Neue Beschwerdestelle der Polizei Hamburg: „Ein wichtiger Beitrag für eine bürgernahe Großstadtpolizei“

Sören Schumacher

Die Hamburger Innenbehörde hat heute ihr Konzept für eine neue Beschwerdestelle der Polizei vorgestellt. Mit der Neuaufstellung soll das Verständnis für polizeiliches Handeln gefördert und Vertrauen gestärkt werden.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben uns das Ziel gesetzt, das Vertrauen in die Polizei zu stärken. Eine gute Kommunikation ist dabei essentiell, etwa um Missverständnisse auszuräumen oder polizeiliches Fehlverhalten zu korrigieren. Das heute vorgestellte Konzept zeigt eine ganz grundlegende Veränderung des Beschwerdemanagements der Polizei. Es wird eine zentrale Anlaufstelle für alle Hamburgerinnen und Hamburger geschaffen, an die alle Fragen zu polizeilichem Handeln gerichtet werden können. Diese steht auch Polizistinnen und Polizisten offen. So sollen sie Sorgen, Probleme oder Kritik rund um das polizeiliche Arbeiten melden können. Ganz besonders begrüße ich die Möglichkeit, den Kontakt quasi nach dem Whistleblower-Prinzip auch anonym führen zu können. Ich sehe die neue Beschwerdestelle als einen weiteren wichtigen Beitrag zu unserem Anspruch, die Polizei Hamburg als bürgernahe, offene Großstadtpolizei ständig weiterzuentwickeln. Die Beschwerdestelle wird einen jährlichen Bericht erstellen, in dem aufgetretene Konfliktkonstellationen, deren Bearbeitung sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen dargestellt werden. Wir werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Antrag in die Bürgerschaft einbringen, damit dieser Bericht auch der Bürgerschaft zugeleitet wird. So können wir die Arbeit der Beschwerdestelle politisch eng begleiten.“

Hintergrund
Die Einrichtung der Beschwerdestelle geht auf die Aufarbeitung des G20-Gipfels 2017 zurück. Nach dem Gipfel war beschlossen worden, dass Beschwerdemanagement der Polizei grundlegend zu reformieren. Dieses Ziel wurde auch in den aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen.

Debatte um Rassismus und Polizeiarbeit: Es braucht einen sachlichen Dialog

Die Fraktion die Linke stellt in der Sitzung der Bürgerschaft am 2 September 2020 einen Antrag mit dem Thema „Strukturellen Rassismus benennen: wissenschaftliche Studie zu racial profiling durchführen“ zur Abstimmung. Die Fraktionen von SPD und Grünen beantragen die Überweisung des Antrags in den Innenausschuss.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Seit den bekannten Vorfällen in den USA und den Vorwürfen rassistisch motivierter Gewalt durch Polizeikräfte wird auch in Deutschland und Hamburg die Diskussion über Rassismus in der Polizeiarbeit sehr intensiv geführt. Es ist wichtig, hier wieder auf eine sachliche Diskussionsebene zu finden. Das gilt insbesondere für uns Politikerinnen und Politiker. Einen Antrag, der im Titel schon unterstellt, dass struktureller Rassismus die Grundlage polizeilichen Handelns sei, ist nicht hilfreich. Das Thema ist vielschichtig und sollte immer die Interessenlagen aller Beteiligten berücksichtigen. Mittlerweile kann praktisch jede Konfliktsituation per Smartphone mitgeschnitten werden. Deshalb sind immer wieder Videos im Umlauf, die Ausschnitte von einzelnen Polizeieinsätzen zeigen, die medial weit geteilt und hochemotional diskutiert werden. Dabei wird mitunter sehr einseitig und ohne Kenntnis der Hintergründe eine Vorwurfslage gegenüber der Polizei inszeniert. Die Arbeit der Polizei wird hierdurch in Gänze diffamiert und führt auch polizeiintern zu einer sehr emotionalen Debatte. Hier müssen wir zu einer sachlichen Diskussionskultur zurückfinden, die beide Seiten in den Blick nimmt. Um dem Spannungsfeld von immer schwieriger werdenden Aufgaben der Polizei in einer wachsenden Großstadt und den steigenden, immer differenzierteren Erwartungen der Gesellschaft an die Polizei gerecht zu werden, trifft die Polizei bereits vielfältige Maßnahmen. So sensibilisiert sie Polizeibedienstete im Umgang mit unterschiedlichsten Menschen und befähigt dazu, Konflikte aufgrund von beiderseitigen Missverständnissen zu vermeiden. Diese Prozesse der Weiterentwicklung in der Polizeiarbeit sind uns Sozialdemokraten sehr wichtig. Wir werden sie weiter eng begleiten und uns jetzt im Innenausschuss ausführlich damit beschäftigen.“

