Fußball-Krawalle: Kostenbeteiligung kommerzieller Veranstalter erwägen

„Wer Millionen für Spieler bezahlt, darf sich bei Polizeikosten nicht drücken“

Nach dem Großeinsatz der Polizei im Rahmen des Zweitligaspiels FC St. Pauli –Hansa Rostock hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion Innensenator Ahlhaus aufgefordert, das Thema Kostenbeteiligung kommerzieller Veranstalter bei Großveranstaltungen auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz zu setzen. „Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für solche Großeinsätze letztlich allein aufkommen muss. Wer – wie die Profi-Fußballclubs – Millionen für seine Spieler ausgeben kann, wird auch noch ein paar Euro für die Polizei übrig haben“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel mit Blick auf den mit 1357 eingesetzten Polizeibeamten riesigen Personaleinsatz der Hamburger Polizei vor und nach dem Zweitliga-Spiel.

Schon in den Haushaltsberatungen hatte die SPD den Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung einzusetzen, nach der Gebühren für die Polizeieinsätze im Zuge kommerzieller Großveranstaltungen erhoben werden. Dabei soll, so die SPD-Forderung, die Gebührenerhebung anhand von Pauschalbeträgen erfolgen und auf solche Veranstalter begrenzt sein, deren Unternehmungen jährlich Personalkosten bei der Polizei von mehr als 500.000 Euro zur Folge haben, was nicht zuletzt für Vereine der Fußball-Bundesligen gilt. Dressel: „Es geht hier nicht um kostendeckende Gebühren, aber es geht um eine mehr als nur symbolische Kostenbeteiligung. Nicht ehrenamtliche Veranstalter sollen herangezogen werden, sondern kommerzielle. Wer mit Großevents Kasse macht, muss auch was für die Sicherheit übrig haben.

Bislang liegen für Hamburg keine aktuellen Zahlen zu Polizeieinsätzen bei Großveranstaltungen vor. Gemeinsam mit den Sportpolitikern Juliane Timmermann und Jan Balcke hatte Dressel kürzlich beim Senat nachgehakt, welche Großveranstaltungen welche Kosten bei der Hamburger Polizei verursacht haben. Dressel: „Eine Antwort ist der schwarz-grüne Senat leider schuldig geblieben.“ Einziger Bezugspunkt ist eine Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage von 1998, in der Personalbedarfe und Kostenfolgen aufgeführt wurden. Dressel: „Die CDU hat mehrfach signalisiert, dass auch sie hier Handlungsbedarf sieht. Das ist schlicht auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber dem Steuer- und Gebührenzahler. Für das Aufstellen eines Halteverbotsschildes für einen Umzug muss man kräftig blechen, für den Einsatz mehrerer Hundertschaften für eine kommerzielle Veranstaltung nicht – das geht nicht zusammen!“