Bürgerbegehren „Rettet die Elfenwiese“ rechtswidrig ausgebremst

Fortsetzung der fatalen Politik des CDU-Senats auf Bezirksebene Harburg – Mit dem auf die mündliche Verhandlung vom 20. November 2007 ergangenen Urteil hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, dass die von der Bürgerinitiative „Rettet die Elfenwiese“ im Rahmen ihres Bürgerbegehrens gestellte Frage zulässig ist. Zugleich bescheinigt das Verwaltungsgericht dem Bezirksamt mit seiner Urteilsbegründung einen rechtswidrigen Umgang mit dem Begehren der Bürgerinitiative. Das Verwaltungsgericht betont in seiner Entscheidung, dass die Fragestellung einer Bürgerinitiative stets initiativenfreundlich zu beurteilen ist. Das heißt, dass immer dann, wenn eine Auslegung der Frage möglich ist, die zu einer Zulässigkeit führt, hiervon auszugehen ist. Vorliegend war das Gericht zu der Erkenntnis gekommen, dass die Frage der Bürgerinitiative dann zulässig ist, wenn man sie so versteht, dass die Initiative die Bezirksversammlung auffordert, den Bebauungsplan bei seiner Feststellung durch die Bezirksversammlung abzulehnen. Der SPD-Kreisvorsitzende Frank Richter sagt: „Grundsätzlich ist es zunächst zu begrüßen, dass das Verwaltungsgericht im Sinne aller Bürgerbegehren noch einmal klargestellt hat, dass die Verwaltung die Fragestellung des Begehrens im Zweifel zuzulassen hat. Ein schlechtes Licht wirft die Entscheidung auf den Umgang des Bezirksamts Harburg mit direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung.“ Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil nämlich festgestellt, dass das Bezirksamt seiner Pflicht zur initiativenfreundlichen Auslegung nicht nachgekommen ist. Die Urteilsbegründung lässt vielmehr deutlich werden, dass die Bürger vom Bezirksamt und seinem stellvertretenden Bezirksamtsleiter Dierk Trispel von vornherein verschaukelt wurden. Denn der letzte Satz des Urteils lautet: „Zudem hatten sie (die Vertreter der Initiative) die Fragestellung mit dem stellvertretenden Bezirksamtsleiter abgestimmt.“ Richter:“ Die Bürger sind hier massiv verschaukelt worden. Der stellvertretende Bezirksamtsleiter Trispel stimmt die Fragestellung erst mit den Vertretern der Initiative ab, um diese dann, wenn die Bürger die Unterschriften gesammelt haben, als unzulässig zu bezeichnen. Dieser Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern und ihrem Begehren ist eine konsequente Fortsetzung des politischen Feldzuges des CDU-Senats gegen Volksinitiativen und direkte Demokratie. Hierfür tragen Bezirksamtsleiter Meinberg und sein Stellvertreter Trispel als willige Gefolgsleute des Ersten Bürgermeisters, die Verantwortung. Ihnen sind mündige Bürger, die sich in Bürgerinitiativen engagieren, offensichtlich ein Gräuel, wenn sie eine abweichende Auffassung vertreten. Wer Krankenhäuser gegen das Votum der Mehrheit der Bevölkerung verkauft und ein vom Volk beschlossenes Wahlrecht einseitig ändert, dem ist offenbar selbst ein Bürgerbegehren auf Bezirksebene unangenehm, wenn es nicht in seine Pläne passt.“