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Polizeieinsatz in der Hamburger Neustadt: „Verbindliche Regeln und ihre Durchsetzung sind die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben“

In den Sozialen Medien wird aktuell ein Video über einen Polizeieinsatz am 17. August in der Hamburger Neustadt verbreitet und kommentiert. Nach Auskünften der Polizei ist darin ein Jugendlicher zu sehen, der sich nach Begehen einer Ordnungswidrigkeit einer Überprüfung seiner Personalien widersetzt. Der Jugendliche sei zuvor bereits mehrere Male auffällig gewesen, indem er verbotenerweise mit einem Elektroroller über den Gehweg fuhr. Hierfür sei er auch verwarnt worden.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Verbindliche Regeln und ihre verlässliche Durchsetzung sind die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. Es ist die Aufgabe der Polizei für die Einhaltung unserer Regeln und Gesetze zu sorgen. Bei jedem Polizeieinsatz ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wenn es zu Widerstandshandlungen gegen Polizistinnen und Polizisten kommt, muss es der Polizei möglich sein unmittelbaren Zwang anzuwenden. Es darf nicht sein, dass man sich durch Renitenz aus der Verantwortung für sein Handeln ziehen kann. Um den Einsatz voll und ganz beurteilen zu können, müssen die Umstände nun geklärt werden. Es gilt, die Ergebnisse der Internen Ermittlung abzuwarten.“

Link zum Bericht des NDR Hamburg Journal: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Video-eines-Polizeieinsatzes-inHamburg-sorgt-fuer-Debatte,video3196.html

Hamburger Polizisten vom Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz nicht betroffen

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 24. Juni 2020 zum Thema: Keine Amtshilfe mehr durch Hamburger Polizisten in Berlin wegen des dortigen Landesantidiskriminierungsgesetztes

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsidentin – Meine Damen und Herren.
Das Anfang Juni in Kraft getretene Berliner Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz hat zu Verstimmungen zwischen den Innenministern der Länder geführt und auch hier in Hamburg die Polizei stark verunsichert.

Im Raum stand die Befürchtung, dass Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Deswegen kündigten mehrere Bundesländer an, keine Polizisten mehr nach Berlin zu entsenden. Mehr als Ankündigungen waren es dann aber auch nicht.

Nun verhält es sich aber so, dass Ende letzter Woche im Rahmen der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz in Erfurt nach längerem Austausch und nach längerer vorhergehender Diskussion eine Lösung gefunden wurde:
Berlins Innensenator Andreas Geisel hat zugesagt, dass er in einem Schreiben an jedes Bundesland klarstellen und versichern wird,

Erstens, das Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz gilt nur für Berliner Polizisten, das steht aber auch so bereits im Gesetz.

Zweitens, wird es nur eine Haftung durch das Land Berlin geben.

Dies bedeutet darüber hinaus: Es wird keine Regressforderungen von Berlin an andere Bundesländer geben.

Mit dieser Klarstellung konnte eine zufriedenstellende Lösung für alle Bundesländer gefunden werden. Letzte Details werden zeitnah geklärt.

Der Entsendung von Polizeikräften steht damit weiterhin nichts im Wege.
Hamburg wird seiner Aufgabe nachkommen, Polizeikräfte zu entsenden, wenn das Land Berlin Unterstützung benötigt. Dies ist auch der gebotenen Solidarität mit den Berliner Polizistinnen und Polizisten geschuldet. Wir lassen sie nicht alleine!

Die Anträge sind also nicht zielführend und werden von uns abgelehnt.

