staatenlose. Seit dem 1.1.2010 kann man sein Anliegen auf der Website www.hamburgische-buergerschaft.de auch online vortragen.

Mit privaten Angelegenheiten (Mietverhältnissen, Nachbarstreitigkeiten, familiären Problemen) darf sich der Ausschuss nicht beschäftigen; hierfür sind gegebenenfalls. die Gerichte zuständig.

Bürgerschaft hat ein offenes Ohr für Beschwerden von Bürgern

Sprechstunde vor Ort : Eingabenausschuss am 28. September in Harburg

Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft lädt zu einer Bürgersprechstunde in Harburg ein.
Fünf Bürgerschaftsabgeordnete werden am

Dienstag, 28. September 2010,
von 15:30 bis 17:00 Uhr,
im Bezirksamt Harburg (Harburger Rathausplatz 1),
im Raum 102

zu Gast sein, um sich der Probleme der Bürgerinnen und Bürger anzunehmen. Als Ansprechpartner sind der Ausschussvorsitzende Jens Grapengeter (CDU) sowie Jens Frommann (CDU), Sören Schumacher (SPD), Antje Möller (GAL) und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vor Ort.

„Jedermann hat das Recht, sich … mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes. Der Eingabenausschuss – auch Petitionsausschuss genannt – versteht sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. Bei Benachteiligungen, Ungerechtigkeiten oder ungleichen Behandlungen durch Behörden und staatliche Stellen in Hamburg kann er sich einschalten und den Bürgern oft zu ihrem Recht verhelfen.

Die Sprechstunde kann von den Bürgerinnen und Bürger genutzt werden, um Probleme mit Behörden wie z.B. der ARGE, dem Wohnungsamt, dem Einwohneramt oder dem Bauamt zu schildern oder sich über Entscheidungen von Ämtern, mit denen Sie nicht einverstanden sind, zu beschweren. Auch mit aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten kann sich der Eingabenausschuss befassen.

Die Bürgerinnen und Bürger können den Ausschussmitgliedern ihre Anliegen persönlich schildern. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Eingabe schriftlich zu überreichen. Außerhalb der Sprechstunden vor Ort können sich Petenten auch unmittelbar an die Geschäftsstelle des Eingabenausschusses, Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg, Tel.: 42831-1324, wenden. Außerdem können sie Eingaben auch in elektronischer Form übermitteln. Ein entsprechendes Formular steht unter www.hamburgische-buergerschaft.de in der Rubrik „Eingaben“ zur Verfügung.

Der Termin in Harburg ist nach Bergedorf und Altona die dritte Sprechstunde des Ausschusses vor Ort. Auch in den weiteren Bezirken werden künftig Sprechstunden angeboten.

Start der Online-Petition: Eingabenausschuss ermutigt alle, dieses Bürgerrecht aktiv wahrzunehmen

Einspruch gegen Gebührenerhöhungen städtischer oder Hamburger öffentlichen Unternehmen ? Kritik an Straßensperrungen, langandauernden Umbauarbeiten, oder wegen einer gegebenenfalls falschen Auskunft in einem der Hamburger Ämter ? Alle Hamburgerinnen und Hamburger können ihre Kritik nun auch formlos per E-Mail an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft senden.

Ebenfalls neu ist, dass der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ab dem Frühjahr 2010 in den sieben Bezirken „Sprechstunden vor Ort“ anbieten wird, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Anliegen direkt vorzutragen.

Die Neuerungen, welche sich aus der am 10.12.2009 beschlossenen dritten Änderung des Gesetzes über den Eingabenausschuss ergeben, werden von allen Fraktionen begrüßt, da durch diese Änderungen eine bürgernähere Praxis und Arbeit des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft gewährleistet werden soll.

Hintergrund: Das Instrument der „Eingabe“ ist fest in der Hamburger Verfassung verankert. Man kann sich sowohl in eigener Sache als auch für einen Dritten oder im allgemeinen Interesse an den Eingabenausschuss wenden. Auch als Bürgerinitiative oder juristische Person des Privatrechts (z.B. eingetragener Verein) können Betroffene dem Ausschuss schildern, wo Sie der Schuh drückt. Bislang war dies „nur“ persönlich oder auf dem Postweg möglich. Seit dem 1.1.2010 kann man nun auch auf der Website www.hamburgische-buergerschaft.de sein Anliegen online vortragen.

SPD will Eingaben auch per Mail ermöglichen

Ernst: Derzeitiges Verfahren „unbefriedigend und nicht bürgerfreundlich“

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, Petitionen an die Bürgerschaft auch per E-Mail zuzulassen. Es sei „unbefriedigend und nicht bürgerfreundlich“, dass Petitionen auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch handschriftlich unterschrieben per Post geschickt oder persönlich eingereicht werden müssten, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Britta Ernst, am Dienstag.
In einem Bürgerschaftsantrag schlägt die SPD vor, das hamburgische Eingabenrecht den aktuellen technischen Entwicklungen des Computerzeitalters anzupassen und die Eingabe per E-Mail zu ermöglichen. Zukünftig soll bei einer elektronischen Eingabe ausreichen, wenn der Urheber der Eingabe und dessen Postanschrift erkennbar sind.
Ernst verwies auf positive Erfahrungen des Deutschen Bundestages. Dieser hat seinen Internetauftritt für so genannte elektronische Petitionen seit Oktober 2008 auf den Dauerbetrieb umgestellt. In drei Jahren eines zuvor gestarteten Modellversuchs hätten mehr als eine Million Bürgerinnen und Bürger öffentliche Petitionen mit gezeichnet.
Hamburg hinke bei der Frage der e-Petitionen nicht nur dem Bund sondern auch anderen Bundesländern hinterher. So hätten die Landtage in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie die Bürgerschaft in Bremen die elektronische Eingabe bereits in ihr Eingabenrecht übernommen. „Drei Viertel aller Haushalte in Deutschland haben einen Computer mit Internetanschluss. Angesichts dieser Tatsache ist es unzeitgemäß, darauf zu beharren, dass Eingaben in schriftlicher Form mit Unterschrift eingereicht werden müssen. Bürgerinnen und Bürger sind keine Bittsteller, die ihre Bitten oder Beschwerden an die Politik am besten noch persönlich abgeben müssen. Und das Postkutschenzeitalter ist auch vorbei“, sagte Ernst.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hatte bereits im Mai 2004 in der Bürgerschaft beantragt, die elektronische Eingabe zuzulassen. Der entsprechende Antrag war ohne Diskussion von der CDU abgelehnt worden, während die GAL damals zugestimmt hatte. „Die Bürgerschaft sollte dem Beispiel des Bundestages folgen“, sagte Ernst. Sie erhoffe sich von einem modernen Eingabenrecht eine größere Teilnahme jüngerer Menschen an der politischen Diskussion. „So könnte die vereinfachte elektronische Eingabe ein Mittel sein, der weit verbreiteten Politikverdrossenheit entgegen zu wirken“, sagte die SPD-Abgeordnete.