Informationen über ein Grundrecht

SörenSchumacherBlau 320x320Das Petitionsrecht, also das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, ist in Artikel 17 unseres Grundgesetzes als Grundrecht verankert. Und selbstverständlich gibt es ein entsprechendes Gesetz auch in unserer Stadt. Daher haben alle Bürgerinnen und Bürger Hamburgs, die sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlen, das Recht, eine Eingabe an die Bürgerschaft zu machen und um Abhilfe zu bitten.

Leider wissen viele Bürger das nicht oder sie wissen nicht, wie man vorzugehen hat, um dieses Recht auszuüben. Sören Schumacher und seine Kollegin, die Bürgerschaftsabgeordnete Brigitta Schulz aus Neugraben, die beide dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft angehören, haben daher am Freitag, dem 30. Januar 2015 eine Informationsveranstaltung über das Petitionsrecht veranstaltet. Als Fachsprecher der SPD-Fraktion für Eingaben war Sören Schumacher bereits auf einigen derartiger Veranstaltung zu Gast. „Mir sind diese Veranstaltungen sehr wichtig“, so der Harburger Wahlkreisabgeordnete. „Denn es gibt immer noch viel zu viele Menschen, die gar nicht wissen, welch ein wichtiges Instrument unsere Rechtsordnung ihnen mit der Petition an die Hand gibt.“