Transparente und bürgernahe Polizei: Hamburg führt Kennzeichnungspflicht ein

Sören Schumacher

Polizistinnen und Polizisten der Landesbereitschaftspolizei werden künftig in geschlossenen Einsätzen individuelle und anonymisierte Kennzeichnungen tragen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung am 23. Oktober beschlossen.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Einführung einer individuellen, anonymisierten Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen macht die Hamburger Polizei einen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Kommunikation und mehr Bürgernähe. Die Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht werden in den ersten zwei Jahren evaluiert und die Ergebnisse der Bürgerschaft spätestens bis Mitte 2021 vorgelegt. Uns ist bewusst, dass die Kennzeichnungspflicht auch eine höhere Fürsorgepflicht des Dienstherrn mit sich bringt. Deshalb wird mit der Möglichkeit zur Melderegistersperre die Privatsphäre der Beamten umfassend geschützt. Außerdem wird sichergestellt, dass gegebenenfalls anfallende Rechtsschutzkosten durch den Arbeitgeber übernommen werden. Damit stellen wir sicher, dass den Polizistinnen und Polizisten keine finanziellen Nachteile entstehen.“

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Nachwuchs für Hamburgs Polizeibeamte

Bürgermeister Peter Tschentscher

Zum dritten Mal in diesem Jahr stand am Montag, den 21. Oktober, in Sören Schumachers Terminkalender „Vereidigung Polizisten“ – für den Innenpolitischen Sprecher der SPD- Bürgerschaftsfraktion ein Pflichttermin. Allerdings einer, den er gerne wahrnimmt. „Hamburg ist eine sicherer Stadt und soll es auch bleiben“, so Schumacher. „Dazu gehört unbedingt eine ausreichend große Anzahl gut ausgebildeter, engagierter Polizistinnen und Polizisten. Jede Vereidigungsfeier zeugt davon, dass wir dieser Aufgabe hohe Priorität geben und die Polizei in Hamburg weiter stärken.“

Innensenator Andy Grote

Nach einem Grußwort von Hamburgs Erstem Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, konnte Innensenator Andy Grote am 21. Oktober konnte im Beisein von Polizeivizepräsident Morten Struve insgesamt 112 Kommissaranwärterinnen und -anwärter im Alter von 18 bis 34 Jahren für die Hamburger Polizei vereidigen. Dieses Mal waren die Frauen mit 57 zu 55 in der Überzahl. Neun der frisch Vereidigten haben ausländische Wurzeln, unter anderem russische, polnische und kroatische.

Ein modernes Polizeizecht für Hamburg

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 14. August 2019 zum Thema: Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsidentin – Meine Damen und Herren.
Die Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten BKA-Gesetz haben es erforderlich gemacht, die Polizeigesetze der Länder zu novellieren. Bei kaum einem anderen Gesetzesvorheben liegt das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit so offen zutage wie bei einem Polizeigesetz. Diese Abwägung ist niemals einfach und eine Patentlösung kann es nicht geben. Umso wichtiger ist es, bei der Novellierung des Polizeigesetzes Orientierungspunkte zu haben.

Für uns Sozialdemokraten heißt das:
Einerseits wollen wir ein Polizeigesetz, dass den aktuellen Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht und anderseits wollen wir ein zeitgemäßes Polizeigesetz, dass die polizeilichen Befugnisse maßvoll an die tatsächlichen Bedarfe in der Praxis anpasst. Uns Sozialdemokraten ging es bei den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner darum, die Novellierung in diesem Sinne zu gestalten. Mit dem Ergebnis dieser vertrauensvoll geführten Beratungen können wir zufrieden sein.

Sie spiegeln sich im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf:
Verfassungsrechtlich bedenkliche Vorstöße wie etwa die Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayrischem Vorbild oder auch die Zulässigkeit präventiver Online-Durchsuchungen von Computern wird man daher dort vergeblich suchen.

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Starkes Plus seit 2011: Deutlich mehr Polizei-Personal in Hamburg

Hamburg beschäftigt seit 2011 fast 1.000 Polizistinnen und Polizisten mehr. Das geht aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Sören Schumacher hervor. Im Jahr 2011 waren insgesamt 10.033 Polizistinnen und Polizisten in Hamburg tätig. Bis Mai 2019 konnte die Zahl der Einsatzkräfte auf 11.013 gesteigert werden. Auch im Polizeivollzugsdienst hat sich die Zahl der Einsatzkräfte in diesem Zeitraum von 8.803 auf insgesamt 9.337 Vollzugskräfte deutlich erhöht (siehe Anlage).

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Nachdem unter dem CDU-geführten Vorgängersenat Polizei-Personal abgebaut wurde, haben wir mit Übernahme der Regierungsverantwortung umgehend gegengesteuert und die Einstellungszahlen erhöht. Trotz der 2011 dringend notwendigen Haushaltssanierung war für uns klar, dass an Sicherheit nicht gespart werden darf. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket haben wir unsere Polizei auch in der laufenden Legislaturperiode gestärkt: Neueinstellungen, zusätzliche Angestellte im Polizeidienst (AiP), Aufgabenentlastungen, eine verringerte Einsatzzahl für Polizistinnen und Polizisten in Verwaltungsfunktionen sowie Dienstzeitverlängerungen entfalten heute ihre positive Wirkung. Der Gesamtpersonalbestand der Polizei hat sich seit 2011 um fast 1.000 Einsatzkräfte erhöht. Im Polizeivollzug, also ‚auf der Straße‘, sind heute rund 530 Kräfte mehr im Einsatz. Das trägt ganz erheblich zur guten Sicherheitslage und der hohen Lebensqualität in Hamburg bei. Deshalb wird die Stärkung des Polizeivollzugsdienstes auch weiterhin unser übergeordnetes Ziel bleiben. Die Zahlen zur Personalentwicklung und die sinkende Gesamtkriminalität belegen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit der SPD bleibt Hamburg auch die nächsten Jahre eine sichere und lebenswerte Großstadt.“

Vereidigung junger Polizistinnen und Polizisten

Innensenator Grote bei der Vereidigung.

Die Vereidigung von Polizistinnen und Polizisten ist eine ernsthafte Angelegenheit. Denn in ihr zeigt sich die demokratische Verfasstheit der Polizei. „In einem Rechtsstaat leisten die Polizistinnen und Polizisten ihren Eid auf die Verfassung, nicht auf eine Partei, Ideologie oder gar eine Person“, so der Innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion Sören Schumacher am Rande des Empfangs, zu dem der Senat aus Anlass der Vereidigung junger Polizeibeamten am Montag, dem 20. Mai, eingeladen hatte.

Insgesamt vereidigte Hamburgs Innensenator Andy Grote im Beisein von Polizeipräsident Ralf Martin Meyer 114 Nachwuchskräfte im Alter von 18 bis 37 Jahren für die Hamburger Polizei. Neun der 64 Kommissarsanwärterinnen und 50 -anwärter haben ausländische Wurzeln, unter anderem russische, polnische und japanische. Viele der Anwärter haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium, bringen also wertvolle Erfahrungen aus unterschiedlichen anderen Berufsfeldern in ihre neue Tätigkeit.

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Sei schlau – schau!

Der Straßenverkehr in einer Millionenstadt wie Hamburg verlangt allen, die daran teilnehmen, eine Menge ab. Zu den besonders Gefährdeten gehören zweifellos Kinder und Jugendliche. Ein Baustein, der zu ihrer Sicherheit beiträgt, ist der Verkehrsunterricht durch speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten. Er verdankt seine Entstehung zwei englischen Besatzungskommissaren, die sich dafür einsetzten, „den Unterricht durch Polizeibeamte über Verkehrsfragen zu fördern“.

Mittlerweile umfasst der Verkehrsunterricht eine breite Palette an Veranstaltungen: Verkehrserziehung in Kindergärten und Grundschulklassen, Ferienkurse für Schulanfänger und Fahrradkurse, Fahrradausbildung für Kinder der 3. und 4. Klassen sowie Mofakurse für 14 bis 15 Jahre alten Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommt der immer noch begeisternde Polizeiverkehrskasper und die Jugendverkehrsschulen. Und auch in den Schulen und Werkstätten für geistig behinderte Kinder und Erwachsene sind Hamburgs Verkehrslehrerinnen und -lehrer tätig.

Seit 1966 gibt es darüber hinaus den Plakatwettbewerb, zu dem 1987 der Liederwettbewerb hinzukam. Wie es in der Ausschreibung heißt, möchte der Wettbewerb „Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisieren, ihre eigene Position im Straßenverkehr zu erkennen, um so selbständiger und selbstbewusster am Verkehrsgeschehen teilnehmen zu können. Erwachsene Verkehrsteilnehmer sollen die Position junger Verkehrsteilnehmer
besser wahrnehmen.“

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